Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber  (Gelesen 52951 mal)

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Offline Netznutzer

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #30 am: 24. November 2011, 12:39:19 »

Offline Sukram

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #31 am: 24. November 2011, 15:07:07 »
Zitat
Original von taxman
Zitat
Original von Sukram...... Staufen, wo, dem Hörensagen nach, der zuständige Sachbearbeiter des Landesamtes für Geologie den Schwachsinn (eine denkmalgeschützte mittelalterliche Hütte mit 10 Bohrungen zu beheizen) nicht erlauben wollte- und er kurzerhand die Sache entzogen bekam, .....

Haste dafür irgendeine online-Quelle ???

- Bohrkernarchiv des LGRB, mit Proben von vorherigen Bohrungen (auch >100m, auch WP) in der Nachbarschaft (Bohrdatenbank irgendwo online)

- Landeszentralarchiv Karlsruhe, Dokument über mittelalterlichen Gipsabbau am Schloßberg zu Staufen

- http://forum.untertage.com/viewtopic.php?f=33&t=4016

u. a.

Das LGRB hat übrigens seinen Sitz <20 km \"weit weg\" vom Tatort.
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Offline energienetz

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Offline Sukram

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #33 am: 28. November 2011, 16:59:27 »
Zitat
Industrie wird zu Lasten von Normalverbrauchern entlastet

Sozial- und Wirtschaftsverbände haben eine neue Umlage für Stromkunden zu Lasten von Normalverbrauchern und kleinen Betrieben scharf kritisiert. \"Für uns ist es nicht akzeptabel, dass die Stromkosten für die Verbraucher steigen, während in gleichem Maß die Industrie entlastet wird\", sagte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, der \"Frankfurter Rundschau vom Montag. Das Verlagern bestimmter Kosten von Großverbrauchern auf die Haushalte verletzte \"eklatant soziale Grundsätze\". ...
...

http://de.nachrichten.yahoo.com/sozial-wirtschaftsverb%C3%A4nde-kritisieren-neue-stromumlage-scharf-072336363.html
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Offline DieAdmin

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #34 am: 28. November 2011, 18:55:36 »
Der Mittelstandverbund ZGV

Mittelstandsverbund gegen Zwangsumlage für Stromnetzentgelte
http://www.moebelmarkt.de/nachrichten/nachricht/mittelstandsverbund-gegen-zwangsumlage-fuer-stromnetzentgelte-36578.html

Offline Lothar Gutsche

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #35 am: 29. November 2011, 19:21:10 »
Gestern weist Herr Dr. Peters in seinem Beitrag darauf hin, dass der Bund der Energieverbraucher (BdEV) in Brüssel eine Beschwerde zur Netzentgeltbefreiung eingereicht hat, siehe http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Netzentgelte__370/ContentDetail__12277/ und im Detail http://www.energieverbraucher.de/files_db/1322487731_4987__12.pdf  

Dort wird eine nach EU-Recht verbotene staatliche Beihilfe angezeigt. Der Vorteil der Netzentgeltbefreiung beträgt ca. eine Milliarde Euro und wird nach Ansicht des BdEV aus staatlichen Mitteln gewährt.

Zitat
Zitat aus Schriftsatz vom 28.11.2011:
„Dabei ist es ohne Belang, dass der Fiskus kostenmäßig nicht unmittelbar belastet wird. Denn tatbestandlich im Sinne von Artikel 107 (1) AEUV ist auch die Vorteilsgewährung ‚über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung’ (‚PreussenElektra’, Rn. 58 ). Die Verwendung der Mittel kann daher in Bezug auf die Beihilfenatur dieser Mittel dem Staat zugerechnet werden (vgl. Kommissionsentscheidung K(2011) 1363 endgültig, Nr. 87).“
Weiter wird argumentiert:

Zitat
Zitat aus Schriftsatz vom 28.11.2011:
„Die Befreiung kommt der Mehrheit der deutschen Wirtschaft nicht zugute, während einer dieser Wirtschaftszweige, nämlich die stromintensive Produktion von Gütern begünstigt wird. Die Befreiung wirkt de facto selektiv und belastet die gesamte mittelständische Industrie sowie vor allem private Verbraucher.“


Bei einer \"Beihilfe\" interessiert der Verbraucher nur am Rande. Denn der EU-rechtliche Begriff der Beihilfe umschreibt laut Wikipedia sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt wird. Unter Beihilfe werden insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen subsumiert, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen.

