Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasversorger warten jetzt ab.  (Gelesen 6066 mal)

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Offline BCroener

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Gasversorger warten jetzt ab.
« am: 16. Oktober 2005, 15:27:36 »
Guten Tag,

ich bin neu in diesem Forum.
Beobachte seit einigen Wochen das Thema Gaspreiseerhöhungen und bin davon selber betroffen. Ich bekomme mein Gas von der Entega in Darmstadt. Seit 1999 wohnen wir in unserem Haus. Seitdem habe ich eine Preiserhöhung von sage und schreibe 157% ertragen müssen. Leider erst jetzt aufgefallen.
Durch die ganze Diskussion habe ich mich nach den neuen Gaspreisen ab 01.10.05 erkundigt, da die Entega es nicht für nötig hält ihre Kunden auf die neuen Preise hinzuweisen. Und siehe da ein Preiserhöhung um 12,6% zum 01.10.05 und das wie gesagt ohne Ankündigung. Ich habe der Erhöhung mit dem Musteranschreiben am 07.10.05 per Einwurfeinschreiben widersprochen. Bisher keine Reaktion.
Die Entega ihreseits hat in einer Tageszeitung einen Artikel veröffentlicht, in dem Sie von angeblicher Transparenz spricht, und die Kosten in einem Diagramm aufzeigt. Entbindet dies die Entega von einer Reaktion auf mein Schreiben?
Meine Abschlagszahlung lasse ich wie gewohnt abbuchen. Wie sieht das dann bei der kommenden Abrechnung im Frühjahr 06 aus. Ich befürchte, dass die Entega das aussitzen will und darauf hofft ihre Kohle im Frühjahr eh zu bekommen. Kann ich davor schützen?
Gibt es Leidensgenossen im Raum Darmstadt, Dieburg, Rodgau die die gleichen Erfahrungen machen?

Gruß

B.Croener

Offline im

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2005, 15:40:00 »
@B.Croener

gehen Sie mal über \"Suchen\" ,und als Suchbegriff \"Entega\" eingeben.

mfg
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Offline BCroener

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2005, 15:50:11 »
Zitat von: \"im\"
@B.Croener

gehen Sie mal über \"Suchen\" ,und als Suchbegriff \"Entega\" eingeben.

mfg
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Danke im,

kenne die webpage von entega, daher die Frage: was soll ich da Ihrer Meinung nach finden?
habe auch diverse Preisvergleiche mir angeschaut. Entega liegt im Mittelfeld auf Platz 7 der Hochpreisrangliste.

Offline im

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Offline Cremer

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2005, 20:45:28 »
@BCroener,

ich empfehle, nachdem Sie Widserspruch eingelegt haben, dringend die Einzugsermächtigung zu begrenzen, nicht löschen. Anderenfalls haben Sie eine Überzahlung bezogen auf die alten Preise. Entega wird Ihnen die Überzahlung nicht zurückerstatten.

Deshalb neue Abschlaghöhe errechnen aus Verbrauch letztes Jahr mit alten Preis, dividiert durch die Abschläge.

Sie müssen auf alle Fälle die geleisteten Abschläge unter Ihrer Jahresverbrauchsvberechnung mit den alten Preisen liegen. Nur diese Differenz leisten Sie anschließend.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline BCroener

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2005, 13:08:18 »
Hallo Herr Cremer,

danke für den Hinweis.
Durch eine Wärmedämmmaßnahme an meinem Haus im letzten Jahr, wurde die künftige Abschlagszahlung von € 127 auf € 82 reduziert. Somit fehlen mir die notwendigen Berechnungsgrundlagen. Ich befürchte, dass die Entega (hat bis heute nicht auf meinen Einspruch v. 07.10. reagiert) dieses Thema bis zur nächsten Abrechnung aussetzten will und dann die neuen Preise in der neuen Abrechnung 06 einfach ansetzt. Um danach eventuelle Nachforderungen einfach mit der noch bestehenden EZE abbucht.
Ich bezahle weiterhin meine Abschläge.

Offline hollmoor

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2005, 13:49:58 »
@BCroener

Hallo,warum lesen sie ihren Gaszähler nicht zwischenzeitlich mal ab und machen selbst eine Zwischenabrechnung auf Basis des alten Preises.
Sie haben doch bestimmt Abrechnungen vom letzten Jahr,da können sie doch alles ersehen und einen Überschlag für sich machen.Dann können sie doch sehen,ob sie zuviel Abschlag leisten.
Ich handhabe es auch so in regelmäßigen Abständen,da auch wir eine Reduzierung von Gasverbrauch haben, durch den Einbau eines Kaminofen,den wir oft anheizen.So habe ich einen ständigen Überblick über meine derzeitigen Gaskosten und vermeide eine Überzahlung.
Habe meinem Versorger schon zweimal dieses Jahr mitgeteilt,das ich meinen Abschlag reduziere auf Grund sehr geringen Gasverbrauches,da ich nicht bereit bin eine Überzahlung zu leisten u.habe auch den Abschlag dann gekürzt.

Hat mein GVU so hingenommen,ohne zu drohen.
Hat zwar das übliche bla,bla geantwortet,ich müßte dann mit einer eventuellen Nachzahlung(auf Basis Neuer Preise des GVU)rechnen und so weiter.....
Aber wir werden ja sehen,wer am Ende zahlt!!!
Es wird erst Anfang Februar 2006 für mich spannend,wenn die Abrechnung 2005 kommt.


Gruß aus der Lüneburger Heide
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline FrauPost

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Gasversorger warten jetzt ab.
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2005, 01:16:53 »
Hallo und guten Abend!

Ich habe auch das hier empfolene Musterschreiben benutzt. Leider hat es bei meinem Gasversorger weder Eindruck gemacht noch Einsicht gefunden. Im Gegenteil, in diesem Musterschreiben beziehe ich mich auf(Wortlaut Stadtwerke): \"Des Weitern berufen Sie sich auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 mit Hinweis auf §30 AVB. Eine Zahlungskürzung ist nach § 30 AVBGas nur bei offensichtlichen Rechnungsfehlern zulässig. \"Billigkeit\" oder \"Angemessenheit\" eines Preises benennen unseres Erachtens einen anderen Sachverhalt. Im Übrigen bezieht sich jenes BGH-Urteil auf den Wasserbereich. Jüngste Landgerichtsureile bestätigen das.\"

Auf  § 315 BGB wird überhaupt nicht eingegannen. Lesen Sie bitte dazu meinen Beitrag \"Reklamationen unerwünscht, Stadtwerke Chemnitz sind selber arm\" und geben, wenn möglich ein paar Tipps.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Post

 

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