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Autor Thema: E.ON Bayern vereinfacht die Vertragsbedingungen?????????  (Gelesen 11256 mal)

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Offline luispold

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E.ON Bayern vereinfacht die Vertragsbedingungen?????????
« am: 23. Dezember 2011, 18:57:16 »
bekam heute per Postbrief die Mitteilung von E.ON Bayern, Vertriebs GmbH, dass sich meine Kundennummer ändert und

1. sich der Name meines Tarifs von Allg. Tarif/Grundversorgung in E.ON Grundversorgung Strom ändert.

2. die \"Ergänzenden Bedingungen Strom\" entfallen, weil bereits alle notwendigen Rahmenbedingungen für die Belieferung mit Strom in der StromGVV geregelt sind.

Hat diese Veränderung schon was mit dem noch ausstehenden EuGH-Urteil zu tun?

Sollte es jemand interessieren, kann ich den originalen Text des Schreibens posten, wenn nötig, auch die wegfallenden ergänzenden Bedingungen.

Frohe Weihnachten!!!!!!!!!!!
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Offline ESG-Rebell

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E.ON Bayern vereinfacht die Vertragsbedingungen?????????
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2011, 19:48:54 »
Der Name des Tarifs ist egal. Entscheidend ist nur die Frage, ob Sie einen Sondervertrag hatten oder nicht. Vermutlich war dies hier nicht der Fall.

Ich vermute, dass der Wegfall der zusätzlichen Vertragsbedingungen der Rechtsprechung des BGH seit 2010 geschuldet ist. Möglicherweise hat E.ON erkannt, dass eigene Ergänzungen zur StromGVV ihnen regelmäßig auf die Füße fallen und sie wollen dieses Risiko reduzieren.

Für mich wirft dies noch eine interessante juristische Frage auf:
Vertragsänderungen bedürfen für gewöhnlich einer einvernehmlichen Einigung, sofern nicht ein einseitiges Änderungsrecht wirksam vereinbart war. Kann eine Vertragspartei eine potentiell unwirksame Vertragsklausel einseitig entfernen, wenn sie kein vertraglich vereinbartes Änderungsrecht hat?

Preiserhöhungen basierend auf einer unwirksamen Preisanpassungsklausel benachteiligen den Kunden. Die Entfernung dieser Klausel benachteiligt - zynischerweise - den Kunden aber ebenfalls, da er in einer Auseinandersetzung nicht mehr durch Rüge der Unwirksamkeit auf den vertraglichen Anfangspreis kürzen kann.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline luispold

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E.ON Bayern vereinfacht die Vertragsbedingungen?????????
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2011, 12:51:28 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Der Name des Tarifs ist egal. Entscheidend ist nur die Frage, ob Sie einen Sondervertrag hatten oder nicht. Vermutlich war dies hier nicht der Fall.

........................................
Gruss,
ESG-Rebell.

Ich war immer ein Kunde ohne Sondervertrag. Ein von mir eingegangener Sondervertrag war nur von ganz kurzer Dauer, da er teurer war als der für meine Wohngemeinde geltende Grundversorgungsvertrag, deshalb storniert wurde!

Das ich ein Grundversorgter bin habe ich schriftlich von E.ON bestätigt bekommen. Unterschriften habe ich für die Grundversorgung nicht geleistet. Auch Widersprüche gegen Inhalte der mir übersandten Vertragsunterlagen sind von mir nicht formuliert worden. Habe den Preiserhöhungen ab 2007/2008 widersprochen und gekürzte Zahlungen geleistet.

s. Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
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