Mit den EU-Vorschriften zur Beihilfe wird zunächst nur der Wettbewerb geschützt, nicht der Verbraucher. Vielleicht profitiert der Endverbraucher vom Wettbewerb, vielleicht auch nicht, wie aktuell die Finanzmärkte demonstrieren. Aber der Verbraucher soll nicht direkt durch die Beihilfe-Vorschriften geschützt werden, der Verbraucher wird zumindest nicht direkt durch eine Beihilfe verletzt.

Wenn sich als Wettbewerber eines netzentgeltbefreiten Konkurrenten ein Unternehmen bei der EU beschwert, das wegen zu geringen Energieverbrauchs keine Netzentgeltbefreiung genießen kann, so könnte ich das verstehen. Wenn aber ein Verbraucherschutzverein so argumentiert, ist das für mich befremdlich. Denn der BdEV hebt mit seiner Beschwerde auf die Verwendung der Mittel ab und nicht auf die Finanzierung der Netzentgeltbefreiung. Bei der Frage, ob die Beihilfe rechtmäßig ist oder nicht, interessiert es überhaupt nicht, wie die Subvention finanziert wird.

Im vorliegenden Fall sind es die privaten Haushalte und die kleineren Unternehmen, die durch erhöhte Netzentgelte die Subvention bezahlen sollen. Die Herkunft der Mittel ist schon mit verfassungsrechtlichen Mitteln in Deutschland angreifbar, vgl. das Steinkohlepfennigurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86 z. B. unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html. Entgegen der Beschwerdebegründung vom BdEV und entgegen den dort zitierten Entscheidungen wird die Netzentgeltbefreiung gerade nicht aus staatlichen Mitteln finanziert. Denn staatliche Mittel würden aus Steuern stammen, deren Höhe sich nach dem Einkommen und nach dem Vermögen der Steuerzahler richtet und nicht nach dessen Energieverbrauch. Details hatte ich vor rund drei Jahren in Abschnitt 2.3 meines Beitrags zur „Verfassungswidrigkeit der Quersubventionierung von öffentlichen Aufgaben durch überhöhte Energiepreise“ publiziert, siehe http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html.  

Natürlich begrüße ich die Aktivität des BdEV gegen die Netzentgeltbefreiung. Nur erscheint es mir seltsam, dass der Vereinsvorsotzende die Brille eines Unternehmeners aufsetzt, um die StromNEV anzugreifen und nicht die Sicht eines verletzten Verbrauchers einnimmt. Vielleicht hat sich bei der BdEV-Führung die Erkenntnis durchgesetzt, dass Verbraucherschutz in Deutschland und auf EU-Ebene überhaupt keinen Wert hat, sondern einzig und allein die freien Märkte und der Wettbewerb schützenswert sind. Wettbewerb dient in seiner neoliberalen Form nur der Ausbeutung der Bevölkerung. Wie dem auch sei, mir erscheint die Begründung der Beschwerde in Brüssel nicht passend nicht zur Philosophie des Vereins.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

Offline RR-E-ft

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #36 am: 30. November 2011, 12:05:02 »
Die Netzentgeltbefreiung energieintensiver Industrie geht mittelbar zu Lasten auch der Verbraucher.
Es ist begrüßenswert, dass sich der Verein auch bei der EU dafür einsetzt, diese Regelung zu Fall zu bringen.

Dr. phil. Seltsam jedenfalls hat wohl selbst bisher noch nichts dagegen unternommen.

Zitat
Original von Lothar Gutsche
Im vorliegenden Fall sind es die privaten Haushalte und die kleineren Unternehmen, die durch erhöhte Netzentgelte die Subvention bezahlen sollen. Die Herkunft der Mittel ist schon mit verfassungsrechtlichen Mitteln in Deutschland angreifbar, vgl. das Steinkohlepfennigurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86 z. B. unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html.

Viel Erfolg!

Offline jroettges

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #37 am: 30. November 2011, 15:21:39 »
Solche Umlagen muss niemand gut finden. Fest steht aber, der Netzausbau muss stattfinden und bezahlt werden.

