@ Juliumic
Dass die N-Ergie den Ideal M bei \"widerborstigen\" Kunden kündigt, damit war doch zu rechnen, vor allem deshalb, weil sie damit vor Gericht ein ums andere Mal kräftig auf den Bauch gefallen sind. Nur ist das nicht so bekannt geworden, weil es etliche Vergleiche gab und welcher Pressefuzzy interessiert sich schon für einen Vergleich.
In meiner Nachbarschaft gibt es mehrere Ideal-M-Kunden, die seit Jahren treu und brav alles zahlen, was gefordert wird. Da gibts natürlich keine Kündigung, zumal die Preise höher sind als beim Tarif Smart und nah bei den Grundversorgungspreisen liegen. Da ist schon ordentlich was verdient.
Mir hatten sie schon 2009 einen Mahnbescheid geschickt, damit die ersten gekürzten Beträge nicht verjähren. Ich hab\'s auf eine Klage ankommen lassen, die zwar letzten Endes mit einem Vergleich geendet hat, bei der ich aber unterm Strich eine ordentliche Summe der gekürzten Beträge auf meiner Habenseite verbuchen konnte. Und natürlich habe ich mittlerweile einen anderen Versorger.
Aus meiner Sicht haben Cremer und bolli Recht: Rückbehaltungen nicht zahlen und einen anderen Versorger suchen; Veriv..., Topta... & Co geben genügend Anregungen. Zusätzlich würde ich mir schon mal prophylaktisch eine kundige RA-Kanzlei ausgucken. In meinem Fall hat Frau Ahrens hervorragend gearbeitet.
So viel als Ergänzung zum E-Mail-Schriftverkehr aus der Vergangenheit. Hartnäckigkeit zahlt sich aus ;-)
Gruß hby