heute haben bereits 3 Mitglieder der BIFEP die Mahnbescheide vom AG Mayen erhalten.
Die BIFEP gibt hierzu folgende Pressemitteilung heute bekannt:
Stadtwerke verschicken Mahnbescheide gegen vermeintlich säumige Kunden
Die Stadtwerke schlagen ihrerseits mit Mahnbescheiden zurück und versuchen damit säumige Kunden einzuschüchtern, nachdem Wilhelm Zimmerlin seinerseits Rückforderungssammelklagen anstrengt.
Die Stadtwerke Kreuznach kündigten zunächst mit Schreiben die Einleitung eines Mahnbescheides gegen, aus ihrer Sicht, säumige Kunden an. Diese Kunden sind alle Mitglieder der BIFEP und hatten in 2005 Widerspruch gegen die Preiserhöhungen in Sonderverträgen “Kreuznacher Stadtgas“, „Kreuznacher Stadtstrom“ und „Sondervertrag Erdgas A“ eingelegt. Sie hatten daraufhin eigene Jahresrechnungen erstellt und nur diese gekürzten Beträge überwiesen.
Bis heute sind bereits 3 Mahnbescheide bei BIFEP-Mitgliedern eingegangen. Umgehend wurde das „Kreuzchen“ an der richtigen Stelle gesetzt und damit dem Mahnbescheid widersprochen. Nun liegt es an den Stadtwerken, ob sie wirklich Klage erheben wollen.
Die Stadtwerke wollen durch Mahnbescheide die 3 jährige Verjährungsfrist zum 31.12.2009, die Jahresrechnung 2005 wurde in 2006 versendet, damit hemmen.
Die BIFEP weist daraufhin, dass Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam sind. Sie halten der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand. Der BGH hat bereits mehrfach (29.4.08, 19.11.08, 17.12.08, 23.6.09, 15.7.09, 28.10.09) darüber entschieden, dass in Sonderverträgen Preisanpassungen unwirksam sind. Auch mehrere Oberlandesgerichte und Landgerichte sowie Amtsgerichte urteilten für Kunden und gegen Versorger.
Die Zentrale der Stadtwerke haben offensichtlich von diesen Urteilen noch nichts gehört oder sie haben vermutlich eine schlechte Rechtsabteilung oder Rechtsberatung.
Die Stadtwerke Kreuznach sind gewillt gutes Geld ihrer Kunden für aussichtslose Gerichtsverfahren verwenden zu wollen.