Die stromintensiven Betriebe sollen nach dem Willen der Politik befreit, dem Rest soll alles aufgebrummt werden. Die Politik hofft so, die einschlägige Industrie hier im Land und konkurrenzfähig zu halten, sodass keine Arbeitsplätze wegbrechen.

Hätte man die Ausnahmen nicht beschlossen, hätten auch die stromintensiven Betriebe die neuem Kosten einpreisen müssen. Das bleibt ihnen nun erspart.

Der Rest der Gewerbetreibenden muss die höheren Kosten einpreisen. Die privaten Verbraucher können nix einpreisen, müssen aber zu den höheren Stromkosten auch noch die höheren Preise von Produkten und Dienstleistungen berappen.

So oder so, der Verbraucher ist immer der, der zahlt!  :evil:

Offline RuRo

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #38 am: 09. Dezember 2011, 17:04:24 »
Nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollen Unternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Stunden Strom beziehen und mehr als zehn Mio. Kilowattstunden verbrauchen, vollständig von den Netzentgelten befreit werden. Hiervon würden voraussichtlich mehr als 500 Großunternehmen in Deutschland profitieren.

Mehrere Energieversorger haben bereits Anwälte betraut, die Gültigkeit der Neuregelung zu prüfen. Der BdE hat Beschwerde gegen die Neuregelung bei der EU-Kommission eingereicht haben.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Sukram

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #39 am: 13. Dezember 2011, 17:20:06 »
Die einen melden zuwenig (damit 3% weniger gekürzt wird)- die anderen zuviel?

Zitat
Geben Netzbetreiber zu hohe Photovoltaik-Zubauzahlen an?

Die EEG-Umlage für 2012 wurde schon im Oktober bekanntgegeben. Darin wurde die Annahme getroffen, dass die installierte PV-Leistung bis Ende 2011 auf 23,8 GW steigen werde. Doch konnten die Netzbetreiber Ende Oktober 2011 erst 20,4 GW nachweisen. Sollten die Annahmen also dennoch zutreffen, würde das bedeuten, dass bis Ende des Jahres noch 3,4 GW Photovoltaikanlagen ans Netz gehen müssten, obwohl in den ersten zehn Monaten des Jahres erst 2 GW installiert worden sind. Das deutet sehr darauf hin, dass die Zahlen für die Preiserhöhungen \"für EEG-Strom\" für Stromkunden falsch und zu hoch sind. ...

...Anlässlich der neuesten Aktualisierung der EnergyMap bezeichnet die DGS die Meldepraxis der Netzbetreiber deshalb als peinlich und mangelhaft. Bei der Festsetzung einer höheren EEG-Umlage sei man schnell mit einer Preissteigerung zur Hand gewesen. Die tatsächlich bisher gemeldeten Anlagen lassen aber auf weniger installierte Anlagen schließen und stellen damit die Höhe der EEG-Umlage in Frage.
Telepolis

So würde der Verbraucher von zwei Seiten abkassiert.
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Offline PLUS

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #40 am: 09. Januar 2012, 17:36:54 »
Zitat
Zweischneidiger Erfolg

Berlin.  Noch nie gingen so viele Solaranlagen ans Netz wie 2011. Grund ist die hohe Förderung und billige Module aus China. Doch das kostet die Bürger Milliarden. Weitere Einschnitte werden wahrscheinlicher.
...

\"Das Konzept des atmenden Deckels ist gescheitert\", sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Holger Krawinkel. \"
...
SÜDWEST PRESSE
dazu:
Zubau an Photovoltaik-Anlagen 2011 noch höher als im Rekordjahr 2010
Kurth: „Neuer Höchstwert von 3.000 MW allein im Dezember“


„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Stichtagsmechanismus dazu beiträgt, den Zubau an PV-Anlagen kurz vor einer Förderkürzung deutlich zu verstärken. Dieser Effekt konterkariert das Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Förderung der Solarenergie wirksam zu begrenzen. Jedenfalls hat sich trotz der bisherigen Förderkürzungen der Zubau der Photovoltaik nicht verlangsamt, und es ist auch sehr wahrscheinlich, dass wir im Juni 2012 trotz weiterer Förderkürzung wieder einen ähnlichen Zubauboom haben werden wie jetzt im Dezember. Einer der Gründe dürfte sein, dass die Preise für die Anlagen schneller fallen als die Fördersätze gekürzt werden. Wenn der jährliche Zubau der PV-Anlagen auf dem Niveau von ca. 7.500 MW bleiben würde, wären die im Szenariorahmen für den Netzausbau erst für das Jahr 2022 geplanten Werte viel früher erreicht. Und zwar schon spätestens etwa Ende 2015. Aus dieser Entwicklung Schlüsse zu ziehen, ist aber Sache des Gesetzgebers“, sagte Kurth.

