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Autor Thema: und jetzt ? form- und fristgerechte Kündigung allerdings ohne Gründe erhalten !!!  (Gelesen 22227 mal)

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Offline EVM

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Hallo, ich bin seit Anfang 2002 bestätigter Gas-Sondervertragskunde. Im Jahre 2008 hatte man mir angeblich bereits gekündigt (Formfehler: i.A., kopierte Unterschriften,etc.) ==> Kündigung unwirksam. Jetzt wurde mir erneut am 17.11.2011 zum 31.12.2012 form- und fristgerecht mit original Unterschriften (in Tinte) vom Geschäftsführer und Prokuristen gekündigt. Allerdings ohne Angabe von Gründen. Wie muss ich mich nun weiter verhalten vor dem Hintergrund von RA Eleonore Holling (Leipzig-Urteil) ? Ich möchte gerne weiterhin Sondervertragswidersprüchler bleiben und nicht in eine Ersatz- bzw. Grundversorgung kommen. Ich bitte um Ihre geschätzte Antwort. Mfg EVM

Hier der Text von Fr. RA Eleonora Holling:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragskuendigung__2021/

Leipzig-Urteil:

Wettbewerbswidrige Neuverträge
 
Viele Versorgungsunternehmen übersenden ihren Kunden neue Lieferverträge. Melden sich die Verbraucher nicht, interpretiert der Versorger dies als Zustimmung. Das ist wettbewerbswidrig (siehe ).
Landgericht Leipzig am 26. Juni 2009 - Az 01 HK O 2049/09

Offline bolli

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Zitat
Original von EVM
Hallo, ich bin seit Anfang 2002 bestätigter Gas-Sondervertragskunde. Im Jahre 2008 hatte man mir angeblich bereits gekündigt (Formfehler: i.A., kopierte Unterschriften,etc.) ==> Kündigung unwirksam. Jetzt wurde mir erneut am 17.11.2011 zum 31.12.2012 form- und fristgerecht mit original Unterschriften (in Tinte) vom Geschäftsführer und Prokuristen gekündigt. Allerdings ohne Angabe von Gründen. Wie muss ich mich nun weiter verhalten vor dem Hintergrund von RA Eleonore Holling (Leipzig-Urteil) ? Ich möchte gerne weiterhin Sondervertragswidersprüchler bleiben und nicht in eine Ersatz- bzw. Grundversorgung kommen. Ich bitte um Ihre geschätzte Antwort. Mfg EVM

Hier der Text von Fr. RA Eleonora Holling:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragskuendigung__2021/
Meiner Meinung nach ist dieser Text nicht mehr ganz aktuell, da zumindest für ordentliche Kündigungen überwiegend eine andere Meinung vertreten wird. Siehe auch diesen Thread .


Zitat
Original von EVM
Leipzig-Urteil:

Wettbewerbswidrige Neuverträge
 
Viele Versorgungsunternehmen übersenden ihren Kunden neue Lieferverträge. Melden sich die Verbraucher nicht, interpretiert der Versorger dies als Zustimmung. Das ist wettbewerbswidrig (siehe ).
Landgericht Leipzig am 26. Juni 2009 - Az 01 HK O 2049/09
Auch hier ist die ziemlich einhellige Meinung, dass durch Übersendung und \"Nichtwiderspruch\" alleine KEIN neuer Vertrag zustande kommt, solange ein ungekündigter Altvertrag besteht. Im privaten Geschäftsverkehr gibt es keine Zustimmung durch Stillschweigen. Auch das hat der BGH mehrfach festgestellt. (z.B. BGH VIII ZR 265/07 Rdnrn 11 ff.; BGH VIII ZR 246/08 Rdnr. 57)

Offline Schwalmtaler

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@ evm

meiner Meinung nach ( bin kein Jurist) ist eine ordentliche Kündigung seitens des versorgers möglich und wenn diese Formal i.O. ist, sollten Sie sich schnellstens einen neuen Versorger suchen.

Offline EVM

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Hallo zusammen, aber genau das ist ja der Punkt der rechtlich von einem Energiespezialisten (z.B. Hr. Fricke) hinterfragt werden soll. Ich würde mich nun weiter nicht mehr rühren in Richtung Versorger, da ich mein widersprüchliches Schreiben (§226 BGB (Schikaneverbot) und § 242 BGB (Treu und Glauben) von RA Eleonora Holling dem Versorger bereits am 18.11.2011 zugefaxt habe. Ich bin der Meinung, daß trotz ausgesprochener formgerechter Kündigung des Versorgers ich nach wie vor im \"alten\" Sondervertrag verbleibe. Der Versorger hat mir keinerlei Kündigungsgründe präsentiert. Der Versorger müsste mich also schon verklagen. Ich bin und werde keinen neuen Grund- bzw. Ersatzvertrag eingehen, der massive finanzielle Nachteile mit sich bringt. MfG EVM

Offline Didakt

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@ EVM

Sie irren sich und Unkenntnis schützt vor Schaden nicht.

