Die Beträge und Zeiträume sind in der Jahresrechnung ab dem Zeitpunkt aufgeführt, ab dem sie gelten. Es geht also deutlich daraus hervor, ab wann ein erhöhter Betrag berechnet wurde und wie der Preis vor der Erhöhung war. Sie rechnen einfach Ihren gesamten Gasverbrauch in kWh multipliziert mit dem alten Preis pro kWh zuzüglich der (alten) Grundgebühr und ziehen davon die gezahlten Abschläge ab. Diesen Betrag müssen Sie dann nachzahlen. Natürlich müssen Sie Ihrem Versorger Ihre Berechnung und Ihr weiteres Vorgehen schriftlich mitteilen. Ergibt sich dadurch aber ein Guthaben, dann müssen Sie den Versorger anweisen, dieses Guthaben innerhalb einer angemessenen Frist auszuzahlen und darauf hinweisen, daß Sie ansonsten die letzten Abschlagszahlungen zurückbuchen lassen (sofern per Bankeinzug gezahlt wurde) und das dem Versorger dafür Kosten entstehen, die er bei rechtzeitiger Auszahlung vermeiden kann.