Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
AG Euskirchen: Rückzahlung auch ohne Widerspruch
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RA-Bayer:
Rechtskräftiges Urteil des AG Euskirchen. Kunden hatten vorher jahrelang keinen Widerspruch eingelegt und trotzdem vollständig obsiegt. Berufung wurde von der Regionalgas Euskirchen nicht eingelegt.
Urteil AG Euskirchen vom 10.06.2011
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