Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hat am 7.11.2011 eine
Pressemitteilung unter dem Titel \"
Überwachung des Strommarktes ist überfällig\" herausgegeben. Darin heißt es:
Eine kritische Überprüfung der Kartellamtsuntersuchung durch die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) kommt jetzt allerdings zu dem Schluss, dass die Sektoruntersuchung überarbeitet werden muss. Die Gutachter kritisieren unter anderem, dass das Bundeskartellamt die Daten der Energieversorger nicht überprüft hat. Auch die ungewöhnlich hohen Angaben, dass ein Viertel der Kraftwerke ständig brach liege, hat die Behörde nicht stutzig gemacht - obwohl dadurch offensichtlich der Verdacht besteht, dass die Kraftwerksbetreiber dem Bundeskartellamt massiv falsche Informationen geliefert haben. Nach Meinung der Gutachter hätten genügend Anhaltspunkte bestanden, um ein Missbrauchsverfahren einzuleiten.
Außerdem haben die GRÜNEN das 23-seitige Kurzgutachten der Rechtsanwälte Dr. Dörte Fouquet, Angela Seidenspinner und Priv.-Doz. Dr. Jens Füller von der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held unter
http://www.gruene-bundestag.de/cms/energie/dokbin/395/395782@de.pdf komplett veröffentlicht. Darin finden sich mehrere schallende Ohrfeigen für die angeblich unabhängige, aber fachlich überforderte Behörde:
Seite 13 des Kurzgutachtens unten
Das durch die Gutachter hervorgehobene Zitat lässt an der sachlichen Rechtfertigung der Ergebnisse der Sektoruntersuchung starke Zweifel aufkommen. Gerade die Frage, ob Kapazitätszurückhaltungen tatsächlich sachlich gerechtfertigt sind, darf nämlich nicht durch die Unternehmen beantwortet werden, sondern hätte durch das Bundeskartellamt ermittelt und geprüft werden müssen. Dies ist auch keinesfalls unmöglich, denn auch der externe Berater der Europäischen Kommission, London Economics, konnte im Rahmen der Sektoruntersuchung fehlende oder unstimmige Daten durch weitere Befragungen vervollständigen oder korrigieren
Auf Seite 10 kritisieren die Gutachter, dass das Bundeskartellamt die sogenannte \"
finanzielle Kapazitätszurückhaltung\" nicht analysiert hat. Auf Seite 11 - 12 stellen die Gutachter fest, dass die Behörde ein mangelhaftes Grundverständnis von der Preisbildung in Strommärkten zeigt. Denn anders als das Bundeskartellamt glauben machen will, können in Spitzenlastzeiten schon mengenmäßig geringe Angebotsmanipulationen große Auswirkungen auf die Strompreise ausüben. Auf Seite 18 wird bemängelt, dass das Bundeskartellamt die beobachteten Kapazitätszurückhaltungen als missbräuchlich kennzeichnen müsste, eben weil kein sachlicher Grund für die Kapazitätszurückhaltung erkennbar war. Selbst für die Zukunft der Markttransparenzstelle lässt das Gutachten der Anwälte von BBH nichts Gutes erwarten, vgl. Seite 19 des Guachtens.
Das vernichtende Urteil des Gutachtens lässt nur einen Schluss zu: Mit der Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt die Chance versäumt, zu Gunsten des Bundeshaushalts eine Milliardensumme wegen massiver Verstöße gegen das Kartellrecht bei den Stromerzeugern und Stromgroßhändelern Deutschlands abzuschöpfen. Die GRÜNEN sollten allerdings in ihrer Pressemitteilung vom 7.11.2011 nicht zu laut das Versagen der Bundesregierung anprangern. Denn 1998 - 2005 unter der rot-grünen Bundesregierung ist das Bundeskartellamt auch nicht gerade massiv zum Schutz von Wettbewerb und Verbrauchern ausgebaut worden. Geradezu verräterisch ist, dass z. B. mit Gerhard Schröder und Joschka Fischer frühere Spitzenfunktionäre der SPD und der GRÜNEN heute im Dienst der Energiekonzerne stehen.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
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Lothar.Gutsche@arcor.de