Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sonderkündigungsrecht
hihko:
Darf der Versorger , hier Gas und Strom, nach erfolgter Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum Termin der neuen Lieferanten diese ändern (kürzer) und damit den Rückfall in die Grundversorgung erzwingen ?
Ergänzung:
Die AGB regeln die normale Kündigung, hier 1 Monat zum Vertragsjahresende. Damit steht der Termin fest. Die Sonderkündigung habe ich jetzt zum Jahresende ausgesprochen, das ist auch 1 Monat aber vor Ablauf des Vertragsjahres. Meine Frage ist, darf der Versorger jetzt ohne Frist den Vertrag sofort beenden ?
bjo:
Kündigungsfristen stehen in der AGB. daran haben sich beide Seiten zu halten.
hihko:
Danke, doch das hilft mir nicht. Siehe Ergänzung.
bjo:
--- Zitat ---Original von hihko
Danke, doch das hilft mir nicht. Siehe Ergänzung.
--- Ende Zitat ---
Die AGB regeln die normale Kündigung, hier 1 Monat zum Vertragsjahresende. Damit steht der Termin fest. Die Sonderkündigung habe ich jetzt zum Jahresende ausgesprochen, das ist auch 1 Monat aber vor Ablauf des Vertragsjahres.
wenn das wirklich alles ist und keine Sonderkündigungsrechte für den Versorger noch irgendwo stehen: - NEIN -
bolli:
--- Zitat ---Original von hihko
Meine Frage ist, darf der Versorger jetzt ohne Frist den Vertrag sofort beenden ?
--- Ende Zitat ---
Dafür sind für den Versorger die Gründe der fristlosen (außerordentlichen) Kündigung zu prüfen, die möglicherweise in den AGB festgelegt sind. Gibt es keine oder treffen keine zu, hat der Versorger eben keine Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung.
SIE haben dieses ja nur wegen der Preiserhöhung, weshalb es dem Versorger eben deshalb nicht zusteht.
ABER:
Zu beachten ist, dass der Versorger ja dem Netzbetreiber mitteilt, wann er sie aus dem Vertragsverhältnis entlässt und dieser meldet Sie dann dem örtlichen Grundversorger, da kein neuer Anschlussvertrag besteht. Sodann würde erstmal der Grundversorger auf den Plan treten und SIE hätten hinterher das Problem, wie Sie die Abrechnugen hin bekommen müssen. Ich würde daher dem Netzbetreiber (auch wenn dieser an und für sich nichts mit Ihnen zu tun hat) eine Kopie von eventuellem Schriftverkehr zukommen lassen. Möglicherweise unterbleibt dann die Information des Grundversorgers. ;)
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