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Autor Thema: Forderung gegenüber Versorger  (Gelesen 2950 mal)

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Offline 07010714

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Forderung gegenüber Versorger
« am: 28. September 2011, 08:13:24 »
Schönen guten Morgen,

Ich erkläre kurz den Sachverhalt:
In den vergangenen Abrechnungsjahren seit Beginn meines Preisprotestes habe ich regelmäßig im Laufe des Jahres den Verbrauch abgelesen und bei Bedarf die Abschlagszahlungen eingestellt, damit kein Forderungsanspruch entsteht. In diesem Jahr habe ich das leider verpasst. Nun errechnet sich nach Korrektur der Jahresrechnung eine Forderung gegenüber dem Versorger. Mir ist bekannt, dass viele Protestler bei uns im Ort diese Forderungen mit den ersten Abschlagszahlungen des neuen Abrechnungsjahres verrechnen. Ist das zulässig? Wie praktiziert ihr das?

LG

Andrea

Offline bolli

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Forderung gegenüber Versorger
« Antwort #1 am: 28. September 2011, 12:41:15 »
Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen:

1. Zu klären ist,  ob eine Aufrechnung grundsätzlich untersagt ist. Dieses ergibt sich meistens aus den AGB, allerdings gelten diese ja nur, wenn sie auch wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.  ;)

2. Selbst wenn dieses so sein sollte, hindert Sie zunächst niemand, solch eine Verrechnung vorzunehmen. Wenn der Versorger nicht damit einverstanden ist, kann er ja klagen. Dazu muss er aber zunächst seine Ansprüche begründen und genau das fällt ihm ja augenscheinlich nicht so leicht, sonst hätte er Sie ja auch jetzt schon bei den einbehaltenen Abschlagszahlungen auf die Restsumme verklagt.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit einer Klage des Versorgers NUR DESHALB also für recht gering. Wie das Gericht später die Ansprüche insgesamt bewertet, ist eine andere Sache, die sich aber eben auch erst vor Gericht klärt.

Ich gehe übrigens davon aus, dass Sie einen Sondervertrag haben, da ansonsten keine AGB vereinbart werden könnten.

Offline 07010714

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Forderung gegenüber Versorger
« Antwort #2 am: 29. September 2011, 08:44:19 »
Herzlichen Dank für die Rückmeldung. Es läuft bereits ein Verfahren gegen die Protestler, allerdings geht es hier zunächst lediglich um die Nachforderung für ein Rechnungsjahr, welche drohte zu verjähren. Das Verfahren liegt auf Eis und niemand weiß wie lange noch . Ich werde dann einfach mal von den folgenden Abschlagszahlungen abziehen. Alles weitere wird sich dann zeigen.
Gruß
Andrea

 

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