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Abrechnung gerade gekommen, Abschlag wieder 40 Euro mehr

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Pelikan:
moin Manfred,

der Anschlußwert (GAS) ist mit einer Elektroleitung zu vergleichen. Je dicker die Leitung, um so gößer darf der Strom und damit die Sicherung sein. Vom Hausanschluß (Gas und Strom) ist somit vorgegeben, welche maximale Leistung Sie entnehmen können. Was Sie tatsächlich entnehmen wird in den Zählern gemessen.
Bei Strom wird im Zähler der Wert des fliessenden Stromes mit dem Wert der anliegenden Spannung multipliziert. Sie können daher den Verbrauch in KWh direkt ablesen.
Bei Gas wird nur die Menge gemessen. Der Versorger stellt dann den Umrechnungsfaktor (Brennwert) bereit. Wie auch immer er zu diesem Wert kommt. Verbrauch * Brennwert ergibt dann KWh.

mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@BlackPixel

Anschlusswert stellt die Leistung in kW dar, die über den Anschluss bezogen werden kann.

Es geht darum, wieviel durch die Leitung durchpasst. Man könnte es auch mit dem Durchmesser eines Wasserrohres vergleichen, welches einen bestimmten Durchsatz, Menge pro Zeiteinhei zulässt.

Bekannte Karrikatur von Loriot mit dem Riesenrohr als Badewannenzufluss....


Die Grundgebühr ist von diesem Wert abhängig.


Der Arbeitspreis in kWh ergibt sich aus einer Umrechnung des gemessenen Volumens in Kubikmeter multipliziert mit dem Brennwertfaktor, der sich zusammensetzt aus dem Brennwert des Erdgases und auch die Höhenlage und Temperatur zu berücksichtigen hat.

Beim Brennwert wird noch viel gemunkelt.
Da sollte man immer ganz genau nachfragen.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Schwalmtaler:
Hallo Manfred,

sie sollten wie schon erwähnt sofort widerspruch gem. §315 mit Musterschreiben einlegen. Gleichzeitig dem Versorger ihre neue Rechnung aufmachen:

28.09.04-24.09.05 31.099 Kwh zu 0,0384€ = 1.194,20€
Dazu kommt die Grundgebühr und Steuer. Von diesem Gesamtergebnis ziehen Sie die geleisteten Zahlungen ab. Haben sie dann immernoch eine Nachzahlung, überweisen sie diese. Falls Sie ein Guthaben danach halten, fordern Sie dieses Geld vom Versorger unter Fristsetzung ein. Evtl. können sie auch die letzte Lastschrift durch ihre Bank zurückrufen, sodass das beim VU verbleibende Guthaben sich wenigstens deutlich reduziert.

Ihr künftiger Abschlag berechnet sich wie folgt:

25.000 Kwh zu 0,0384€ = 960,-€ + Grundgebühr und Steuer geteilt durch Abschlagsanzahl (i.d.R. 12)
Teilen Sie ihrem Versorger mit, das sie aufgrund einiger Energiesparmaßnahmen von einer deutlichen Reduzierung des Verbrauches ausgehen. Gem. § 25 AVBV sind sie zu einer solchen Reduzierung der Abschläge berechtigt.

Viel wichtiger: Sie sollten vielleicht mal über eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage nachdenken! Fragen sie mal ihren Schornsteinfeger, ob er den \"Energieberater\" hat. Dieser kann ihnen bei der Planung einer neuen anlage behilflich sein.

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