Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Überweisung nur gg. Aufpreis ?  (Gelesen 10071 mal)

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Offline PIT10405

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« am: 20. September 2011, 10:57:00 »
Hallo!

da die Vattenfaller mehr als 5 Monate für \'ne AW brauchen..  X( und auf die Forderung die Abschläge zu senken gar nicht eingehen  X(, wollte ich dies selber tun. Leider geht das Online nur bis max. 10%.

Da mein rechnerisches Guthaben aber schon jetzt bei weitem meinen vorr. Rechnungsbetrag übersteigt, wollte ich weiter runter.

Nun kam mir die Idee, die lfd. Abbuchung zurück zu rufen und händisch zu überweisen und stosse dabei auf diesen Text:
Zitat
Erfolgt die Zahlung per Überweisung, entstehen zusätzliche Kosten (2,50 €/Rechnung). Bei Zahlung per Lastschriftverfahren entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Nun verstehe ich die >Abschlagszahlung< eigentlich nicht als \"Rechnung\"...!? Und hätte somit ja keinerlei Handhabe gegen die Typen mehr..  8o  Oder habe ich was übersehen?
Ich will um MIN.! €13 - 16/monatlich runter!!

Hat eine solche Gängelung überhaupt rechtlichen Bestand?



THX!

Pit

Offline berghaus

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #1 am: 20. September 2011, 14:31:58 »
Einzugsermächtigung auf den gewünschten Betrag senken.
Dabei ev. berücksichtigen, dass man ja schon ein paar Monate zuviel gezahlt hat.

Androhung, zuviel abgebuchte Beträge zurückzubuchen.

Das Schreiben, wenn möglich gegen Empfangsbestätigung an einem Kundercenter von Vattenfall abgeben. Auch Fax halte ich nicht für schlecht.

Die Antwort, wenn überhaupt, wird sein, dass das System das nicht zulässt.

berghaus 20.09.11

Offline Cremer

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #2 am: 20. September 2011, 22:51:38 »
@PIT10405,

war bei mir 2005 auch so.

Begrenzung der Einzugsermächtigung
Antwort \"dies könne so vom System nicht gehandt habt werden\" und deshalb wurde die Einzugsermächtigung zurückgenommen. Überweise nun per Dauerauftrag.
Die Androhung mir 2,5 € ist ein Fake. Überweisungen sind allemal zulässig und führen zu keine zulässigen gebühren.

Also künftig selbst überweisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline PIT10405

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #3 am: 21. September 2011, 11:58:36 »
Ich danke!

ein Fax, mit verschärftem Tonfall, ist soeben raus.
Rückbuchung und Neu-Überweisung geht schön bequem von zu Hause aus  :D. Die haben es nicht anders gewollt...   :P


Ich frag mich was bei denen abgeht..,  -ein hinter mir stehender Kunde im Servicecenter sprach auch von Monatelanger Untätigkeit  -und der Gute wollte einfach nur endlich bezahlen (bekam jedoch seine Vertragskontonummer nicht genannt  8o).


THX!

Offline bjo

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #4 am: 21. September 2011, 19:17:44 »
Hallo,
ich glaube hier im Forum gelesen zu haben das man bei Sonderverträgen Überweisungen als Zahlungsform ausschließen kann!

Offline Cremer

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #5 am: 21. September 2011, 23:43:42 »
@bjo,

dem ist definitiv nicht so.

Es kommt auf die AGB\'s der Versorger drauf an.

In speziellen Sondervertragsformen kann es vorkommen, z.B. Kreuznacher Stadtstrom, Kreuznacher Stadtgas. Da wollen die SW KH Einzugsermächtigung
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #6 am: 22. September 2011, 08:20:55 »
@cremer
War wohl schon etwas spät, wie ?  ;)
Erst
Zitat
Original von Cremer
@bjo,
dem ist definitiv nicht so.

und dann
Zitat
Original von Cremer
Es kommt auf die AGB\'s der Versorger drauf an.

In speziellen Sondervertragsformen kann es vorkommen, z.B. Kreuznacher Stadtstrom, Kreuznacher Stadtgas. Da wollen die SW KH Einzugsermächtigung
Nichts anderes hat bjo doch gesagt und gefragt? Man KANN es in SV über die AGB ausschließen. Aber es muss schon bei Vertragsabschluss ausgeschlossen sein bzw. die AGB müssen das hergeben. Es gelten dabei die AGB vom Vertragsabschluss, falls man Änderungen nicht explizit zugestimmt hat, und diese auch nur, falls sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.  ;)

Offline PIT10405

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2011, 11:42:35 »
Super-Shit  8o

Die berechnen mir ernsthaft knappe €10 für die Rückbuchung...   X(. Bei gleichzeitiger Einwilligung der niedrigeren Abschläge  :evil:.

Natürlich gleich wieder Terror dort gemacht!!

In den AGB liest sich das so:
Zitat
Anstelle des zweiten Absatzes von Ziffer 5 gilt Folgendes:
Sollte der Geschäftspartner die Einzugsermächtigung
widerrufen, behält sich der Lieferant vor, die ihm durch die
veränderte Zahlungsweise zusätzlich entstehenden Kosten
– auch pauschaliert – dem Geschäftspartner in Rechnung
zu stellen.

*Crazy*!   -den Nachweis sollen\'Se mal erbringen  :D

Die Kündigung ist beschlossene Sache.., SO lasse ich nicht mit mir umgehen! Zumal ich ja auf meinen Bonus auch noch fast 10 Monate länger warten muß, als eigentlich vorgesehen.

Fantastisch ;), ausgerechnet einer von der Security war viel eher bereit sich mit diesem Thema zu beschäftigen, als die Typen von Vattenfall selbst  :P  8)   *Kopfschüttel*


THX

.

Offline PIT10405

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Überweisung nur gg. Aufpreis ?
« Antwort #8 am: 20. November 2011, 13:46:18 »
So, noch ein weiteres Schreiben kam...  X(:

*  2x €10 Rückbuchung  8o  :(;
*  plus Nachforderung des nicht-genehmigten Betrages..  X(

zum Glück bemerkte ich, daß der Bankeinzug nicht erfolgt war  :evil:  -trotzdem war auch diese Position bereits auf der Mahnung. Nun rede(ten)n wir also schon über rund €60.

Also wieder Terror.., nochmal! den gesamtlichen, zeitlichen Ablauf dargelegt....:     nun kam mal eine Mail zur Abwechslung;  man \"gebe aus Kulanz.. auf\"  :D   -warum nicht gleich so!?!


Spannend wird nun, was mit den übezahlten Beträgen wird.

..

 

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