Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
\"Feuerpause im Energiekrieg\"?
Pedro:
Zitat aus der aktuellen Energiedepesche u. Homepage Bund der Energieverbraucher:
--- Zitat ---07. Dezember 2011) Alle Gerichtsverfahren um Gas- und Strompreiserhöhungen ruhen derzeit. Verbraucher, Richter und Anwälte können aufatmen und sich über die Pause freuen. Die Gerichte setzen alle Klagen von Versorgern und Verbrauchern aus, bis der Europäische Gerichtshof EuGH seine Entscheidung gefällt hat. Bis diese Entscheidung vorliegt, kann leicht ein Jahr oder sogar noch längere Zeit ins Land gehen.
--- Ende Zitat ---
Diese \"Feuerpause\" gilt aber ggf. auch für Verbraucher, die in der Vergangenheit den Gaspreis ausreichend gekürzt haben und bisher noch nicht vom Versorger auf Zahlung verklagt worden sind.
Falls nur unter Vorbehalt gezahlt worden ist, sollte man nicht auf die \"Feuerpause\" vertrauen, denn sonst laufen seine Ansprüche in die Verjährung. Dazu gibt es auf den Seiten des BdEV zahlreiche Hinweise.
DieAdmin:
@Pedro,
ich hab mal den Thread allgemeiner gehängt, auch wenn in dem Artikel auf den Beschluss zur Klage der SWM bespielhaft verwiesen wird.
@all,
das Link zu dem Artikel online:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__12303/
berghaus:
Das betrifft wohl nicht Prozesse um Nach- oder Rückforderungen in Sonderverträgen. es sei denn, in diese ist das einseitige Recht des Versorgers zur Preisanpassung wirksam einbezogen worden.
berghaus 07.12.11
RR-E-ft:
Zwar ist in vielen Fällen die Wirksamkeit des gesetzlichen Preisänderungsrechts oder die die Wirksamkeit einer Klausel, bei dem dieses unverändert in einen Sondervertrag einbezogen wurde, streitentscheidend und deshalb eine Aussetzung bis zu den Entscheiungen des EuGH über die BGH- Vorlagen Az. VIII ZR 162/09, VIII ZR 71/10, VIII ZR 211/10 geboten.
Jedoch setzen keinesfalls alle Gerichte die Verfahren deshalb aus.
Nationale Gerichte, bei denen es streitentscheidend auf jene Rechtsfrage der Wirksamkeit ankommt und die letztinstanzlich entscheiden, haben die Rechtsfrage entweder dem EuGH vorzulegen oder müssen alternativ zur Erübrigung einer eigenen weiteren EuGH- Vorlage das Verfahren aussetzen.
Die Vorlagepflicht betrifft nicht nationale Gerichte, die nicht letztinstanzlich entscheiden, also nicht die Fälle, in denen mit Berufung oder Revision ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist.
Von daher entspricht der Artikel in der Energiedepesche nicht ganz der Rechtswirklichkeit, die bundesweit an den Gerichten zu erleben ist.
Es setzen eben gerade nicht alle Gerichte die Verfahren aus.
Die Aussage, dass alle diese Verfahren ruhen, ist sachlich falsch.
Viele Verfahren ruhen, aber eben nicht alle.
So hatte etwa die 7. Zivilkammer des LG Zwickau erstinstanzlich für heute 14.00 Uhr eine mündliche Verhandlung in einem entsprechenden Verfahren terminiert, bei dem sich die auf Zahlung klagenden Stadtwerke Werdau GmbH auf ein gesetzliches Preisänderungsrecht beruft.
Der Autor des Artikels mit der reißerischen Überschrift, vertritt wohl selbst keine Verfahren, hätte sich darüber bei den Praktikern leicht rückversichern können.
Der Artikel ist unter Journalismus zu verbuchen.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Artikel ist unter Journalismus zu verbuchen.
--- Ende Zitat ---
Was eine geradezu vernichtendes Urteil ist. ;)
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