Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Schreiben der Pro Energie und FirstCon
userD0003:
horst redeker, wenn ich das richtig erinnere, dann ging Ihre Vorstandstätigkeit über Juni 2011 hinaus.
Außerdem verwechseln Sie da etwas, ICH habe der EGNW und den Mitgliedern noch nie Schaden zugefügt !
jroettges:
--- Zitat ---Horts Redeker schrieb:
Der Vorstand Redeker und Mücke wurde in der ausserordentlichen Hauptversammlung im Juni 2011 entlastet.
--- Ende Zitat ---
Der entsprechenden TOP wurde in der Versammlung am 15. Juni 2011 ausgesetzt.
Die Entlastung des Vorstandes Redeker/Mücke erfolgte in der Generalversammlung am 26. August 2011 für das Jahr 2010.
Für das Jahr 2011 steht die Entlastung auf der TO der Generalversammlung am 15. Juni 2012.
horst redeker:
J.Röttges,
Sie haben Recht, die Entlastung erfolgte im Augst 2011. Sie können Mücke und mich entlasten oder nicht, ich sehe der Entscheidung gelassen entgegen. Ein Alleinvertretungsrecht - wie im Protokoll vom 5.10.2011 - dargestellt, gab es weder für Mücke noch für mich. In der Genossenschaft müssen beide Vorstände unterschreiben. Das ist Gesetz ! Ich bin zwar erstmals zur Versammlung eingeladen, komme aber nicht, es sei dann, es gibt ein emotionsloses Gespräch über die tatsächlichen Abläufe während meiner und Mückes Tätigkeit.
Freundlicher Gruß
H. Redeker
userD0003:
Es ist schon bemerkenswert, dass von interessierter Seite - wie bereits am 11.05.2012 unter dem Benutzername „Marion Stern“ - jetzt erneut versucht wird, im Vorfeld der Generalversammlung von den Fehlern abzulenken, die hauptursächlich sind für die derzeitige Situation der EGNW (50% der Geschäftsguthaben aufgebraucht usw.).
Insbesondere die nochmalige Stimmungsmache (Tasche voll stopfen) bzgl. des wohl zwangsläufig notwendig gewordenen Stromeinkaufs über die FirstCon GmbH (deren Alleingesellschafter ist der AR-Vors. J. Kreye) ist wenig geeignet, die eigenen eklatanten Versäumnisse zu vertuschen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Mitglieder diese ganz besondere „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft“ (Pflicht des Vorstandes lt. Allgemeine Geschäftsordnung der EGNW) bei ihrem Abstimmungsverhalten zu TOP 7 entsprechend würdigen.
herbertj:
Es bleibt auch zu hoffen, dass die Mitglieder die richtige Wahl und neuen Wind für den TOP 10 bringen.
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