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Autor Thema: Widerrufsrecht  (Gelesen 7042 mal)

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Offline Stromberg

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Widerrufsrecht
« am: 18. Oktober 2011, 19:20:25 »
Hallo, ich kann nur vor ENVACOM warnen. Nach Abschluss mit Envacom im Juli 2011 stellte bei den Unterlagen fest, ein Tillmann Raith ist der Geschäftsführer. Dieser ist schon mehrmals aufgefallen (avanio, musicstar), ich hatte selber schon Probleme mit diesem Herrn. An nächsten Tag habe ich den Vertrag widerrufen, jedoch ENVACOM wollte mich nicht gehen lassen:

\"leider müssen wir in Ihrem Fall den eingereichten Widerruf ablehnen. Nach dem Gesetz (§ 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB) besteht das Widerrufsrecht nicht für „Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“. Darauf haben wir auch in unseren AGB (§ 2 unter „Ausschluss des Widerrufsrechts“) deutlich hingewiesen. Elektrische Energie ist aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet.\"

Erst nach weiteren Schreiben wurde der Widerruf akzeptiert.

Stromberg

Offline DieAdmin

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Widerrufsrecht
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2011, 09:04:26 »
@Stromberg,

um nochmal das Zeitfenster klarer zu machen:

Wie hatten Sie den Stromliefervertrag abgeschlossen?

Unterschrift unter dem Vertrag? und innerhalb der nächsten 24 Stunden Ihre Widerrufserklärung geschickt, also eigentlich innerhalb der 14 Tage-Frist?
Zu der ja eigentlich auch noch gar keine Belieferung erfolgt sein kann?

@all,
Zu den AGB für die Stromlieferverträgen:
http://dokumente.envacom.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen_envacom_energy.pdf

Zitat
...
Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
...

Offline Stromberg

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Widerrufsrecht
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2011, 10:37:31 »
Hallo, der Vertrag wurde ONLINE über Check24 im Juli 2011 geschlossen,
Lieferbeginn sollte der 1. September 2011 sein.
Direkt am Tag nach Absendung des Antrages (ONLINE) erfolgte die Bestätigung von Envacom (eMail) , welches bei mir zum Glockengeläut führte. Der Widerruf erfolgte noch am gleichen Tag, zunächst per eMail.

Die rechtliche Lage ist etwas unklar, in Falle des nicht zurücklieferbaren Stroms
hat der BGH einen ähnlichen Fall dem EU-Gericht vorgelegt, dieses Verfahren ist m.E. noch nicht entschieden.


LG Stromberg

 

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