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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen

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Emsländer:
Es zeichnet sich ein voller Erfolg für uns \"Rebellen\" ab!!

siehe hier:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Presse:NWZ_-_Wirtschaft

RR-E-ft:
EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen


--- Zitat ---Das Unternehmen will die Forderung von rund 2.000 Klägern ohne Bedingungen anerkennen. Es geht um Verbraucherklagen für die Zeit vor 2007. Die Kunden zahlten Preiserhöhungen damals nur unter Vorbehalt und klagten: Sie hielten die Erhöhungen für unrechtmäßig.

Ein EWE-Sprecher teilte jetzt überraschend mit, dass die EWE das nun akzeptiert. Insgesamt geht es dabei nach Experten-Schätzungen um einen einstelligen Millionenbetrag.
--- Ende Zitat ---

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu der Frage, ob die Gaspreisänderungen 2004 - 2008 angemessen waren, für 15.000 EUR ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt, welches dem Gericht vorliegt.
Freshfields Bruckhaus Deringer als bisherige Prozessbevollmächtigte der beklagten EWE legten im Mai 2011 ihr Mandat nieder.

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu der Frage, ob die Gaspreisänderungen 2004 - 2008 angemessen waren, für 15.000 EUR ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt, welches dem Gericht vorliegt.
Freshfields Bruckhaus Deringer als bisherige Prozessbevollmächtigte der beklagten EWE legten im Mai 2011 ihr Mandat nieder.
--- Ende Zitat ---
Da scheint jemand die Notbremse ziehen zu wollen, ohne etwas handfestes an Urteilen zu hinterlassen. Könnte ja ne Folgewirkung haben, so ne (möglicherweise negative) Entscheidung.  ;)
Hoffen wir mal, dass das Gutachten trotzdem bekannt gemacht wird, dann ist zumindest dieses Ergebnis \"amtlich\".

jroettges:
Der Titel klingt so, als sollten diese Ansprüche von vor April 2007 zu 100% erfüllt werden. In den Verlautbarungen der EWE steht aber, man wolle den betroffenen Kunden ein Angebot unterbreiten.

Da die EWE sich in vielen Fällen bereits mit den Prozessgegnern auf der Grundlage von halbe halbe geeinigt hat, wird das Angebot wohl in diese Richtung gehen.

Die EWE bleibt aber voll auf ihren eigenen Kosten des Rechtsstreits sitzen und wird wohl auch den Prozessgegnern wegen deren Kosten entgegen kommen müssen.

RR-E-ft:
In dem Verfahren am Landgericht Frankfurt/ Oder haben die Kläger, welche die Kosten für das gerichtliche Sachverständigengutachten iHv. 15.000 EUR vorgeschossen haben, verlangt, dass ihnen zumindest das (vorläufige) Ergebnis des Gutachters mitgeteilt wird. Das Gericht hat deshalb bei der beklagten EWE angefragt, ob diese mit einer solchen Mitteilung an die Kläger einverstanden sei. Clifford Chance als neue Prozessbevollmächtigte der EWE beantragten für diese Entscheidung des Unternehmens immer wieder Fristverlängerung, zuletzt bis zum 08.12.11 mit der Begründung, dass die Sache schließlich doch sehr komplex sei, zudem ein verantwortlicher Abteilungsleiter gewechselt habe.

Man kann nur darüber spekulieren, zu welchem (vorläufigen) Ergebnis der Gutachter aufgrund seiner Prüfungen gelangt ist.
Möglicherweise hätte es bei einem Ergebnis in eine bestimmte Richtung bereits eine Pressemitteilung der EWE gegeben.

EWE hat dem Gericht schriftsätzlich erklärt, dass das Verfahren wegen der dem EuGH vorgelegten Rechtsfragen ausgesetzt werden muss.

Die Kläger haben erklärt, dass es für die Sondervertragskunden zunächst auf eine wirksame Einbeziehung einer Preisänderungsklausel in die einzelnen Verträge ankommt, bevor sich die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen stellt, weshalb das Ergebnis der EuGH- Vorlagen für die Streitentscheidung diesbezüglich ggf. vollkommen dahinstehen kann.

An der Sammelklage beteiligt sind jedoch auch sieben grundversorgte Kunden.

Die Kläger haben dem Gericht deshalb mitgeteilt, dass sie  ihre Entscheidung über eine Zustimmung zu der von der EWE geforderten  Verfahrensaussetzung auch von der Mitteilung des (vorläufigen) Ergebnisses des Sachverständigengutachtens abhängig machen möchten, schließlich haben sie ja den Kostenvorschuss in Höhe von 15.000 EUR dafür aufgebracht.

Darüber, mit welchem Angebot EWE ggf. an Kläger in diversen Rechtstreiten herantreten möchte, kann wiederum nur spekuliert werden.

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