Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erste gute Nachrichten für Kläger  (Gelesen 7650 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Kettner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher-mkk.de
Erste gute Nachrichten für Kläger
« am: 29. November 2011, 10:06:56 »
Die Verbraucher, die die Gasversorgung Main-Kinzig auf Rückzahlung zuviel bezahlter Entgelte verklagt haben, werden auf eine lange Geduldsprobe gestellt. Anhängig sind mehrere hundert Klagen, die auf ein rechtskräftiges Urteil warten. Die Gerichte taten sich in der Vergangenheit regelmäßig schwer, das obiter dictum des BGH vom Juli letzten Jahres auszulegen, das eine erweiterte Vertragsauslegung vorsah, wenn sich bei Wegfall einer unwirksamen Vertragsklausel diese Lücke nicht durch Gesetz füllen ließ und sich eine Verschiebung des Vertragsgefüges zugunsten des Kunden ergab. Diese scheinbare Hintertür, die auch die MKG zu nutzen suchte, haben nun das AG Gelnhausen (55C 1343/10), das LG Hanau (7 O 487/11) und in einem anderen, aber vergleichbaren Verfahren gegen einen rheinischen Gasversorger, der BGH (VIII ZR 12/11) kürzlich geschlossen.

Regelmäßig verwies die MKG auf die existenzielle Bedrohung des Unternehmens, wenn den Klagen der rückfordernden Kunden stattgegeben würde. Die Kunden beriefen sich auf die unwirksame Preisgleitklausel in den Sonderverträgen und leiteten daraus ab, daß alle Preiserhöhungen seit Vertragsbeginn damit unwirksam seien. Unter Berücksichtigung der Verjährung jedoch konnten sie nur Rückzahlungen für die vergangenen drei Jahre auf der Grundlage des Preises von Vertragsbeginn geltend machen. Dies bejahten sowohl das AG Gelnhausen als auch das LG Hanau und schlossen die erweiterte Vertragsauslegung schon deshalb aus, weil der Gasversorger die vielen Jahre vor der Verjährung unberechtigterweise bereits zu hohe Entgelte vereinnahmt hatte, woraus sich eben nicht eine Bevorteilung des Kunden ergeben hat. Der BGH unterstrich diese Haltung durch die Abweisung der Revision mit im Wesentlichen den gleichen Argumenten.

Die Urteile des AG Gelnhausen und des LG Hanau sind noch nicht rechtskräftig. Angesichts der sich verfestigenden Meinung der Gerichte zu den Möglichkeiten der erweiterten Vertragsauslegung – das bisher letzte Bollwerk der Versorger – dürften die Aussichten einer Revision zugunsten der Versorger eher schlecht aussehen
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Erste gute Nachrichten für Kläger
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 17:25:35 »
neu in der Entscheidungssammlung eins der o.g. Urteile:


Urteil AG Gelnhausen v. 24.10.11 - Az: 55 C 1343/10 (72)

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2915/

Offline Kettner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher-mkk.de
Erste gute Nachrichten für Kläger
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2011, 09:07:08 »
Das Urteil des LG Hanau (7 O 487/11) vom 27.10.11 findet sich hier.
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Erste gute Nachrichten für Kläger
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2011, 13:42:23 »
auch das Urteil LG Hanau v. 27.10.11 - Az: 7 O 487/11 ist nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2916/

und weitere Thread zum Urteil: LG Hanau, Urt. v. 27.10.11 Az. 7 O 487/11 Rückforderung eines Gaskunden (Main-Kinzig- Gas)

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Erste gute Nachrichten für Kläger
« Antwort #4 am: 13. Februar 2012, 16:18:38 »
ein weiteres Urteil des LG Hanau nun neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil LG Hanau v. 26.01.12 - Az: 1 O 323/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2942/

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz