Sie haben zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit dem Versorger einen Vertrag mit bestimmten Bedingungen zu bestimmten Preisen abgeschlossen. Nur das ist interessant. Der Name ist da eher \"wie Schall und Rauch\".
Und diese Vertragsbedingungen gelten bis heute fort, so Sie denn Änderungen nicht zugestimmt haben. Bei den Preisen kommt es darauf an, ob ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde. Wenn nicht, gibt\'s auch hier keine Berechtigung für Änderungen. Die Namen der Tarife interessieren dabei nicht wirklich, die Inhalte sind das interessante. Nur können die Versorger halt nur schwer die einzelnen Bedingungen \"verwalten\" und geben Ihren Kindern daher Namen, die aber nicht immer andere Bedingungen enthalten. Manchmal dient eine Namnesänderung auch nur einer Marktstrategie, weil sich z.B. \"Komfort\" besser anhört als \"Basis\" oder wie auch immer. Und ob der Tarif komfort nun tatsächlich für alle nicht mehr fortgeführt wird oder nur für Widerständler
, ist bei einer ordentlichen Kündigung eigentlich egal. Fakt ist, dass der Versorger sich von Kunden trennen darf, die sich aufgrund einer von ihm verwendeten unwirksamen Preisanpassungsklausel weigern, höhere Preise zu bezahlen.
Bei den \"nicht renitenten Kunden\" läuft er bei deren Nichtkündigung allerdings Gefahr, dass auch diese später Rückforderungen geltend machen (können), da es lt. BGH beim Sondervertrag zunächst einmal nicht darauf ankommt, ob man den Preiserhöhungen widersprochen hat. Aber hier sieht mancher Versorger den Umstellungsaufwand wohl höher an als das Risiko, aus dieser Kundengruppe noch eine größere Zahl Widerständler zu bekommen.