Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Schreiben der Pro Energie und FirstCon
Neu-Genosse:
Hallo Herr Kreye,
--- Zitat ---Der Vertrag ist aus den geschilderten Gründen ohne Votum, aber nicht gegen ein Votum der GV geschlossen worden
--- Ende Zitat ---
Es gibt ein Votum der GV von August 2011, dass die EGNW die Belieferung mit Energie in die eigenen Hände nimmt. Wenn der Vertrag nicht gegen dieses Votum verstösst, was dann??? Oder sind in Ihren Augen die Hände der EGNW die FirstCon?
--- Zitat ---es wurden die Daten übermittelt, die für die technische Umsetzung eines Lieferantenwechsels erforderlich sind
--- Ende Zitat ---
Welcher Kunde der EGNWE hat einem Lieferantenwechsel zugestimmt?
--- Zitat ---Eine Zustimmung des AR ist nur erforderlich, wenn kein Wirtschaftsplan vorliegt und Verträge geschlossen werden sollen, die Zahlungsverpflichtungen von mehr als 10.000 € auslösen. Da der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass entstehende Zahlungsverpflichtungen über 10.000 € unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GV stehen, ist eine Genehmigung durch den AR nicht erforderlich gewesen.
--- Ende Zitat ---
Das halte ich aber für eine überaus gewagte Auslegung der Satzung. Nach meiner Kenntnis kann die GV grundsätzlich keine Entscheidungen des AR revidieren sondern ihm \"nur\" die Richtschnur für seine Tätigkeit durch Mehrheitsbeschluß vorgeben. Eine Regelung zur Umgehung der Aufgaben und Pflichten des AR durch GV-Beschlüsse ist weder dem GEnG noch der Satzung zu entnehmen. Der AR hat diesen Verträgen zuzustimmen und niemand anderes.
--- Zitat ---die EGNW ist durch den handlungsunfähigen Vorstand
--- Ende Zitat ---
Warum wird ein Vorstand, der nicht zu Handlungen fähig ist, noch bezahlt?
--- Zitat ---Der Imageschaden ist - nicht zuletzt durch gewisse Beiträge in diesem Forum - mit Sicherheit groß
--- Ende Zitat ---
Da sind wir dann einer Meinung. Ich konnte noch nie verstehen, warum sich Genossen in diesem Forum praktisch ans eigene Bein pinkeln.
Energietourist:
@Neu-Genosse
vielleicht um andere zu warnen, nicht den gleichen Fehler zu machen und einer Genossenschaft bezutreten, in der jeder gegen jeden arbeitet, das Vermögen der Genossenschaft verschwendet, die Schuld nur beim anderen sucht, die Mitglieder nicht informiert, etc,etc...
Hier findet doch zur Zeit eine Schlammschlacht aller erster Güte statt.
Ich sage, solange überhaupt noch Vermögen vorhanden ist, sofort die EGNW abwickeln, je eher desto besser.
masterflok:
Dem kann ich nur Zustimmen, vielleicht bekommt man so noch ansatzweise seinen Anteil wieder.
Die neuen Tarife sind zumindest nicht mehr attraktiv, da kann man auch in den Direkt-Tarif der Netzbetreiber wechseln. :rolleyes:
Neu-Genosse:
jeder gegen jeden ist wohl ein wenig übertrieben, wenn von über 3000 grade mal eine Handvoll arbeitet. Woher wissen Sie, dass Vermögen verschwendet wurde? Haben Sie nähere Informationen? Muß da etwa gar ein Strafantrag gegen Verantwortliche wegen Untreue gestellt werden?
Zu Vermögenssituation werden wir hoffentlich in der GV Subsantielles erfahren. Bis dahin werde ich den Verdacht nicht los, dass da einer die Feuerwehr gerufen hat weil ein kleines Teelicht brennt.
userD0003:
--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
Zu Vermögenssituation werden wir hoffentlich in der GV Subsantielles erfahren. Bis dahin werde ich den Verdacht nicht los, dass da einer die Feuerwehr gerufen hat weil ein kleines Teelicht brennt.
--- Ende Zitat ---
Zur Vermögenssituation kann ich mir vorstellen, dass diese leider so aussieht, wie von Herrn Kreye dargelegt und die Pflicht-Info in der GV-Einladung bzgl. der Geschäftsguthaben insofern Realität ist.
Zu - ich zitiere Herrn Kreye - \"akute Gefahr im Verzug\", erschließt sich hingegen für mich so einiges noch nicht:
1. kein Dienstleister
Was hat der Vorstand bzgl. Suche eines neuen Dienstleisters bisher konkret unternommen? Warum soll das mit Set-Up-Kosten im sechsstelligen Bereich und einer Vorlaufzeit von 4 bis 8 Monaten verbunden sein?
War die Kündigung der Dienstleistungsverträge zum 30.06.2012 durch die Stadtwerke Schwäbisch-Hall vertragskonform? Wenn nein, dann sind (weitere) Schadensersatzansprüche doch sicherlich durchsetzbar. Hat der Vorstand diesbzgl. bereits etwas initiiert?
2. kein Vorstand ab 01.07.2012
Ist die Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden nicht vornehmlich die Aufgabe des Aufsichtsratvorsitzenden? Was wurde diesbzgl. seit Anfang Mai unternommen?
3. kein Bilanzkreisverantwortlicher ab 01.07.2012
Hängt das allein an der Person T. Lange? Wer war vor dessen Amtsantritt seit dem 01.10.2011 (Aufnahme der Gaslieferung) bzw. seit dem 01.01.2012 (Aufnahme der Stromlieferung) der Bilanzkreisverantwortliche?
Übrigens, selbst wenn die GV (bzw. ein neuer AR) der Vollversorgung durch FirstCon ab 01.07.2012 zustimmen sollte, dann ersetzt das nicht die erforderliche ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Kunden (der neue § 2.4 der geänderten AGB ist für Bestandskunden nicht wirksam)! Ich bin mal gespannt, welche Entscheidungen die Generalversammlung am Freitag trifft.
PS: Erhalten alle nicht anwesenden Mitglieder bis spätestens 20.06.2012 zugehend das GV-Protokoll bzw. eine Mitglieder-Info oder wird das Sonderkündigungsrecht wg. der Strompreisanpassung entsprechend verlängert ?
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