Offline Netznutzer

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #41 am: 09. Januar 2012, 20:08:26 »
Zitat
...Anlässlich der neuesten Aktualisierung der EnergyMap bezeichnet die DGS die Meldepraxis der Netzbetreiber deshalb als peinlich und mangelhaft. Bei der Festsetzung einer höheren EEG-Umlage sei man schnell mit einer Preissteigerung zur Hand gewesen. Die tatsächlich bisher gemeldeten Anlagen lassen aber auf weniger installierte Anlagen schließen und stellen damit die Höhe der EEG-Umlage in Frage.

Wer ist hier nun peinlich und mangelhaft?? Wer hat hier Grund, was in Frage zu stellen?

Fakt ist, dass die EEG-Umlage bei dem Zubau, und der geringen Anpassung, nicht reichen wird, und deshalb in 2013 eine erhebliche Nachholung erfolgen muss.

Allein die installierte Leistung aus Dezember verursacht Verbrauchermehrkosten in Höhe von ca. 510.000.000 €.

Gruß

NN

Offline superhaase

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #42 am: 10. Januar 2012, 07:02:32 »
Was hat das alles mit der Überschrift \"Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber\" zu tun?
8) solar power rules

Offline PLUS

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #43 am: 10. Januar 2012, 10:42:40 »
Zitat
Original von superhaase
Was hat das alles mit der Überschrift \"Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber\" zu tun?
    @superhaase, der Verlauf der Diskussion passt Ihnen wohl nicht. Da kann ein Frondsolarist nicht anders, er muss mit allen Mitteln dagegenhalten, auch wenn das zu keiner Sache beiträgt.

    Es geht im Kern um die ständige Benachteiligung und das Abkassieren bei den normalen Energieendverbrauchern. Das Abkassieren wird durch immer mehr Ausnahmen (z.B. Netzbetreiber oder auch PV-Eigenverbrauch etc.pp.) und uferlose Subventionen (siehe insbesondere PV) in Salamitaktikmanier ständig ausgeweitet. Warum zahlen deutsche Verbraucher sonst die höchsten und weiter steigenden Strompreise in Europa?! Ist es in Ordnung, dass ganz normale Verbraucher und Haushaltskunden, die nicht im Nebenerwerb Strom erzeugen, die Kosten der besonders ergeizigen Energiewende (Ziel globaler Klimaschutz) bald alleine tragen?  

    Wie ist das z.B. mit
Artikel 104a GG? Lasten trägt doch die Gemeinschaft, der Staat (Bund und Länder) und nicht eine ausgewählte Gruppe der Energieverbraucher?![/list]

Offline superhaase

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Milliarden- Geschenk an Netzbetreiber
« Antwort #44 am: 10. Januar 2012, 10:50:12 »
Zitat
Original von PLUS
@superhaase, der Verlauf der Diskussion passt Ihnen wohl nicht.
Stimmt.
Es wäre besser man würde beim Thema bleiben.
Es wäre überhaupt wünschenswert, wenn nomos=PLUS einmal beim Thema bleiben könnte.
Sie machen das Forum unattraktiv und unlesbar, weil Sie ständig themenfremde Beiträge stellen und so für eine unsägliche Unübersichtlichkeit sorgen.

Außerdem haben Sie diesen Beitrag auch schon in einem anderen Thread (einen passenderen) untergebracht. Das hätte doch gereicht.
Sie sollten sich also abgewöhnen, das Forum mit mehrfachem Posten in unpassenden Threads zu vermüllen.

ciao,
sh

PS: in Bezug auf die Betitelung als \"Frondsolarist\": Ich verwahre mich dagegen, als bekennender \"Solarist\" durch Wortspiele mit dem RWE Propagandisten Frondel vom RWI in verbindung gebracht zu werden.  ;)
8) solar power rules

 

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