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Erfolgt die Zahlung per Überweisung, entstehen zusätzliche Kosten (2,50 €/Rechnung). Bei Zahlung per Lastschriftverfahren entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Original von Cremer@bjo,dem ist definitiv nicht so.
Original von CremerEs kommt auf die AGB\'s der Versorger drauf an.In speziellen Sondervertragsformen kann es vorkommen, z.B. Kreuznacher Stadtstrom, Kreuznacher Stadtgas. Da wollen die SW KH Einzugsermächtigung
Anstelle des zweiten Absatzes von Ziffer 5 gilt Folgendes:Sollte der Geschäftspartner die Einzugsermächtigungwiderrufen, behält sich der Lieferant vor, die ihm durch dieveränderte Zahlungsweise zusätzlich entstehenden Kosten– auch pauschaliert – dem Geschäftspartner in Rechnungzu stellen.
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