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Autor Thema: Forderung nach Schlussrechnung?  (Gelesen 9433 mal)

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Offline burt13de

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Forderung nach Schlussrechnung?
« am: 14. November 2011, 12:56:40 »
Ich war ein Preisrebell gegen die Stadtwerke München (SWM), meine Frage ist aber denke ich nicht versorgerabhängig.

Im November 2010 hatten mich die SWM verklagt und im Januar 2011 \'Recht\' bekommen. Die Forderung aus der Klage habe ich beglichen.

Bereits zum 01.09.2010 hatte ich den Versorger gewechselt. Anfang Dezember 2010 bekam ich die Schlussrechnung der SWM. Da das negative Urteil nach der Verhandlung schon abzusehen war, habe ich die Schlussrechnung voll bezahlt. Anschließend habe ich von den SWM nie wieder was gehört.

Jetzt bekomme ich Post von Creditreform, dass da noch eine Rechnung vom April 2010 offen sei. Ist das überhaupt rechtens? Hätte diese Forderung nicht in der Schlussrechnung enthalten sein müssen?

Ich unterstelle mal, die haben die Forderung in der Schlussrechnung vergessen, aber dann gleich ein Jahr später ohne Vorwarnung die Inkasso auf einen hetzen ...?

Offline burt13de

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Forderung nach Schlussrechnung?
« Antwort #1 am: 16. November 2011, 16:51:13 »
Dann antworte ich mir hat selber, wenns sonst keiner tut.

Ein Anwalt bei der Rechtsberatung meinte, die SWM hätten, wenn sie auf der Schlussrechnung etwas vergessen haben, eine neue Rechnung nachreichen müssen. Gleich mit Inkasso daherkommen geht nicht.

Offline Didakt

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Forderung nach Schlussrechnung?
« Antwort #2 am: 16. November 2011, 17:42:35 »
@ burt13de

Sie schreiben:

Zitat
Jetzt bekomme ich Post von Creditreform, dass da noch eine Rechnung vom April 2010 offen sei. Ist das überhaupt rechtens? Hätte diese Forderung nicht in der Schlussrechnung enthalten sein müssen?

Zitat
Dann antworte ich mir hat selber, wenns sonst keiner tut.

Bei Ihren mageren Angaben kann Ihnen doch keiner antworten. Ihnen muss doch eine prüffähige Anspruchsbegründung, z. B. eine korrigierte Schlussrechnung, für die angeblich offene Forderung vorliegen. Wenn nicht, dann fordern Sie diese bei dem zuständigen Gläubiger an und informieren die Creditreform entsprechend! Und dann sehen sie weiter.

Offline burt13de

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Forderung nach Schlussrechnung?
« Antwort #3 am: 17. November 2011, 10:08:08 »
Zitat
Original von Didakt
@ burt13de

Sie schreiben:

Zitat
Jetzt bekomme ich Post von Creditreform, dass da noch eine Rechnung vom April 2010 offen sei. Ist das überhaupt rechtens? Hätte diese Forderung nicht in der Schlussrechnung enthalten sein müssen?

Zitat
Dann antworte ich mir hat selber, wenns sonst keiner tut.

Bei Ihren mageren Angaben kann Ihnen doch keiner antworten. Ihnen muss doch eine prüffähige Anspruchsbegründung, z. B. eine korrigierte Schlussrechnung, für die angeblich offene Forderung vorliegen. Wenn nicht, dann fordern Sie diese bei dem zuständigen Gläubiger an und informieren die Creditreform entsprechend! Und dann sehen sie weiter.

Genau das war ja meine Frage.
Ist die Forderung noch wirksam, wenn es lange Zeit später eine Schlußrechnung gab, in der diese Forderung hätte enthalten sein müssen? Oder darf eine Schlußrechnnung nachträglich geändert werden? Aber diese Fragen hat mir jetzt ja schon der Anwalt beantwortet.

Offline Didakt

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Forderung nach Schlussrechnung?
« Antwort #4 am: 17. November 2011, 10:50:15 »
@ burt13de

Rechnungen dürfen aus berechtigtem Anlass korrigiert werden. Die Forderung muß selbstverständlich begründet sein. Ansprüche des Gläubigers verjähren nach drei Jahren, in Ihrem Fall mit Ablauf des 31.12.13.

 

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