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Autor Thema: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen  (Gelesen 73997 mal)

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Offline Netznutzer

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #75 am: 22. Dezember 2011, 18:42:05 »
Zitat
Inso-Verwalter haben das Privileg, erstmal in die eigene Tasche zu wirtschaften, und das tun sie gern mit allen Mitteln.

Wer so einen Blödsinn schreibt, zeigt, dass er nicht die Bohne Ahnung vom Insolvenzrecht hat, sondern ausschl. Stimmung erzeugen will. Dies ist sicher keine Basis für eine Diskussion.

Gruß

NN

Offline Berliner

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #76 am: 09. September 2012, 12:46:14 »
Guten Tag,
leider habe ich seit mehreren Wochen keine Neuigkeiten zu den Problemen mit Forderungen der Creditreform im Rahmen der Teldafax Insolvenz gefunden.
Mein Fall sieht folgendermaßen aus: die Creditreform fordert von mir circa 100 EUR,  für eine offene Stromrechnung. Das Amtsgericht hat mir aber inzwischen Forderungen an Teldafax in Höhe von weit über 1000 € bestätigt. Meine Bitte, an den Insolvenzverwalter Bähr und die Creditreformm diese Kosten zu verrechnen wurde abgelehnt. Ich habe dafür eine Vorlage der Verbraucherschutz Zentrale verwendet. Stattdessen droht mir die Creditreform mit Klage wenn ich die 100 EUR plus 50 EUR Mahngebühren nicht zahle. Natürlich will ich nicht noch mehr Geld verlieren. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber leider nicht.
Hat jemand Erfahrungen für mein Problem? Danke!

Offline bolli

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #77 am: 10. September 2012, 07:40:56 »
Ich habe zwar keine Erfahrungen für Ihr Problem, befürchte aber, dass Sie das Geld "abschreiben" müssen, wenn es sich um eine festgestellte berechtigte Forderung handelt. DIESES ist aber natürlich zu prüfen. Frage ist also, woher stammt diese "Altforderung". Wenn sie zurecht besteht, dürfte es schwierig werden, da die Creditreform wahrscheinlich die Forderung "aufgekauft" hat und insofern natürlich das Geld zurück haben möchte. Vom Insolvenzverwalter dürfte sie hingegen kaum was zu erwarten haben, wenn sie sich auf eine Verrechnung einlässt.

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #78 am: 17. September 2012, 02:26:49 »
Mein Fall sieht folgendermaßen aus: die Creditreform fordert von mir circa 100 EUR,  für eine offene Stromrechnung. Das Amtsgericht hat mir aber inzwischen Forderungen an Teldafax in Höhe von weit über 1000 € bestätigt.
Fragt sich erstmal an welche Teldafax Firma Ihre Forderung vom Amtsgericht bestätigt wurde. Services, Energy ?
Aber so oder so befürchte ich, bekommen wird man nix...
Wir bekommen eigentlich auch noch einige Hundert Euro von der TelDaFax Gruppe. Die Forderung haben wir aber gleich gar nicht erst angemeldet, wegem dem Aufwand und den Kosten und der geringen Erfolgschance.



Meine Bitte, an den Insolvenzverwalter Bähr und die Creditreformm diese Kosten zu verrechnen wurde abgelehnt. Ich habe dafür eine Vorlage der Verbraucherschutz Zentrale verwendet. Stattdessen droht mir die Creditreform mit Klage wenn ich die 100 EUR plus 50 EUR Mahngebühren nicht zahle. Natürlich will ich nicht noch mehr Geld verlieren. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber leider nicht.
Hat jemand Erfahrungen für mein Problem? Danke!
Wir haben der Creditreform ausführlich erläutert, warum gegen uns kein Zahlungsanspruch bestehen kann. Die haben dann eigentlich aufgegeben und uns immerhin geschrieben, dass Sie keine Daten von uns an eine Auskunftei (Schufa etc) weitergeben haben. Nun haben wir die Tage wohl ein Standardschreiben erhalten, indem uns mitgeteilt wird, dass sie bereits angewiesen sind, die Forderung gerichtlich beitreiben zu lassen.
Wir denken wenn die einen halbswegs qualifizierter Anwalt einschalten, rät der denen von einer Klage wegen Aussichtslosigkeit ab.

