Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Neu-Genosse:
@ Herrn Guhl
Sie behaupten hier im Forum in mehreren Beiträgen, dass die EGNW einen Geschäftsführer hat. Lt. Impressum gibt es 2 Vorstände, Herr Sihler dabei als Vorsitzender Nachfolger von Herrn Redeker. Wer ist denn daneben Geschäftsführer, der dann ja auch unter die Impressumspflicht fallen würde und im Register einzutragen wäre. Zum anderen schreiben sie ebenfalls wiederholt von einer nach Ihrem Gefühl wohl überhöhten Vergütung. Anscheinend haben Sie hier einen Wissensvorsprung. Würden Sie auch verraten wie hoch diese Vergütung ist? Dann könnte auch ich mir ein Urteil darüber bilden, ob diese Vergütung wirklich so abgehoben ist oder ob Ihre wiederholten Behauptungen hierzu evtl. reine Polemik sind.
Didakt:
--- Zitat ---von Hans Hans
…stelle ich fest, dass scheinbar und überwiegend nur \"frustrierte Klugscheißer\" ihren Mist verbreiten wollen.
--- Ende Zitat ---
Aus dieser Riege sollten Sie sich aber auf keinen Fall auslassen!
Ich habe zwei nette ältere, unbedarfte Damen aus der Nachbarschaft für die EGNW akquiriert, die im Umgang mit der jetzt auf sie zugekommenden Situation völlig überfordert und darüber äußerst aufgebracht sind. Sie sind bislang mit keiner Silbe von der EGNW informiert worden und außer Stande, die ominösen Schreiben der E.ON Avacon mit den erhaltenen Vertragsunterlagen richtig einzuordnen.
Ich werde den Damen hilfreich zur Seite stehen. Die Nachsicht für die EGNW war lange Zeit vorhanden. Nun ist sie aber verbraucht! Für den dort fabrizierten Murks habe ich kein Verständnis mehr.
Ebenfalls freundliche Grüße
gerts:
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Kritik nicht gemeint war. Aber auch, wenn das festgestellte Verhalten der Energiekonzerne \"Teil des Systems\" ist, sollte man es ja wohl nicht einfach hinnehmen.
Mir ist zu dem von mir oben geschilderten Verfahren von eon-Avacon noch die Überlegung eingefallen, ob das Geschäftsgebahren hier nicht eventuell sogar einen strafrechtlich relevanten versuchten Betrug darstellen könnte:
Ohne dass ein Grund genannt wird und ohne irgendeinen Hinweis darauf, dass mein bisheriger Stromlieferant vielleicht nicht mehr liefern kann und dann hier eigentlich eine Ersatzbelieferung durch den Grundversorger mit Strom erfolgen müßte, wird durch die beiden Schreiben zusammen der Eindruck erweckt, es bestehe ab 01.01.2012 ein Stromlieferungsvertrag mit eon-Avacon über Strom in der Preisgruppe Alpha, der sicher nicht zu den derzeit preisgünstigsten Angeboten auf dem Markt zählen dürfte.
Wäre ich unbedarfter und durch die Konzerne verunsicherter Stromkunde, und das sind sicher nicht wenige Menschen, dann könnte ich aus dem Wort \"und\" im Anschreiben vom 09.12.2011 nur entnehmen, das eon-Avacon eben \"auch\" Grundversorger ist. Ich denke, dass den Netzbetreiber hier auch eine Aufklärungspflicht treffen könnte.
Würde ich dem mit beiden Anschreiben zusammmen erweckten Anschein folgen - das zweite Schreiben untermauert das erste ja noch, dann hätte dies für mich den Glauben daran zur Folge, dass ich ab 01.01.2012 unabdingbar fester neuer Kunde bei eon-Avacon wäre. Dass es sich um einen sicher nicht gerade günstigen Tarif handeln könnte, wird sicher vielen Kunden dabei nicht bewußt werden.
Der Vermögensnachteil würde dadurch enststehen, dass im Gefühl des Ausgeliefertseins gar nicht mehr nach einem günstigeren Stromanbieter gesucht sondern einfach nur gezahlt wird - die Abbuchungsermächtigung lag ja auch bei.
Ich denke, wenn es denn passt, müsste man es auch solchen Verantwortlichen einmal ungemütlich machen. Vielleicht ergibt sich für jemanden die Gelegenheit.
angeljustus:
@hans hans
Was ist das denn? Hans im Glück? Oder auf der Suche mit unqualifizierten Kommentaren Stunk zu machen?
Solche Leute werden hier im Forum wirklich nicht gebraucht!!!!!!!
Hier sollte der Mod mal einschreiten, um solchen Schwachmaten mal Einhalt zu gebieten........
Didakt:
@ gerts
Nein, Sie waren selbstverständlich nicht gemeint!
Ihre vorstehende Einlassung nebst Antwortvorschlag an den „Saftladen“ ist für viele Betroffene dankenswerterweise sicherlich eine hilfreiche Unterstützung gegen dieses unlautere Vorgehen. Für empfehlenswert halte ich auch, dem „Laden“ im besagten Schreiben betrügerische Absichten zu unterstellen, die ggf. verfolgt würden. Bei diesen Leuten hilft nur eindeutiger „Klartext“.
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