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Autor Thema: Gaspreis Widerspruch - Berechnung  (Gelesen 8607 mal)

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Offline schnuff

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« am: 20. November 2005, 15:46:41 »
Hallo allerseits,

ich habe nun von meinem Versorger die Abschlussrechung 2005 erhalten.
Glücklicherweise erhalten wir eine Gutschrift :-)

Die Stadtwerke haben die Gaspreise am 01.10.05 von 3,83 auf 4,52 Cent erhöht.
Seltsamerweise haben sie uns sogar die Abschlagszahlung erhöht, obwohl wir eine Rückzahlung erhalten.

Jedenfalls möchte wir gegen diese unverschämte Preiserhöhung Widerspruch einlegen (Formular etc. schon downgeloadet)

Wie berechnet man dann den Verbrauch? D.h., wir möchten unsere alte Rate weiterhin zahlen, bis Gerichte entscheiden oder die Kalkulation offengelegt wird - also den Verbrauch für das laufende Jahr 2005 -2006.
Die wäre ja eigentlich zu hoch, wenn wir bei dem alten Preis bleiben würden.


Wie ist das eigentlich, unsere Stadtwerke beziehen ja Gas von den Monopolisten. wissen die SW auch nicht, wie sich der Gaspreis zusammenstellt? Weil eingentlich erhöhen nicht die SW die preise, oder?

Ich bedanke mich recht herzlich im voraus.

Schöne Grüße

Offline Graf Koks

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #1 am: 20. November 2005, 17:48:28 »
@Schnuff:

Sie haben in Ihrer Jahresabrechnung ein Guthaben, weil Ihr Versorger bei Gelegenheit der Preiserhöhung auch gleich die Abschlagshöhe heraufgesetzt hat und Sie dem offenbar nicht widersprochen haben. Daher ist die Gutschrift kein Glück, sondern Pech, denn das Geld hätten Sie behalten können. Das ist ja der Zweck des Preiswiderspruchs.

Das nach dem alten Arbeitspreis in Wirklichkeit höhere Guthaben könnten Sie jetzt lediglich im Rückforderungsprozess einklagen. EIne Aufrechnung mit zukünftigen Forderungen ist wegen § 31 AVBGasV theoretisch ausgeschlossen.

Für Sie ist es jetzt wichtig, dass Sie in Zukunft die Rücksetzung der Abschläge durchstezen. Multiplizieren Sie hierzu Ihren i nder letzten Abrechnung aufgeführten Jahres- kWh- Verbrauch mit dem alten Arbeitspreis, fügen Sie den Grundpreis und 16 % Ust. hinzu und teilen Sie den sich ergebenden Rechnungsbetrag durch die Zahl der Abschläge, runden Sie dabei aber zur Sicherheit nach unten ab, damit sich bei sinkendem Verbrauch nicht wieder ein erhebliches Guthaben ergibt.


Da Sie sich auf die Unbilligkeit der Preisbestimmung Ihres GVU berufen haben, wird der Unterschiedsbetrag auch hinsichtlich der Abschlagsforderungen nicht fällig. D.h., Sie haben einen Anspruch auf die Rücksetzung der Abschläge. Schreiben Sie dies Ihrem Versorger.

Verweisen Sie ihn ausdrücklich auf das Urteil des LG Mühlhausen 2 S 83/04, in dem ein Versorgungsunternehmen zur Rückzahlung von Entgelten verurteil wurde, weil es im Rückforderungsprozess des Kunden seine Kalkulation für den Nachweis der Billigkeit der Preisbestimmung nicht offenlegen mochte. Freude bereiten dürfte Ihrem Versorger auch ein Verweis auf die Entscheidung des LG Neuruppin 2 O 28/05 (dort: Unbilligkeitseinwand bei Fernwämepreisen) und des AG Karlsruhe 1 C 262/04, hier wurde ein GVU mit seiner Entgeldklage abgewiesen.