Der Versorger kann wirksam form- und fristgerecht kündigen. Eine Begründung ist nicht notwendig!

PS: Sie können zu einem anderen Versorger wechseln. Ein Rückfall in die Grund- oder Ersatzversorgung ist nicht zwangsläufig der Fall. Es kommt darauf an, wie schnell Sie handeln.

Offline RR-E-ft

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Ein Sondervertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Versorger ordnungsgemäß gekündigt werden, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf.

Ist die Kündigungsfrist vertraglich nicht ausdrücklich  geregelt, gilt laut BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08. dass das Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann, so dass die Kündigungsfrist auch sechs Monate betragen kann.


Zitat
Original von EVM
Hallo, ich bin seit Anfang 2002 bestätigter Gas-Sondervertragskunde. Im Jahre 2008 hatte man mir angeblich bereits gekündigt (Formfehler: i.A., kopierte Unterschriften,etc.) ==> Kündigung unwirksam. Jetzt wurde mir erneut am 17.11.2011 zum 31.12.2012 form- und fristgerecht mit original Unterschriften (in Tinte) vom Geschäftsführer und Prokuristen gekündigt.

Wurde die ordentliche Kündigung tatsächlich zum 31.12.12 erklärt, kann davon ausgegangen werden, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Gerade die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch den Versorger ist Voraussetzung dafür, dass im Falle einer nicht wirksam einbezogenen oder unwirksamen Preisänderungsklausel sich kein Preisänderungsrecht des Versorgers aus ergänzender Vertragsauslegung ergibt, zuletzt

BGH, B. v. 07.09.11 Az. VIII ZR 14/11 - Rückforderung bestätigt (Regionalgas Euskirchen)

Offline EVM

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Hallo, sowie ich nun Ihre zeitlich aktualisierte und wohl auch offensichtlich rechtlich richtige Darstellung interpretiere, endet nun wohl zum 31.12.2012 wirklich mein Sondervertragsverhältnis mit meinem Gasversorger und somit jeglicher Widerspruch nach §315/307 usw. seit dem Jahr 2004. Im Laufe der Jahre habe ich durch Widerspruch ca. 4.000 € berechtigt zurückbehalten. Was passiert nun mit diesem Differenzbetrag ? Kann mein derzeitiger Versorger mich noch nachträglich verklagen ? Kann ich wieder einen Sondervertrag mit Widerspruch bei einem anderen Gasversorger eingehen ? Welche Versorger besitzen einen Toptarif in Sachen Gas ? Wann kann/muss ich zeitlich diesen neuen Vertrag abschliessen ? Worauf muss ich beim neuen Versorger achten, dass mir nicht wieder etwas untergejubelt wird ? Muss ich in Richtung des alten Versorgers noch etwas schriftlich fixieren ? MfG EVM

Offline RR-E-ft

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Selbstverständlich kann der Versorger streitige Forderungen einklagen.
Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage stehen auf einem anderen Blatt.

Welche Angebote der Markt für Sie ab 01.01.2013 bereit hält, kann heute wohl noch niemand beurteilen.

Beim Abschluss eines neuen Vertrages wird wohl dann ein Preis vereinbart werden.

Ob der neu abzuschließende Vertrag darüber hinaus auch eine Preisanpassungsklausel enthalten wird und welchen Inhalt eine solche ggf. haben wird, kann heute auch noch niemand sagen.

Es kommt darauf an, was Sie in Bezug auf Energielieferungen ab 01.01.2013 ggf. mit wem neu vereinbaren werden.

Offline Schwalmtaler

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1. auf Kündigung schauen, ob wirklich im November 2011 zum 31.12.2012 gekündigt wurde.
Wenn zu 2011 würde ich die Friseinhaltung rechtlich prüfen lassen!

wenn wirklich 2012, würde ich mir ab Früh-Sommer 2012 den Markt nach einem anderen Anbieter ansehen und diesen beobachten. Im Sept/Oktober dann entscheiden und Angebot einholen. Hier dann AGB durchschauen, vergleichen und dann entscheiden, ob Angebot anzunehmen ist oder nicht.

