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Autor Thema: EVR und Mahnverfahren  (Gelesen 6630 mal)

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Offline nighthawk2311

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EVR und Mahnverfahren
« am: 20. Januar 2010, 17:53:38 »
Hallo, hatte ja jetzt einige Zeit Ruhe vor der EVR gehabt. Heute (20.01.10) habe ich nun vom AG Rudolstadt ein Schreiben erhalten, dass das Mahnverfahren an das AG Rudolstadt abgegeben wurde. Was muss ich darunter verstehen. Hat die EVR jetzt die Zahlungsklage bei Gericht eingereicht? Sollte ich jetzt einen Anwalt beauftragen oder abwarten?
Danke schonmal für jeden Hinweis.

Offline RR-E-ft

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EVR und Mahnverfahren
« Antwort #1 am: 20. Januar 2010, 21:08:10 »
Nach dem Widerspruch im Mahnverfahren (Mai 2008] ist jetzt erst die Sache vom Mahngericht an das Streitgericht abgegeben worden. Das Streitgericht (AG RU) wird die EVR aufgefordert haben, innerhalb bestimmter Frist den Anspruch zu begründen. Sollte eine solche Anspruchsbegründung erfolgen, wird Ihnen diese zugestellt und dann geht der Reigen fröhlich los (Fristen für Vertreidigungsanzeige, Klageerwiderung, ggf. früher erster Termin). Bisher kann man nicht wissen, was in der Anspruchsbegründung stehen wird. Oft weichen die Anträge in den Anspruchsbegründungen von den Anträgen im mahnverfahren deutlich nach unten ab. .. Was die EVR weshalb ggf. gerichtlich weiter geltend machen möchte, weiß man also erst mit Zustellung der Anspruchsbegründungsschrift. Bis dahin muss man sich wohl in Geduld üben.

Dann lässt sich ggf. ein Gegenangriff starten.

Offline nighthawk2311

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EVR und Mahnverfahren
« Antwort #2 am: 22. Januar 2010, 13:59:20 »
Habe heute (22.01.2010) per Eilzustellung vom AG Rudolstadt den Antrag der Gegenseite (vom 16.12.2009) erhalten. Gleichzeitig soll ich binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Absicht der Verteidigung schriftlich anzeigen. In dem Schreiben der Klägerseite werden nur lapidar die jeweiligen Verbrauchsabrechnungen mit den geforderten Zahlungen, den von mir geleisteten Zahlungen und die daraus resultierenden  \"Zahlungsrückstände\" nebst Mahngebühren aufgeführt. Davon, dass ich gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt habe und nur den alten Preis + 2 % mehr bezahlt habe steht weit und breit nichts.

Reicht hier formlos ein Schreiben an das AG, dass ich mich verteidigen will bzw. einen Rechstanwalt damit beauftrage?

Herr RR-E-ft, sind Sie der Anwalt aus Jena aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher und würden Sie mich verteidigen?

Offline RR-E-ft

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EVR und Mahnverfahren
« Antwort #3 am: 22. Januar 2010, 14:07:01 »
Für die Verteidigungsanzeige ist erforderlich, dass man dem Gericht schriftlich/ ggf. vorab per Fax unter Angabe des Rubrums/ Aktenzeichen innerhalb der Frist mitteilt, dass man sich gegen die Klage verteidigen möchte. Die Erklärung kann auch beim Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden.

In der Anwaltsliste steht ein Rechtsanwalt aus Jena. Das bin ich.
Anfragen hinsichtlich Mandatserteilungen bitte nur direkt an mein Büro.

 

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