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Autor Thema: Fristen?  (Gelesen 12234 mal)

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Offline Fairydust

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Fristen?
« am: 08. Dezember 2011, 09:18:35 »
Hallo,

ich habe hier schon ein wenig gesucht, aber nichts passendes gefunden.

Ich möchte gern wissen, ob eon Fristen hat, in denen sie die Abrechnung machen müssen. Wir hatten dieses Jahr durch einen einfachen Umzug riesen Ärger mit eon. Nun ist \"nur\" noch die Gasabrechnung übrig. Ich habe im August den Zählerstand für die Abschlußrechnung mitgeteilt, aber es wurde eine Abrechnung mit geschätztem Zählerstand gemacht. Nun warten wir auf die richtige Rechnung, die angeblich nicht erstellt werden kann, weil der Brennwert fehlt. Aber wir haben doch schon eine Rechnung mit Brennwert. Es muß nur der richtige Zählerstand eingegeben werden. Wir bekommen eine Rückzahlung, ich könnte wetten, wenn wir was nachzahlen müßten, dann wäre die schon da  X(


Auch für das neue Haus haben wir keine Abrechnung und keine Abschlagzahlung für Gas. Im August wurde abgelesen. Kann man da irgendwas tun?

Offline Schwalmtaler

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Fristen?
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 12:21:14 »
Auf jedenfall selbst die Abschläge zurücklegen, damit nicht der Dampfhammer kommt.

Ansonsten würde ich denen per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen setzten! Danach nur einen Goodwillabschlag von 10E überweisen und den Rest auf eigenem Konto parken und Zinsen kassieren.

Offline bolli

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Fristen?
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 13:08:53 »
Wie immer hilft zunächst einmal lesen weiter. § 40 Abs 4 EnWG sagt:
Zitat
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Damit hat man schon mal eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer \"zügigen\" Rechnung. Da aber ein einklagen nicht viel bringen würde (wenn es denn überhaupt möglich wäre), würde ich zunächst den Ex-Lieferanten unter Hinweis auf diese Rechtsgrundlage zu einer sofortigen Schlussrechnung auffordern (Termin setzen). Des weiteren würde ich ihm eine Benachrichtigung der Schlichtungsstelle für den Fall der Nichtbeachtung androhen und diese auch tatsächlich vornehmen, falls der Termin überschritten wird.

Offline Fairydust

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Fristen?
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 14:55:53 »
Danke, dann werde ich mal ein Schreiben fertig machen. Ich will das endlich erledigt haben.

Ich will gar nicht wissen, wieviel Zeit wir mit Telefonaten und Briefeschreiben dieses Jahr mit denen verbracht haben. Dabei sollten sie nur unser altes Haus abrechnen und unser neues anmelden.

 

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