J.Röttges,
Sie haben Recht, die Entlastung erfolgte im Augst 2011. Sie können Mücke und mich entlasten oder nicht, ich sehe der Entscheidung gelassen entgegen. Ein Alleinvertretungsrecht - wie im Protokoll vom 5.10.2011 - dargestellt, gab es weder für Mücke noch für mich. In der Genossenschaft müssen beide Vorstände unterschreiben. Das ist Gesetz ! Ich bin zwar erstmals zur Versammlung eingeladen, komme aber nicht, es sei dann, es gibt ein emotionsloses Gespräch über die tatsächlichen Abläufe während meiner und Mückes Tätigkeit.
Freundlicher Gruß
H. Redeker