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Autor Thema: Wer tummelt sich denn da am Markt?  (Gelesen 14869 mal)

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Offline Didakt

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« am: 23. November 2011, 10:57:15 »
Sollte man diesem EnergieLieferanten sein Vertrauen schenken?

Lesenswert ist folgender Thread: Schreiben der Pro Energie und FirstCon

Offline xj550

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 20:48:17 »
Am 3.10.2010 wurde über den Vermittler XXXXX ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen meiner Person und
der ProEnergie GmbH & Co.KG ( Klostergasse 2 , 98617 Meiningen ) geschlossen.
Gleichzeitig wurde ein Antrag zur Lieferung von Strom ( Pro Energie-Strompool ) gestellt.
Der Wechsel sollte so schnell wie möglich erfolgen und der neue Versorger die EnerGen Süd eG meinen Haushalt mit Strom versorgen.
Der Strompreis ist bis 31.12.2011 fixiert auf 16,99ct pro kWh mit Grundpreis / Monat in Höhe von 6,50 Euro.
Der Wechsel zu der beschriebenen Gesellschaft ( EnerGen Süd eG ) hat sich dann tatsächlich sehr lange hingezogen.
Zunächst ist der örtliche Versorger ( EWE ) in Ersatzversorgung eingesprungen.
Immer wieder habe ich versucht den Vermittler XXXXXXXX zu kontaktieren.
Dieser \" Vermittler \" war nicht mehr aufzufinden !
Nur durch mein Betreiben konnte die Belieferung mit Strom endlich zum 1.07.2011 beginnen.
Am 11.07.2011 erhielt ich prompt eine Rechnung von ProEnergie über die zu leistenden Gebühren / Sicherheitsleistungen.
Ich habe diese Rechnung am 13.07.2011 bezahlt.

Im November 2011 erhielt ich ein Schreiben von einer Gesellschaft mit dem Namen : firstcon.
Diese Gesellschaft stellte sich mir gegenüber als neuen Stromlieferanten für meinen Haushalt vor, ab 1.1.2012, im Auftrag der ProEnergie .
Gleichzeitig wurde mir eine Preisfixierung ( 22,68 Cent / kWh , Grundpreis 114,18 EURO / Jahr ) angeboten.
Die Kosten für diese Preisfixierung sollte ich auf das Konto der ProEnergie , innerhalb einer 14 tägigen Frist ,  überweisen.
Ich habe nicht überwiesen !
Ich habe sofort Kündigungen an ProEnergie ( 2x ) und an die EnerGen Süd eG versendet.
Die Kündigungen wurden per FAX versendet mit der Bitte um schriftliche  Bestätigung der Kündigungen.
Ich habe bis zum heutigen Tag keine Kündigungsbestätigung erhalten !
In der vergangenen Woche erhielt ich ein Schreiben des örtlichen Netzbetreibers ( EWE NETZ ) : Stromzählerstand zum 31.12.2011 ablesen .
Gleichzeitig wurde mir der neue Stromversorger mitgeteilt : firstcon .
Bei zwei telefonischen Kontaktaufnahmen  mit der  firstcon wurde mir immer wieder bestätigt, daß der  firstcon keine Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages zum 31.12.2011 zwischen mir und der ProEnergie bekannt sei und damit die Belieferung mit Strom zum 1.1.2012 rechtens sei.
Eine erneute Kontaktaufnahme mit der ProEnergie ist nicht  möglich denn:

1. Es wird kein Telefonhörer abgenommen.

2. Es wird kein FAX beantwortet.

3. Es wird kein Email beantwortet.

4. Der \" Vermittler / Energiefachmann \" XXXXXX ist nicht aufzufinden.

Nein, man kann der ProEnergie absolut kein Vertrauen schenken !!!!!!!!!!!

