Energiepreis-Protest > N-Ergie
Urteil OLG Nürnberg v. 06.12.11 - Az: 1 U 1480/11
DieAdmin:
neu in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2928/
und im Forum: OLG Nürnberg, Urt. v. 06.12.11 Az. 1 U 1480/11 (N-Ergie)
Schwalmtaler:
Recht seltsame Entscheidung
Ein Verbraucher gesteht dem Versorger nur eine Steigerung von 2% zu, die dieser in der Regel nicht annimmt, weil er weiter auf seinem Preis besteht, und damit wird §307 ausgehebelt?
Hat dies der Verbraucheranwalt nicht aufgezeigt/erkannt?
Ein Preisänderungsangebot des Versorgers wurde vom Verbraucher abgelehnt und ein Gegenangebot (2%) gemacht, was der Versorger ablehnt.
Dito sollte dann doch der alte Vertrag gelten, der in der Regel keine gültige Preisanpassungsklausel enthält.
Nur als Hinweis: Ich bin Laie und kein RA!
Vielleicht äußert sich Herr Fricke noch in bekannt fundierter Art?!
PLUS:
--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
Recht seltsame Entscheidung
.....
Vielleicht äußert sich Herr Fricke noch in bekannt fundierter Art?!
--- Ende Zitat ---
@Schwalmtaler, sicher sind Stellungnahmen von Herrn Fricke interessant zu lesen, aber den Betroffenen nutzt das wenig und der EuGH wird sich mit dem Fall auch nicht mehr befassen. ;)
Wie man sieht, sind solch \"seltsame Urteile\" in unserem Rechtssystem nicht ausgeschlossen. Die wesentliche Schuld daran liegt allerdings beim Gesetz- und Verordnungsgeber, der es bis heute nicht schafft, für Regelungen zu sorgen, die eine klare und verbraucherfreundliche Energieversorgung sicherstellen.
Unglaublich, es kommt nach diesen Richtern nicht darauf an, ob der Vertrag eine wirksame Preisklausel enthält und man stellt dazu auch noch billiges Ermessen fest. Ein Graus der Sonderklasse, nicht nur für Sondervertragskunden!
Viele grundversorgte Verbraucher haben so unter Berücksichtigung eines Preisaufschlags unter generellem Vorbehalt gekürzt. Siehe z.B. hier: Kürzung der Jahresabrechung ?
Im Falle des Falles bleibt der Verbraucher mit gutem Willen vor Gericht trotzdem der Dumme. Nochmal, hier ist längst der Gesetz- und Verordnungsgeber verantwortlich und gefragt. Man muss im Einzelfall solche Urteile hinnehmen, akzeptieren muss man sie nicht. In der Demokratie ist neben dem Rechtsweg der politische Widerstand angesagt, auch wenn da dicke Bretter zu bohren sind. Bei Ausdauer sind irgendwann auch die durch. X([/list]
RR-E-ft:
OLG Nürnberg, Urt. v. 06.12.11 Az. 1 U 1480/11 (N-Ergie)
hko:
Hallo Herr Fricke,
unsere Richter sind doch frei in ihren Entscheidungen? So frei, dass sie sich nicht einmal an Verträge, Gesetze und Urteile unserer höchsten Gerichte halten müssen X( X(
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Gruß hko
Ps.: oder hat man den falschen Ball gespielt ? :D
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