hallo community,
mein anliegen:
darf ein evu, welches bisher fernwärme an eine abnahmestelle geliefert hat, nach neuberechnung des anschlusswertes (initiiert vom kunden, gemäß din 12831) den alten vertrag durch einen neuen erstetzen, mit dessen konditionen sich der kunde doch schlechter stellt?
oder:
darf der evu sich weigern, den derzeit gültigen vertrag anzupassen, was die anschlussleistung angeht? darf der evu hierfür ein entgelt verlangen?
vor allem, da nicht festgelegt ist, dass die anschlussleistung erneut angepasst werden kann (war bisher vertraglich vereinbart), oder dass der vertrag erlischt, wenn die abnahmestelle nicht mehr bewohnt oder benutzt wird.
vielen dank für euere tipps und für eure aufmerksamkeit!
grüße