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Entscheidung Schlichtungsstelle Energie v. 08.12.11 Zur Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens
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RR-E-ft:
Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie vom 08.12.11 zur Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens
tangocharly:
Wie man aus den Gründen sehen kann (oder Sprachduktus RR@E-ft: zu sehen glauben kann ;) ):
Ein Beispiel für die \"friedfertige\" Versorgungswirtschaft
(eine Einigung innerhalb der Verfahrensfrist von 3 Monaten sei nicht in Sicht).
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