M.f.G.:
xj550

Edit Evitel2004: Name des Vermittlers anonymisiert

Offline Didakt

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #2 am: 15. Januar 2012, 16:58:47 »
Weitere Info siehe auch hier und auch hier (Warnung vor ProEnergie und FirstCon)

Offline SabbelMR

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #3 am: 16. Januar 2012, 00:36:52 »
Sie sollten jetzt zunächst versuchen, aus dem Vertrag mit der Firstcon rauszukommen. Wie sie selbst schreiben, reagiert ja weder die Proenergie noch der vormalige für die Proenergie tätige Vermittler.

Welche ordentliche Kündigungsfrist gilt für den Vertrag mit der Firstcon? Wurde Ihnen diese genannt?

Besteht hier evtl. ein Widerrufsrecht betr. des Firstcon-Vertrages? D.h. wurden Sie über ein solches belehrt? Falls keine Belehrung erfolgte, aber ein Widerrufsrecht besteht, können Sie dieses ausüben.

Wenn Sie nachweisen können, daß der Vermittlervertrag mit der Proenergie wirksam gekündigt wurde, hat Firstcon sie meines Erachtens schnellstmöglich wieder beim Netzbetreiber abzumelden.

Wenn Sie eine Privatrechtschutzversicherung haben würde ich an Ihrer Stelle anwaltichen Rat suchen.

Sie können sich alternativ auch bei der für den Energiemarkt zuständigen Bundesnetzagentur über Ihre Möglichkeiten und etwaige mögliche Schlichtungs-/ Ombuds-Verfahren erkundigen.

Melden Sie der Bundesnetzagentur aber auf jeden Fall das Gebahren der Fa. Firstcon!


Ansonsten gilt jetzt wohl viel Druck auf die Firstcon auszuüben. Vergessen Sie, sich weiter mit der nicht erreichbaren Firma Proenergie auseinander zu setzen. Im Zweifel werden Sie an Ihrem Fax-Sendebericht nachweisen können, daß Sie die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrags ausgesprochen haben.

Das wichtigste ist nun: Die Firstcon hat die Energielieferung bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet, ob widerrechtlich oder nicht. Solange die Firstcon keine Netzabmeldung vornimmt, können Sie nicht ohne weiteres wieder Ihren Grundversorger um Versorgung bitten oder sich bei einem anderen Energielieferanten Ihrer Wahl anmelden.


Drohen Sie der Firstcon mit rechtlichen Schritten und Einleitung eines Verfahrens bei der Bundesnetzagentur. Fordern Sie die Firstcon auf, zum nächstmöglichen Termin eine Netzabmeldung für Ihre Verbrauchsstelle vorzunehmen und die Hinfälligkeit des Vertrags anzuerkennen. Zahlen Sie für die Zwischenzeit an die Firstcon maximal das Stromentgelt, was bei Ihrem lokalen Grundversorger anfallen würde. Überweisen Sie am Besten überhaupt keine Abschläge bzw. lassen Sie Lastschriften zurückgehen. Möglicherweise reagiert die Firstcon nur dann.

Teilen Sie vorsorglich Ihrem Netzbetreiber mit, daß Sie mit der Netzanmeldung durch die Firstcon nicht einverstanden sind und bei der Firstcon Widerspruch eingelegt haben.

Achtung - Netzbetreiber und Grundversorger können verschiedene Unternehmen sein. Wenn Sie nicht wissen, wer ihr Netzbetreiber ist, erfragen Sie Namen und Anschrift bitte beim lokalen Grundversorger (d.h. z.B. Stadtwerk). Oftmals ist der Grundversorger aber gleichzeitig Netzbetreiber oder die Betriebe sind nur organisatorisch getrennt aber unter derselben Anschrift erreichbar, sodaß man Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weiterleiten würde.


Dies ist nur meine persönliche Meinung zur weiteren Vorhergehensweise für die dargestellte Situation. Ich bin kein Rechtsberater.

