Danke für die ausführlichen Rückmeldungen!
Ich habe natürlich ein Schreiben verschickt, in dem ich mein Vorgehen begründet habe. Der Fehler war womöglich, dass die Rücknahme der Lastschrift mit dem Schreiben zeitgleich (am selben Tag) stattfand, ich mein Vorgehen also in dem Sinne nicht angekündigt habe. Der Liefervertrag endet zum 01.12., also in zwei Wochen. Den nach meinen Rechnungen noch ausstehenden Betrag habe ich gestern überwiesen, ich bezahle für das, was ich verbrauche, keine Frage, und sollte sich der tatsächlich als zu gering erweisen, habe ich auch mitgeteilt, dass ich sofort nach Erhalt der Endabrechnung den Differenzbetrag begleichen werde.
Wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich die Rückläufergebühren begleichen. Damit kann ich leben, wenn ich dafür nicht 1-2 Monatsbeiträgen evtl. erfolglos hinterherlaufen muss. Aber gilt das auch für die Mahngebühren von 5€? Und was passiert, wenn ich jetzt bis Erhalt der Endabrechnung (die sich nach Auskunft des Anbieters bis Mitte/Ende Januar hinziehen kann, ich glaub noch nicht dran) alle zwei Wochen erneute, sich weiter erhöhende Mahngebühren aufgebrummt bekomme?
Beim Kundenservice reagiert man telefonisch sehr unfreundlich und angespannt auf mein Vorgehen (Stornierung Lastschriftverfahren, Restzahlung nach vorraussichtlichem Verbauch), ich hab das Gefühl, denen steht das Wasser bis zum Hals.
Grüsse, Milena