Sicherlich werden Sie nie wieder so günstig fahren wie bisher, aber sie haben auch ordentlich gespart.

Der alte Versorger kann trotz Kdg weiter versuchen seine Forderung durchzusetzen.

Offline Didakt

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@ EVM

Edit: Ich nehme meinen Beitrag zurück. Ich bin von einer Kündigung zum 31.12.2011 ausgegangen. Sorry!

Offline EVM

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Hallo nochmal und herzlichen Dank an alle Spezialisten in diesem Forum für Ihre fruchtbaren Kommentare/Einschätzungen, ohne die ich nicht weiterkommen würde. MfG EVM

Offline EVM

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Hallo Widerständler, heute teilte mir die EVM Koblenz die Gründe für deren einseitige Kündigung mit: \" Die Kündigung ist dadurch bedingt, dass unser bestehendes Produkt EVM-Komfort ausgelaufen ist und nicht mehr von uns fortgeführt wird\". Im Jahre 2002 hatte es die Bezeichnung \"EVM-Komfort-Tarif\" überhaupt nicht gegeben sondern \"Erdgas-Lieferungsvertrag (Sondervertrag)\". Wie bin ich über die Jahre in diesen angeblichen Komfort-Tarif hineingerutscht ? Ist dies überhaupt rechtens ? Gibt es noch weitere Kunden (Nicht-Widersprüchler), die immer noch in diesem Komfort-Vertrag sind ? Das ist doch ansonsten Schikane oder nicht ? MfG EVM

Offline bolli

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Sie haben zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit dem Versorger einen Vertrag mit bestimmten Bedingungen zu bestimmten Preisen abgeschlossen. Nur das ist interessant. Der Name ist da eher \"wie Schall und Rauch\".
Und diese Vertragsbedingungen gelten bis heute fort, so Sie denn Änderungen nicht zugestimmt haben. Bei den Preisen kommt es darauf an, ob ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde. Wenn nicht, gibt\'s auch hier keine Berechtigung für Änderungen. Die Namen der Tarife interessieren dabei nicht wirklich, die Inhalte sind das interessante. Nur können die Versorger halt nur schwer die einzelnen Bedingungen \"verwalten\" und geben Ihren Kindern daher Namen, die aber nicht immer andere Bedingungen enthalten. Manchmal dient eine Namnesänderung auch nur einer Marktstrategie, weil sich z.B. \"Komfort\" besser anhört als \"Basis\" oder wie auch immer. Und ob der Tarif komfort nun tatsächlich für alle nicht mehr fortgeführt wird oder nur für Widerständler  ;), ist bei einer ordentlichen Kündigung eigentlich egal. Fakt ist, dass der Versorger sich von Kunden trennen darf, die sich aufgrund einer von ihm verwendeten unwirksamen Preisanpassungsklausel weigern, höhere Preise zu bezahlen.

Bei den \"nicht renitenten Kunden\" läuft er bei deren Nichtkündigung allerdings Gefahr, dass auch diese später Rückforderungen geltend machen (können), da es lt. BGH beim Sondervertrag zunächst einmal nicht darauf ankommt, ob man den Preiserhöhungen widersprochen hat. Aber hier sieht mancher Versorger den Umstellungsaufwand wohl höher an als das Risiko, aus dieser Kundengruppe noch eine größere Zahl Widerständler zu bekommen.

Offline EVM

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Hallo zusammen, wer führt denn bitte eine aktuelle Übersicht sämtlicher guter Gaslieferanten in Bezug auf eine faire objektive Preisbildung ? Verivox stellt die Preise etwas verzerrt dar. Ich bitte um Ihre Information. Recht herzlichen Dank. MfG EVM

Offline Cremer

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@EVM

jeder sollte sich die von Verivox genannten Angebote nochmals nach seinen eigenen Belangen zusammenstellen und vergleichen.

Ich erstelle grundsätzlich eine eigene Exceltabelle  mit Zeilen wie:
- Arbeitspreis €/kWh
- Arbeitspreis jährlich komplett mit dem zugrundegelegten Verbrauch
- Gesamtsumme erstes Jahr
- Bonus absolut
- FreikWh absolut in €uro
- Summe jährlich erstes Jahr mit Bonus bzw. freikWh
- Summe zweites Jahr ohen Bonus und FreikWh
- Gesamtsumme für 2 Jahre

Sodann
- Festpreisgarantie in Monate
- Vertragslaufzeit in Monate
- Kündigungsfrist in Monate

Dann hat man das schön vor Augen und kann entscheiden, welches Angebot persönlich zusagt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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