Offline xj550

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #4 am: 04. Februar 2012, 23:03:00 »
@SabbelMR

Hallo,
vielen Dank für Ihre guten Ratschläge.
Ich bitte aber folgendes zu bedenken:
Ich habe und hatte keinen Strombelieferungsvertrag bei der FirstCon.
Der immer wieder zitierte Geschäftsbesorgungsvertrag mit der ProEnergie
wurde per FAX zum 31.12.2011 gekündigt !

Zunächst habe ich meinen Stromzähler zum 31.12.2011 abgelesen und dem örtlichen
Netzbetreiber ( EWE Netz ) mitgeteilt.
Der Abbuchung durch die FirstCon zum Januar 2012 habe ich widersprochen und damit storniert.
Danach habe ich versucht ein FAX an die FirstCon zu senden mit folgenden Inhalt :
1. Anschreiben Thema : Unerlaubte Abbuchung von meinem Girokonto .
2. Nachweis Faxversand vom 18.11.2011 ( Kündigung Geschäftsbesorgungsvertrag ProEnergie ) .
Das FAX konnte nicht versendet bzw. übertragen werden.
Ich habe danach das FAX per WEB.de versendet mit Erfolg.
Sicherheitshalber habe ich ein Einschreiben mit Rückschein auch noch nach Deutsch Evern versendet.
Zwei Tage später hat sich Herr Kreye ( Geschäftsführer FirstCon ) bei mir telefonisch
gemeldet. Ergebnis vom Telefongespräch:

Die FirstCon beendet die Versorgung mit Strom meines Haushaltes zum nächsmöglichen Zeitpunkt, meldet sich am Netz der EWE ab.

Am 18.01.2012 erhielt ich ein Schreiben der FirstCon hinsichtlich des Widerspruches
der Abbuchung von meinem Girokonto im Januar.
Ich habe auf dieses Schreiben nicht reagiert auch nicht gezahlt !
Sofort habe ich beim örtlichen Netzbetreiber EWE Netz angerufen und folgende Frage gestellt:
Wer versorgt meinen Haushalt mit Strom ?
Antwort:
Sie werden seit dem 2.01.2012 durch die EWE Energy versorgt sind also in Ersatzversorgung der EWE Energy.
Damit ist die nichtgewollte Versorgung mit der FirstCon endlich vom Tisch !

Nun war endlich der Weg frei für meinen neuen Stromversorger, der mich ab dem 01.04.2012 mit Strom versorgt !
Hoffentlich kein Aprilscherz !

Offen ist noch das Thema 100Euro Rückzahlung ( Sicherheitsleistung ProEnergie ).
Halte mich bei dieser Sache aber an die Aussage der Fernsehsendung im MDR :
Rückzahlung Sicherheitsleistung bei Stromabrechnung Ende Februar.

Sollte sich etwas Neues ergeben werde ich mich hier im Forum erneut melden.

M.f.G.:
xj550

Offline Didakt

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #5 am: 05. Februar 2012, 10:53:29 »
@ Xj550

Warum haben Sie denn nicht zeitgleich zu Ihrer Kündigung am 18.11.2011 einen Versorgerwechsel mit Wirkung ab 01.01.2012 veranlasst? Damit hätten Sie doch die Ersatzversorgung umgehen können.

Offline xj550

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Wer tummelt sich denn da am Markt?
« Antwort #6 am: 05. Februar 2012, 11:50:07 »
@Didakt

Hallo,

ich habe in meinem letzten Beitrag nur das wesentliche hinsichtlich der FirstCon beschrieben damit man den Überblick behält.

Es wurde ein Antrag auf Belieferung mit Strom zum 1.01.2012 bei einer anderen von mir ausgewählten Firma gestellt. Dieser Antrag ist gescheitert.
Die FirstCon hatte sich bereits am Netz der EWE auf meinem Stromanschluß
angemeldet.

M.f.G.:
xj550

Offline Stromfraß

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