Energiepreis-Protest > EWE

EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....

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biene:
@forum

soeben hat sich natürlich die EWE per Mahnung gerührt - was ja fast zu denken war - und natürlich noch Kosten drauf geschlagen .

Da sich ja inzwischen neue Urteile ergeben haben - Frage an die Fachleute\" - und diejenigen, die das schon hinter sich haben:

Wie soll ich weiter reagieren? Ich soll nämlich bis zum 2. Nov. reagieren und da ist das \"neue Urteil\" noch nicht gefallen....

Gruß Biene


 ich habe bereits die Jahresabrechnung \"korrigiert\" und den Betrag unter Vorbehalt überwiesen nach dem damaligen Preis.

Harry01:
@biene

Solange keine Versorgungseinstellung angedroht wird, brauchen Sie nicht auf Mahnungen reagieren. Sie müssen aber jetzt aufpassen, daß der Versorger den Rückstand nicht mit den neuen Abschlagszahlungen aufrechnet.

biene:
@harry

Hallo Harry

Danke Dir -

man fragt ja lieber einmal zuviel als zu spät - lol - vor allem, wenn man sowas noch nie gemacht hat....

Ach - nochwas - ab wann müsste ich denn reagieren wg. der sogenannten Schutzschrift-Hinterlegung?

Danke!

Liebe Grüße  Biene

Harry01:
@biene

Bevor sie Dir die Sperrung nicht explizit androhen, brauchst Du auch keine Schutzschrift hinterlegen. Wenn Sperrung angedroht wird, schriftlich Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung erteilen und dann ggf. eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen, wenn die Androhung nicht zurückgenommen wird.

biene:
soeben flattert die nächste Mahnung ins Hause...

da ich ja damals nicht \"schriftlich\" reagiert hab - sollte ich es jetzt tun - oder weiter ignorieren?

Gruß Biene

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