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Autor Thema: Urteil LG Frankenthal vom 05.01.2012, Az.: 2 HK O 85/09  (Gelesen 6475 mal)

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Offline mathaub

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Urteil LG Frankenthal vom 05.01.2012, Az.: 2 HK O 85/09
« am: 09. Januar 2012, 00:53:53 »
weiterer Erfolg vor dem LG Frankenthal!

Das LG Frankenthal, hier die bisher zu Rechten der Versorgungsnehmer nicht besonders aufgeschlossene 2. Kammer für Handelssachen, hat endlich das Übergaberfordernis zur AVBGasV erkannt oder erkennen müssen wegen der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken vom 14.11.2011 (Az. 7U 148/10 und 7U 177/10, hier veröffentlicht und beide rechtskräftig trotz Gehörsrüge der Pfalzgas GmbH).

Im aktuellen Urteil vom 05.01.2012 urteilt das Gericht zwar weitgehend zugunsten der Pfalzgas, weil es auf eine Bindung des Versorgungsnehmers an eine eigene Preismitteilung  erkannt hat und das Gericht dann nur von diesem Preisniveau ausging. Dies wird hoffentlich in der Berufungsinstanz zu korrigieren sein. Die Mitteilung des Versorgungsnehmers zur Akzeptanz eines bestimmten Preises bezog sich auf den damals erhobenen Unbilligkeitseinwand, nicht auf das zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkannte Fehlen einer einseitigen Preisänderungsbefugnis für die Pfalzgas GmbH.
Wichtig ist aber - vor allen Dingen für die Vielzahl der dort anhängigen Prozesse - daß das Gericht nun auch auf das körperliche Übergabeerfordernis zur AVBGasV abstellt.
Die Kammer für Handelssachen hat jetzt noch eine nicht haltbare Meinung zum Erstanschlußvertrag und eine evtl. dabei übergebene AVBGasV, die auch bei Fehlen eines Versorgungsvertrages oder bei anschließendem Versorgungsvertrag mit einer Klausel zu einer \"Übersendung\" der AVBGasV dem Versorger eine einseitige Preisänderungsbefugnis geben soll! In diesen Rechtsstreiten bleibt auf Entscheidungen des OLG zu hoffen.

Das Urteil wird zur Verfügung gestellt.

07.01.2012
mathaub

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Urteil LG Frankenthal vom 05.01.2012, Az.: 2 HK O 85/09
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 11:03:58 »

 

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