Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Jahresabrechnung der EVM trotz 2 x Wiederspruch zu erh.Preis
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Thomas:
So jetzt wars das wohl für mich als Gaspreis-Rebell!
Habe gestern die Abrechnung der EVM bekommen und da ich weniger Gas verbrauch habe als im letzten Jahr bekomme ich eine Rückzahlung.
Die EVM hat sich bis jetzt immer an den Widerspruch gehalten und sowohl beim ersten als auch beim zweiten Widerspruch nur die alten Abschläge incl. der von mir zugebiligten 2%igen Erhöhung eingezogen.
Mit der jetzigen Jahresabrechnung rechnet die EVM aber, wie eigentlich auch nicht anders zu erwarten war, die erhöhten Preise ab.
Da hier \"leider\" keine Nachzahlung fällig war habe ich wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe hier jetzt ausgespiel.
Oder sehe ich das falsch.
Ich hoffe ja dass sich in der ganzen Angelegenheit bald etwas positives für uns Verbracher tut.
Ist mir eh ein Rätsel wie es Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Regierung so lange zulassen können das wir von den EVU´s so lange ausgenommen werden.
Monaco:
@Thomas
Wer wird denn da den Kopf gleich in den Sand stecken?
Es ist wohl möglicherweise noch nicht ausgespielt.
Gute Chancen hätten Sie z.B. noch, falls Ihr Versorger die Abschläge im Lastschriftverfahren einzieht. Hier lassen Sie einfach den letzten (und ggf. vorletzten) Einzug zurückbuchen. Bis zu 6 Wochen nach erfolgter Abbuchung geht das immer. Was länger zurückliegt geht u.U. auch noch (da gehen die Auffassungen wohl etwas auseinander).
Rechtlich nicht ganz \"sauber\" wäre noch der Versuch, die alte Rechnung mit den neuen Abschlägen zu \"verrechnen\". Warten Sie doch ab, was Ihr Versorger in diesem Falle unternimmt. Zahlen können Sie ja in jedem Fall immer noch.
Und dann nehmen Sie noch Ihre \"zugebillgte\" 2%-Steigerung zurück. Schließlich hat Ihr Versorger dieses Angebot mit der Berechnung des neuen Preises ja ausgeschlagen.
In jedem Fall legen Sie jedoch Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Bald werden sich wohl alle Gasversorger einer Prozesswelle stellen müssen. Da ist es immer gut, seine Ansprüche rechtzeitig angemeldet zu haben. Bei einem für Sie positiven Urteil gegen Ihren Versorger können Sie sich dann Ihr Geld relativ \"risikolos\" zurückholen.
Also nur Mut! Es gibt (fast) immer einen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
Schwalmtaler:
Moin Thomas,
wie Monaco schon schrieb, gib es mehrere Möglichkeiten. Mir ging es bei der Jahresabrechnung 2004 genauso. Hatte nach deren Abrechnung zum neuen Preis schon ein Guthaben. Dieses wäre nach altem Preis+2% um 15€ größer gewesen. Habe dies schriftlich moniert, aber ohne Antwort zu erhalten. Werde nun diese 15 € zu den neuen Abschlägen addieren und von der Rechnung 2005 abziehen, denn da werde ich selbst nach altem Preis ohne 2% eine Nachzahlung leisten müssen.
Für diese 15€ wollte ich keine LA zurückbuchen lassen. Wenn Ihr Guthaben allerdings größer ist, sollten Sie dies tun. Auf jeden Fall der Rechnung widersprechen und ihre Gegenrechnung dem Versorger zur Verfügung stellen. Wichtig ist auch die künftigen Abschläge nach altem Preis selbst zu bestimmen!!!
Gruß
Schwalmtaler
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