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Autor Thema: ENBW droht mit Urteilen  (Gelesen 27600 mal)

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Offline ESG-Rebell

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #15 am: 03. Januar 2012, 22:43:13 »
Zitat
Original von GeBiRa
Die habe mir ja eigentlich was anderes gekündigt als ich habe.
Also da bin ich überfragt - diese Feinheiten kann nur ein Anwalt zutreffend beurteilen.

Kündigt ein Versorger den einzigen Vertrag, den er mit einem Kunden geschlossen hat und benennt diesen dabei falsch, dann kann der Kunde aber dennoch die Kündigungsabsicht erkennen. Es sei denn, der Kunde hätte durch die falsche Benennung Grund zu der Annahme, auf Seiten des Versorgers liege ein Fehler vor und die Kündigung sei irrtümlich erfolgt.

Zitat
Original von GeBiRa
Oder dürfen die die verträge einfach so umbenennen.

Da könnte ich ja glatt jede Versicherung dem anschließen und die Kunden in Teure bezw. unrentable vertäge drücken.
Vertragsänderungen bedürfen Ihrer Zustimmung, sofern einseitige Änderungen durch den Versorger nicht vertraglich vereinbart sind und Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

Die reine Umbenennung des Tarifs von \"PG1\" in \"SG1\" bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen dürfte keine solche Änderung darstellen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline GeBiRa

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #16 am: 14. März 2012, 18:36:09 »
Hallo Preisverweigerer
Heute war der angebliche Inkassobeauftragte da.
Da ich der ENBW Hausverbot erteilt habe,und ich ihn nicht einließ warf er mir einen Brief ein.

Das ist mal wieder Typisch enbw ein anderer Betrag als im letzten Brief (mal wieder 940€ mehr als beim letzten Brief ?????

Sie wollen mir jetzt eine Frist geben bis zum 21.03.2012 (soll mich bei denen Melden und bezahlen )

Komisch haben die einen Eigenen Inkasobeauftragten der von ENBW? gesponsert war dieser mit einer ENBW Jacke.


Wie soll ich weiter verfahren?
Soll ich jetzt Antworten und schon nach einem Anwalt ausschau halten
oder soll ich erst mal wieder die Frist abwarten?

Offline GeBiRa

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #17 am: 17. März 2012, 22:32:40 »
Ich bin immer noch unsicher wie es weitergehen soll.
Muss ich Antworten oder soll ich es einfach weiterlaufen lassen.

Habe denen ja Hausverbot erteilt.

Bitte dringend um Rat
Vielen Dank

Gruß gebira

Offline GeBiRa

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #18 am: 21. März 2012, 16:34:37 »
Hallo heute hatt ich ein Schreiben im Briefkasten

\"Letzte Zahlungsaufforderung vor der Sperrung \"

Muss ich jetzt das Kartellamt informieren?

Danke Euch

Gruß Gebira

Offline GeBiRa

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #19 am: 22. März 2012, 06:23:21 »
Hallo da ich leider keine Infos bekomme habe ich jetzt

Dieses Formular ausgefüllt:
--------------------------------------------------------------------------------------------
Auf dieser Seite steht genaueres zur Sperrandrohung und wie Sie verfahren sollten:
http://www.energieverbraucher.de/de/site..._1717/#con-4344
---------------------------------------------------------------------------------------------
hat schon Jemand Erfahrung  wie die ENBW jetzt weiter verfährt


Welchen Anwalt in der Nähe von 69231 Rauenberg ist auf Energierecht spezialisiert ?
Kann mir hier jemand eine Empfehlung machen?

Denke mal dass ich jetzt verloren bin da mir keiner mehr Tipps zum Weitermachen gibt.

Danke und viele Grüße aus dem Süden

Gebira

Offline bolli

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #20 am: 22. März 2012, 08:01:46 »
Zitat
Original von GeBiRa
Welchen Anwalt in der Nähe von 69231 Rauenberg ist auf Energierecht spezialisiert ?
Kann mir hier jemand eine Empfehlung machen?
Sie waren doch schon auf der Seite des BdEV, dann hätte Ihnen doch die Liste auffallen müssen ( Anwaltsliste ) Da können Sie ja mal nachschauen. Des weiteren gibt es für Sie als BdEV-Mitglied und Prozesskostenfonds-Einzahler beim BdEV auch eine Anwaltshotline für kurze Hilfestellungen. Die Hinweise für die Abwehrung der Sperrandrohung haben Sie ja selbst gefunden. Danach sollten Sie vorgehen und ALLE Punkte abarbeiten.