Offline bolli

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #79 am: 17. September 2012, 08:00:23 »
Wir denken wenn die einen halbswegs qualifizierter Anwalt einschalten, rät der denen von einer Klage wegen Aussichtslosigkeit ab.
Sie können mal davon ausgehen, dass die Creditreform einen ganzen Haufen eigene Anwälte hat, die das Risiko einzuschätzen wissen. Die Frage ist,in welcher Form die Creditreform tätig wird. Sie kann nämlich Forderungen "aufkaufen" und in eigenem Namen tätig werden (die Forderungen wurden dann an sie abgetreten) oder sie kann lediglich "Erfüllungsgehilfe" für einen Forderungssteller sein. Dann handelt sie auf Anweisung und der Forderungssteller entscheidet, wie weit es geht. Auf letzteres könnte der Satz
Zitat
... dass sie bereits angewiesen sind, die Forderung gerichtlich beitreiben zu lassen.

hindeuten, wenn er so in Ihrem Schreiben steht.

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #80 am: 27. September 2012, 00:08:59 »
Sie können mal davon ausgehen, dass die Creditreform einen ganzen Haufen eigene Anwälte hat, die das Risiko einzuschätzen wissen.
Und? Je besser die Anwälte dort sind, desto unwahrscheinlicher eine Klage.

Die Frage ist,in welcher Form die Creditreform tätig wird.
Warum sollte das relevant sein? Die 0,1% Chance auf Erfolg ändert sich nicht.
Die sind gewinnorientiert. Daher klagen die nur da, wo hohe Aussicht auf Erfolg besteht. Sonst rechnet sich das nicht.

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #81 am: 17. November 2012, 15:21:06 »
Die Tage wurde hier ein gelber Brief eingeworfen. Wir haben den nicht geöffnet, gehen aber mal davon aus, daß der auf die Creditreform zurück geht. Da wird sich wohl kein Anwalt den Sachverhalt angehsehen haben. Selbst schuld.

Offline PLUS

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #82 am: 17. November 2012, 15:40:09 »
Die Tage wurde hier ein gelber Brief eingeworfen. Wir haben den nicht geöffnet, gehen aber mal davon aus, daß der auf die Creditreform zurück geht. ....
Oh je. ;)Es könnte sich um einen Mahnbescheid handeln. Diesen Brief ungeöffnet zu lassen ist die schlechteste aller Lösungen. Steht denn auf dem Kuvert die vom Postboten handschriftlich vermerkte Uhrzeit der Zustellung? Damit beginnen Fristen zu laufen.

Bei Erhalt eines Mahnbescheids hat der Empfänger gerade mal zwei Wochen Zeit, dagegen etwas zu unternehmen.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Das wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt. Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #83 am: 18. November 2012, 19:03:15 »
Oh je. ;)Es könnte sich um einen Mahnbescheid handeln. Diesen Brief ungeöffnet zu lassen ist die schlechteste aller Lösungen.
Mal sehen. Wir werden wohl morgen mal beim Anwalt anrufen, was der so meint.

Steht denn auf dem Kuvert die vom Postboten handschriftlich vermerkte Uhrzeit der Zustellung? Damit beginnen Fristen zu laufen.
Handschriftlich steht da ein Datum, aber keine Uhrzeit. Die Unterschrift ist auch höchstens ein Familienname, schwer zu lesen, rechtlich wertlos. Aber schön gross "Förmliche Zustellung". Eine Frist setzt das Ding wohl nicht in gang.


