Interessant!
Es besteht also auch für bayerische Tarifkunden - hauptsächlich wohl Münchner, wie ich - noch Hoffnung, dass sich auch hier die Rechtsprechung noch zu Ihren Gunsten wendet.
Alles hängt wohl nun vom EuGH ab.
Schade für all die Fälle, die bisher schon von den Münchner Gerichten in völlig weltfremder Art und Weise und vollkommen versorgerfreundlich abgeurteilt wurden, ohne geltendes Recht wirklich zu würdigen und unter Missachtung selbst der bisherigen BGH-Rechtsprechung.
Bin gespannt wie es hier weitergeht.
Gibt es zum weiteren Verlauf des beim EuGH anhängigen Verfahrens schon weitere Informationen?
ciao,
sh