Nur weiterkämpfen,wenn sie Rechtschutz haben oder Kostenübernahme durch BdEV schriftlich vorliegt . Mir dürfen sie glauben,habe 4 Verhandlungen mit dem Versorger durch .
Für Gewerbe gibts kein Vertragsrechtschutz,BdEV übern. Prozessk. bei Gewerbe
auch nicht , bei mir endete das ganze nach 5 Jahren mit einem Vergleich!
Hatte 1A Sondervertrag , unrechtm.Kündigung, ungültige Preisgleitkl ,die ganze Palette, aber unfähigen Anwalt vorm Amtsge.es folgten Landgericht,
Oberlandesgericht und erneut Landgericht .
Paradox :Müßte jetzt mit Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwalt von der 1. Verhandlg. geltend machen ! Neuer Versorger GG ist inzwischen teurer als EVM !(nach 1 Jahr Preiserhg.40% )
Das ganze ist filmreif und ein bekannter Sender interessiert sich auch dafür ,
Preisfrage , ob ich nochmal in diesen tiefen Sumpf vordringen will !
Egal zu wem sie wechseln, ob Strom , Gas, jetzt noch die Wasserversorgung , die Netze sowieso und demnächst noch die Luft die wir atmen

Sie haben immer einer der 4 Riesen im Boot und die sagen ALLEN, wo es langgeht !!!!
lb.G Contra