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Aus-Aus-Ausstieg: (Auch) Vattenfall verklagt Deutschland auf Milliardensumme

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Wolfgang_AW:

--- Zitat von: Sukram am 03. November 2011, 11:05:23 ---...und der nächste bitte:


--- Zitat ---Energiewende

E.on will noch in diesem Jahr gegen Atomausstieg klagen


Der Energieriese E.on macht Ernst: Laut \"Financial Times Deutschland\" hat der Konzern seine Verfassungsklage gegen den Atomausstieg so gut wie fertig. Damit dürfte der Konflikt mit der Bundesregierung an Schärfe gewinnen.

--- Ende Zitat ---
SpOn

Das ist mittlerweile ja auch Usus: ein verpfuschtes Gesetz, die Verfassungsrichter müssen\'s \"richten\", und die Legislative kann dann auf die pöhsen Richter deuten. Wohlorganisierte Verantwortungslosigkeit.

--- Ende Zitat ---

Vertrauen der Energiekonzerne schon lange löchrig


--- Zitat ---Der Atomausstieg ist besiegelt, die Klagen sind vor dem BVerfG eingereicht – eine Entscheidung steht noch aus. Mit einem erfolgreichen Ausgang dürfen die Unternehmen allerdings nicht rechnen, meint Felix Ekardt. Der Atomausstieg sei nicht einmal eine ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung und stütze sich auf korrekt ermittelte Tatsachen.
...
Der Atomausstieg sei eine entschädigungspflichtige Enteignung oder zumindest eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung, weil er auf falschen Tatsachen beruhe und den Vertrauensschutz der Energiekonzerne missachte
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Der Atomausstieg ist schon keine Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung. Das Gesetz greift nicht auf konkrete Gegenstände im Eigentum der Energiekonzerne zu; es trifft vielmehr eine allgemeine Regelung für die Zukunft. Eine Enteignung müsste mit einem Akt staatlicher Güterbeschaffung einhergehen, was beim Atomausstieg gerade nicht der Fall ist.
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Die Energiekonzerne können sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. Sie durften nämlich nur darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber willkürliche Änderungen vermeiden und ihnen damit die notwendige Verlässlichkeit für ihre Investitionen bieten würde. Willkürlich ist der Atomausstieg der schwarz-gelben Regierung aber keinesfalls.
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Hinzu kommt die historische Verflechtung der Energiekonzerne mit dem Staat und die jahrzehntelange staatliche Förderung in Form von Forschungsförderung auf europäischer und nationaler Ebene, Finanzierungshilfen bei der Errichtung von Kraftwerken und dem Verzicht auf eine angemessene Haftpflichtversicherung des Unfallrisikos.
Die Klagen der Energiekonzerne gegen den Atomausstieg von 2011 werden daher keinen Erfolg haben.

--- Ende Zitat ---


Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang_AW

Wolfgang_AW:
Karlsruhe prüft Atomausstieg

Atomausstieg vor dem BVerfG


Sie sollen den Bund vor dem Milliardenregress retten


--- Zitat ---War der Atomstopp verfassungswidrig? Zwei Juristen sollen den Bund vor Milliarden-Forderungen der Energiekonzerne bewahren. Doch es geht um mehr: um die Schicksalsfrage der deutschen Energiepolitik.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will nach Informationen der "Welt" noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ob das Atomausstiegsgesetz der Bundesregierung von 2011 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Setzen sich die Atomkonzerne mit ihrer Verfassungsbeschwerde durch, drohen dem Bund Schadenersatzforderungen von bis zu 22 Milliarden Euro.
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In der Verfassungsbeschwerde argumentieren die Betreiber der Atomkraftwerke nun, dass es sich bei dem Entzug der Betriebsgenehmigung um eine staatliche Enteignung gehandelt habe, für die es nach der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes eine Entschädigung geben müsse.
Da die 13. Novelle des Atomgesetzes aber keine Entschädigung vorsehe, sei sie verfassungswidrig. Dies gelte umso mehr, als die Bundesregierung ja keine Sicherheitsmängel als Begründung für ihre Stilllegungsverfügung anführen konnte: Sowohl die Reaktorsicherheitskommission als auch die EU-Kommission hatten nach Fukushima keine technischen Bedenken gegen den Weiterbetrieb der deutschen Anlagen gehabt.
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So glaubt Möllers schon nicht, dass der Entzug einer atomaren Betriebserlaubnis durch den Staat eine Enteignung ist. Immerhin fehle es hier am Tatbestandsmerkmal der Güterbeschaffung: Dem Staat floss durch diese Aktion ja nichts zu, argumentiert er, und beruft sich dabei auch auf das so genannte Garzweiler-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2013.
Dass entgangene Gewinne in der Zukunft den Ruf nach Entschädigung rechtfertigen, sieht Möllers ebenfalls anders. Immerhin gehe es in diesem Fall ja um finanziell vollständig abgeschriebene Atomkraftwerke, die sich längst amortisiert haben.
"Eine Entschädigung würde hier wie eine staatliche Profitgarantie wirken", sagt Möllers. "Das geht nicht." Ohnehin handele es sich bei Betreibern von Atomkraftwerken seit jeher um "staatsnahe Unternehmen, die jetzt nicht das Pathos des Eigentums für sich geltend machen sollten."
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Auch die Kritik der AKW-Betreiber, das Atomausstiegsgesetz sei in zu großer Hektik durch das parlamentarische Verfahren geprügelt worden, kehrt der Anwalt ins Gegenteil um: "Der Gesetzgeber muss in der Lage sein, schnell zu handeln", sagt er. "Das wäre mir ja schon als Bürger wichtig." Immerhin seien auch in anderen Fällen, etwa bei der europäischen Bankenrettung, mindestens ebenso weitreichende politische Entscheidungen innerhalb weniger Tage getroffen worden.
Dass sich die Atomkonzerne mit dem Hinweis auf die Laufzeitverlängerung des Jahres 2010 auf den Grundsatz des "Vertrauensschutzes" berufen könnten, hält sein Kollege Franßen für abwegig.
"Jeder in der Branche wirtschaftet seit jeher auf der Grundlage des Wissens, dass der Gesetzgeber dem Geschäft jederzeit die Grundlage entziehen kann", sagt er. "Immerhin wird schon seit 40 Jahren über das Für und Wider von Atomkraft politisch gestritten." Nachdem die Bundesregierung schon bei der gesetzlichen Laufzeitverlängerung im Jahr 2010 den Neubau von Atomkraftwerken kategorisch ausgeschlossen hatte, musste die Branche "mit dem politischen Aus für die Atomkraft praktisch ständig rechnen".
--- Ende Zitat ---


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW

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