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Autor Thema: Zinsgewinn durch viel zu hohe Abschläge?  (Gelesen 12729 mal)

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Offline T. Schlagowski

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Zinsgewinn durch viel zu hohe Abschläge?
« am: 10. April 2011, 11:16:01 »
Habe gerade bei der Stromabrechnung eines e.on Avacon Protestkunden feststellen müssen, dass die Abschlagsraten um über 76% zu hoch liegen!

Mit Verweis auf den § 13, Absatz 2 StromGVV, zahlt der Kunde jetzt nur noch monatlich € 46 statt € 77, wie von e.on ursprünglich gefordert.

Natürlich war e.on sofort bereit, den Abschlag entsprechend zu reduzieren.

Ich kenne die Kundenzahlen von e.on Avacon nicht, man könnte sich dann schnell ausrechnen, wie immens allein der Zinsgewinn ist, den e.on so von den treu zahlenden Kunden Jahr für Jahr quasi \"geschenkt\" bekommt.

Thomas Schlagowski

Offline Christian Guhl

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Zinsgewinn durch viel zu hohe Abschläge?
« Antwort #1 am: 10. April 2011, 13:01:21 »
Hallo Thomas !
Das ist ein altbekanntes Problem bei Eon-Avacon. Der § 13.1 GVV wird einfach ignoriert. Die Abschläge werden völlig willkürlich festgesetzt. Auch wenn der bisherige Abschlag schon zu Überzahlungen geführt hat, wird er noch weiter hochgesetzt. Begründung : Der nächste Winter wird kälter. (Hat man daran erkannt, dass die Indianer viel Holz sammeln  :D). Lt. Angabe von Eon-Avacon gibt es ca. 2,3 Mio.Kunden. Wenn bei jedem der Abschlag nur um 10 € zu hoch angesetzt wird, gibt das einen zusätzlichen Zinsgewinn (bei 3%) von mehr als 8 Mio. €. Für die Branche wahrscheinlich Peanuts !

Offline bjo

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Zinsgewinn durch viel zu hohe Abschläge?
« Antwort #2 am: 10. April 2011, 19:57:48 »
e wie einfach (EOn) hat auch mal so gearbeitet!
500 EUR Guthaben und trotzdem 100% mehr Abschlag!
Mein Vater hat telefonisch nichts erreicht.
Dann hab ich den Vorgang übernommen und statt auf den Vorgang selbst einzugehen habe ich nur nach Telefonnummer + Name des Vorgesetzen gefragt!
Siehe da die Antwort war \"wie hoch darf denn Der Abschlag sein?\"

Offline Christian Guhl

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Zinsgewinn durch viel zu hohe Abschläge?
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2011, 16:24:03 »
Gut, dass wir mal auf die verspäteten Abrechungen zu sprechen kommen :
Seit Sommer diesen Jahres werden die Abschlagzahlungen nur noch auf 10 Monate verteilt statt auf 11 und das nicht nur in Einzelfällen, sondern generell. Das eine Abrechnung innerhalb von 4 Wochen nach dem Ablesen erfolgte, habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Insbesondere bei Versorgerwechsel dauert es fast ein Jahr, bis die Endabrechnung erfolgt. 90% der Abrechnungen beinhalten die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers und brauchen daher nicht bezahlt zu werden. Verstöße gegen die GVV sind die Regel. Kunden, die Gerichtsverfahren gewonnen haben, erhalten weiter Mahnungen. Andere, mit denen ein Vergleich abgeschlossen wurde, wird trotzdem die volle Summe in Rechnung gestellt. Rechtskräftige Urteile werden ignoriert und weiterhin die unwirksam erhöhten Preise verlangt. Vermieter werden für die Stromschulden ihrer Mieter haftbar gemacht. Es wird mit Absperren des Gasanschlusses gedroht, obwohl der Kunde gar kein Erdgas nutzt. Öffentlich abgegebene Versprechen werden nicht eingehalten.  Usw.,usw.

Ach ja, der Hammer : Einer der Kläger, die vor dem OLG Celle den Prozess um den Erdgas Classic gewonnen haben, hat jetzt von euch ein Angebot über einen Vergleich erhalten. Damit er sich einen langen und teuren Rechtsweg erspart, soll er doch bitte 75% der Forderung zahlen.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2020, 11:59:50 von DieAdmin »

 

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