Zitat
Original von GeBiRa
Denke mal dass ich jetzt verloren bin da mir keiner mehr Tipps zum Weitermachen gibt.
Na ja, oben hat man Ihnen ja schon einige Tipps gegeben und ein bisschen nachlesen müssen Sie schon selbst. Des weiteren ist eine genaue Beurteilung Ihrer Situation nur bei genauer Kenntnis Ihres Falles möglich und das geht eben nicht in so einem Forum. Suchen Sie sich einen Anwalt (was Ihnen ja schon im Januar bei der ersten Sperrandrohung geraten wurde) und besprechen Sie mit diesem das weitere Vorgehen.

Zitat
Original von GeBiRa
\"Letzte Zahlungsaufforderung vor der Sperrung \"

Muss ich jetzt das Kartellamt informieren?
Für eine korrekte Sperrung ist die Angabe eines konkreten Datums für die Sperrung mit einer Frist von 4 Wochen notwendig (§ 19 Abs. 2 GasGVV).

Offline berghaus

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #21 am: 23. März 2012, 02:11:10 »
Zitat
Für eine korrekte Sperrung....

...und was macht man gegen eine unkorrekte Sperrung, wenn einfach der \"Sperrkassierer\" vom Netzbetreiber kommt, von einem Haus- und Grundstücksbetretungsverbot nichts weiß und sich unter einem Vorwand Zugang verschafft und den Hebel umlegt und plombiert und das mitten im kalten Winter?

berghaus 23.03.12

Offline bolli

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #22 am: 23. März 2012, 07:53:09 »
Zitat
Original von berghaus
Zitat
Für eine korrekte Sperrung....

...und was macht man gegen eine unkorrekte Sperrung, wenn einfach der \"Sperrkassierer\" vom Netzbetreiber kommt, von einem Haus- und Grundstücksbetretungsverbot nichts weiß und sich unter einem Vorwand Zugang verschafft und den Hebel umlegt und plombiert und das mitten im kalten Winter?
Wenn Sie bereits Wissen, dass der Versorger Ihnen an die Leitung will, würde ich NIEMANDEN fremdes unter einem Vorwand ins Haus lassen. Sollte es doch unabdingbar sein, hätte ich nen Hammer in der Hand und den \"Besucher\" darauf hingewiesen, dass er NICHTS an irgendwelchen Rohren und Zählern zu suchen hat, sonst würde ich helfen (bin leider sehr ungeschickt und treffe schon mal Dinge die nicht beabsichtigt waren  ;) ).

Also: Fremde bleiben draußen !!!

Und falls nun einer mit dem Aufgraben der Straße kommt: Da hab ich \"das Ohr an der Gemeinde\", die die Aufbruchgenehmigung erteilen müsste.  ;)

Offline berghaus

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #23 am: 25. März 2012, 01:09:57 »
Zitat
Original von bolli
\"das Ohr an der Gemeinde\"

Mein \"Ohr an der Gemeinde\" hat mir mitgeteilt, dass meine Gemeinde meinem freundlichen Versorger generell jährlich die Erlaubnis erteilt mit Hilfe eines örtlichen Bauunternehmers die Straßen an beliebigen Stellen aufzugraben.

berghaus 25.03.12

Offline bolli

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ENBW droht mit Urteilen
« Antwort #24 am: 26. März 2012, 07:51:06 »
Zitat
Original von berghaus
Mein \"Ohr an der Gemeinde\" hat mir mitgeteilt, dass meine Gemeinde meinem freundlichen Versorger generell jährlich die Erlaubnis erteilt mit Hilfe eines örtlichen Bauunternehmers die Straßen an beliebigen Stellen aufzugraben.
Tja, DANN werden Sie wohl vorher nichts weiter tun können und es bleibt wohl nur das handeln nachher.  X(

 

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