Schöne Grüße aus Berlin
Graf Koks

Offline BerndA

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #2 am: 20. November 2005, 17:51:04 »
Hallo schnuff,

von wann bis wann geht denn genau Ihr Abrechnungsjahr und hatten Sie  im Oktober 2005 die einzige Preiserhöhung ?

Bei welchen Stadtwerken sind Sie denn Kunde ?

Wenn es ein Stadtwerk aus unserer Nähe wäre, könnte ich Ihnen evtl. ein Abrechnungsprogramm rübermailen, mit dem Sie ausrechnen könnten, was Sie zu den alten Preisen zu zahlen hätten, bzw. Ihnen auch bei der Rechnung helfen.

Allerdings ist die Frage, ob Sie an das bisher aufgebaute Guthaben ( Sie haben ja die höheren Preise leider  immer brav weitergezahlt ) noch heran kommen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Rechnung einzuscannen, und Sie mir per E-mail zusenden können, will ich sie mir auch mal ansehen, wenn Sie wollen.

Ich habe in unserer Regionalgruppe vom Bund der Energieverbraucher schon so einige Rechnungen begutachtet, und kann Ihnen da vielleicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline schnuff

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #3 am: 20. November 2005, 22:27:35 »
Hallo ,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten:

Hier ein Hinweis:

Sie haben in Ihrer Jahresabrechnung ein Guthaben, weil Ihr Versorger bei Gelegenheit der Preiserhöhung auch gleich die Abschlagshöhe heraufgesetzt hat und Sie dem offenbar nicht widersprochen haben. Daher ist die Gutschrift kein Glück, sondern Pech, denn das Geld hätten Sie behalten können.
- Seit 2003 ist der Abschlag gleich. Im letzen Jahr haben wir die Erhöhung einfach ignoriert. Wir überweisen die alten 2003er Abschläge.


PREISERHÖHUNGEN:
01.04.04 = 3,48
01.10.04 = 3,83
01.10.05 = 4,52
Alles Bruttopreise

ABRECHNUNGSJAHR:
Die SW haben das sog. rollierende System. Die kommen, wann sie wollen. Ind.R.  Ende Oktober. Dieses Jahr 03.11.2005. Das AJ geht also
vom 09.11.2004 - 03.11.2005

Es sind die http://www.stadtwerke-buxtehude.de

Ich werde jetzt mal rechnen und schauen, was dabei herauskommt.

In der Rechnung taucht noch ein sog. Multiplikator auf, der für die Umrechnung von m3 in kWh verwedent wird. ist das so i.O.?nZumal dieser nicht immer gleich hoch ist.

Ich werde mich mal Morgen bei den SW erkundeigen, wie es berechnet wird.

ich werde Sie a.d. Laufenden halten.

Zunächst ein Mal vielen Dank!


Bis bald.

Schnuufwuff

Offline RR-E-ft

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #4 am: 20. November 2005, 22:29:34 »

Offline Cremer

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #5 am: 20. November 2005, 22:48:14 »
@schnuff,

wenn Sie diec Abschlagshöhe 2003 weiterhin bezahlt haben und ein Guthaben haben, dann hat Ihrer Versorger sich auf Ihre Kosten gut bereichert bzw. Sie haben ihm seine Unkosten finanziert
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ex_utz

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Gaspreis Widerspruch - Berechnung
« Antwort #6 am: 20. November 2005, 23:09:14 »
hehe,


mit 4,52cent habt ihr in Buxtehude noch ganz schön \"Glück\".

Hier in Stuttgart steigt man bei den Energieblutsaugern Württemberg (ENBW) bei 8,99cent ein und kann sich dann auf günstige 5,08cent runterhangeln (nächstes Jahr im Januar planen sie die nächste Erhöhung).

Dem ist von meiner Seite mit dem Widerspruchsschreiben mittlerweile aber auch der erste Riegel vorgeschoben.

Weiterhin viel Erfolg...
Christoph Fritz

 

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