Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung Gasliferung  (Gelesen 6587 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline nordmann

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Kündigung Gasliferung
« am: 17. Dezember 2011, 10:53:32 »
Habe heute eine Kündigung von den Stadtwerken Rostock über die Gaslieferung zum 31. 3.2012 erhalten.
Ich habe keinen schriftlichen Vertrag.
Habe die geforderten Rechnungen seit 2006 gekürzt und regelmäßig Abschäge gezahlt.
Wie kann ich reagieren?
Eine Gassperre wird in diesem Kündigungsschreiben nicht \"angedroht\".

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung Gasliferung
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2011, 12:38:27 »
Einfach über Verivox oder ein anderes Wechselportal einen neuen Anbieter suchen. Den dann mit der Belieferung beauftragen.

Die Stadtwerke werden versuchen, die von Ihnen einbehaltenen Gelder per Klage zu bekommen. Sie müssen ja selbst aus der Sicht der Stadtwerke einen Sondervertrag haben, denn aus der Grundversorgung kann man keinen Kunden herauskündigen.

Ihr Vertragsstatus müsste aber auch aus den jährlichen Abrechnungen zu erkennen sein.

Nicht bange machen lassen, dem BdEV beitreten und sich dort Beratung holen.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Kündigung Gasliferung
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2011, 13:24:29 »
Die Kündigung eines Sondervertrages ist in der Regel nicht innerhalb dieser kurzen Zeit möglich (17.12. zum 31.12.2011). Aus den Vertragsunterlagen, wenn Sie denn vorliegen, geht die Kündigungsfrist hervor.
Leider sind Ihre Angaben recht dürftig. Die Veröffentlichung des Textes wäre vielleicht hilfreich.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Kündigung Gasliferung
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2011, 17:02:23 »
@ kamaraba:

Nordmann schrieb: ... zum 31. 3.2012 erhalten

Die Frist (3,5 Monate) sollte somit eingehalten sein.

Gruß

NN

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Kündigung Gasliferung
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2011, 11:28:21 »
@Netznutzer
Uuuuuuuuuuuuppppppppppps.................. falsch gelesen  ;)
Dann passt das ja!
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz