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Autor Thema: EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....  (Gelesen 5979 mal)

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Offline biene

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« am: 22. Oktober 2005, 10:36:18 »
@forum

soeben hat sich natürlich die EWE per Mahnung gerührt - was ja fast zu denken war - und natürlich noch Kosten drauf geschlagen .

Da sich ja inzwischen neue Urteile ergeben haben - Frage an die Fachleute\" - und diejenigen, die das schon hinter sich haben:

Wie soll ich weiter reagieren? Ich soll nämlich bis zum 2. Nov. reagieren und da ist das \"neue Urteil\" noch nicht gefallen....

Gruß Biene


 ich habe bereits die Jahresabrechnung \"korrigiert\" und den Betrag unter Vorbehalt überwiesen nach dem damaligen Preis.

Offline Harry01

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2005, 12:27:55 »
@biene

Solange keine Versorgungseinstellung angedroht wird, brauchen Sie nicht auf Mahnungen reagieren. Sie müssen aber jetzt aufpassen, daß der Versorger den Rückstand nicht mit den neuen Abschlagszahlungen aufrechnet.

Offline biene

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2005, 12:33:04 »
@harry

Hallo Harry

Danke Dir -

man fragt ja lieber einmal zuviel als zu spät - lol - vor allem, wenn man sowas noch nie gemacht hat....

Ach - nochwas - ab wann müsste ich denn reagieren wg. der sogenannten Schutzschrift-Hinterlegung?

Danke!

Liebe Grüße  Biene

Offline Harry01

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2005, 13:52:18 »
@biene

Bevor sie Dir die Sperrung nicht explizit androhen, brauchst Du auch keine Schutzschrift hinterlegen. Wenn Sperrung angedroht wird, schriftlich Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung erteilen und dann ggf. eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen, wenn die Androhung nicht zurückgenommen wird.

Offline biene

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #4 am: 22. November 2005, 09:29:53 »
soeben flattert die nächste Mahnung ins Hause...

da ich ja damals nicht \"schriftlich\" reagiert hab - sollte ich es jetzt tun - oder weiter ignorieren?

Gruß Biene

Offline Cremer

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #5 am: 22. November 2005, 09:45:19 »
@biene,

bitte lass Dich nicht verrückt machen.

Ist doch logisch, dass die die Forderungen stellen, auch mit Mahnkosten.

Ich erhalte monatlich eine Zahlungsaufforderung und eine Woche später eine Mahnung.

Nun haben sich hier seit Februar etwa 500 € angesammelt.

Zwischenzeitlich hatten die SW die Höhe der Mahnungen im Oktober wieder von vorne  mit 55 €/monatlich angefangen.

Dies haben da irgendein Softwareproblem.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline biene

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #6 am: 22. November 2005, 09:51:53 »
@ Cremer

hallo Gerd



danke Dir -!
keine Angst - ich bin nur ein Typ der lieber auf Nr. Sicher geht -  :wink:

Wenn man in den Zeitungen die Berichte sieht - bekommt man eh schon zu viel.....


Gruß Biene

Offline BerndA

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #7 am: 22. November 2005, 22:34:17 »
@ biene

Schicke denen mal folgendes Schreiben :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie stellen mir Mahngebühren in Rechnung, obwohl ich die Abschlagszahlung auf der Basis der bisherigen Preise pünktlich an Sie überwiesen habe.

Da die von Ihnen geltend gemachten höheren Preise erst mit einer gerichtlichen Entscheidung verbindlich werden können (vgl. BGH-Rechtsprechung dazu), dürfen Sie Beträge, die gar nicht fällig sind, auch nicht anmahnen oder gar Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften deshalb  in Rechnung stellen.

Da Ihnen diese Rechtslage sicher bekannt ist, gehe ich bisher von einem Irrtum Ihrer Buchhaltung aus, auf den ich Sie hiermit letztmalig hinweise.

Bitte stellen Sie mir künftig keine rechtswidrigen Kosten mehr in Rechnung und unterlassen Sie die Zusendung nichts sagender Briefe. Da ich mich durch solche Schreiben belästigt fühle, muss ich Ihr Unternehmen bei weiteren Zuwiderhandlungen durch einen Rechtsanwalt auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Außerdem werde ich bei weiteren Belästigungen dieser Art die Energieaufsicht des Landes einschalten.

Mit freundlichem Gruß


Vielleicht ist dann Ruhe. Die Nummer der Energieaufsicht bekommst du übrigens hier :

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

und dann bei eurem zuständigen Landeskartellamt die Telefonnummer raussuchen.

Das hat bei mir schon mal Wunder gewirkt  ! Schau mal hier :

Schreiben an Kartellbehörde?


Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline Cremer

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #8 am: 22. November 2005, 22:58:15 »
@BerndA,

ich glaube nicht, dass sich der Versorger damit eingeschüchtert fühlt.

Ich habe da auch alles in dieser Richtung versucht, letztlich bis hin zum Strafantrag.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline biene

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EWE hat sich per Mahnung \"gerührt\"....
« Antwort #9 am: 23. November 2005, 12:48:03 »
@Bernd A.

herzlichen Dank für den Text - na bei Euch hat der anscheinend geholfen....  dann werde ich auf Nr. Sicher gehen und das auch mal versuchen - ich halte euch auf dem Laufenden ....


Liebe Grüße aus dem Oldenburger Land

Biene

 

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