Bei Erhalt eines Mahnbescheids hat der Empfänger gerade mal zwei Wochen Zeit, dagegen etwas zu unternehmen.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Danke für den Hinweis. Wir werden das mit dem Anwalt erörtern. Ein Widerspruch wird wohl nicht nötig sein, da der Brief augenscheinlich von einem freiwilligen Gericht kommt. Das sieht man schon an der "Geschäftsnummer". Warum sollten wir da teilnehmen? Und ohne unsere Zustimmung beginnt bei so einem Schiedsgericht auch keine Frist für uns zu laufen.

Offline kamaraba

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #84 am: 18. November 2012, 20:47:03 »
Zitat
Danke für den Hinweis. Wir werden das mit dem Anwalt erörtern. Ein Widerspruch wird wohl nicht nötig sein, da der Brief augenscheinlich von einem freiwilligen Gericht kommt. Das sieht man schon an der "Geschäftsnummer". Warum sollten wir da teilnehmen? Und ohne unsere Zustimmung beginnt bei so einem Schiedsgericht auch keine Frist für uns zu laufen.
Hallo Karlot,
sind Sie irgendwie in einem anderen Film?
Warum öffnen Sie den Brief nicht?
Egal von welchem Gericht der Mahnbescheid kommt, es ist ein Mahnbescheid. Siehe die Antwort von "plus".
Naivität schütz vor Strafe nicht.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bolli

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #85 am: 19. November 2012, 07:31:21 »
Es gibt Leute, die sind an Naivität nicht zu überbieten. Man darf ja durchaus "ein bisschen" Unwissend sein, aber es sollte nicht übertrieben werden und vor allem sollte man nicht meinen, es würde einem ein persönliches Recht "gemacht". Aber vikelleicht hat da auch nur mal wieder jemand Langeweile und möchte uns ein wenig beschäftigen.  ;)

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #86 am: 23. Dezember 2012, 02:36:54 »
Hallo Kamaraba und Bolli,

Es gibt Leute, die sind an Naivität nicht zu überbieten. Man darf ja durchaus "ein bisschen" Unwissend sein, aber es sollte nicht übertrieben werden....

Ja, genau das denke ich auch. Es tut mir leid euch eure Illusionen zu nehmen und euch zu offenbaren, daß Ihr von den Massenmedien euer ganzes Leben lang nur angelogen wurdet. Es gibt von der BRD keine Staatsgerichte! Es sind alles Freiwilligengerichte! Arbeitsgerichte sind nochmal ein Sonderfall.

Das ist KEIN Witz! Glaubt mir nichts, prüft alles selber nach. Das kann jeder ganz einfach machen.

Siehe:
http://www.youtube.com/watch?v=EIsIKF_3KGI

Viel Spass, aber bitte nicht aus dem Fenster springen, wenn man das ganze Ausmaß erkannt, verstanden und akzeptiert hat.

Offline khh

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #87 am: 23. Dezember 2012, 12:31:07 »
... Aber vielleicht hat da auch nur mal wieder jemand Langeweile und möchte uns ein wenig beschäftigen.  ;)

Dem ist NICHTS hinzuzufügen !!!   :P
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Karlot

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Re: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #88 am: 25. Dezember 2012, 20:47:51 »
... Aber vielleicht hat da auch nur mal wieder jemand Langeweile und möchte uns ein wenig beschäftigen.  ;)

Dem ist NICHTS hinzuzufügen !!!   :P

Ja ja, bloss nicht mit dem Sachverhalt auseinandersetzen, da könnte ja glatt das eigene Weltbild zusammen brechen...das man sich so mühsam über Jahrzehnte durch das Desinformationsfernsehen aufgebaut hat...

Offline DieAdmin

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Re: Dreist, dreister, Teldafax - Kunden sollen nochmal blechen
« Antwort #89 am: 11. Januar 2013, 17:45:02 »
Dazu passt folgende Artikel:

Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/TelDaFax__2361/NewsDetail__13272/

Edit: Das Urteil AG Nordhorn vom 29. Oktober 2012 · Az. 3 C 743/12 auf openjur: http://openjur.de/u/596132.html
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 12:18:24 von Evitel2004 »

 

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