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FG Hamburg: Brennelementesteuer verfassungswidrig?

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In einer bundesweit ersten Gerichtsentscheidung hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Anfang des Jahres als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer - auch \"Brennelementesteuer\" genannt - in Frage gestellt und in einem am 19.09.2011 den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss (Az. 4 V 133/11) einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben.

FG Hamburg, Pressemitteilung vom 19.09.2011 zum Beschluss 4 V 133/11 vom 19.09.2011

RR-E-ft:
Finanzgericht München stellt Brennelementesteuer in Frage

superhaase:
Es hakt wohl an dem ausdrücklichen Verbot, die Steuer an die Kunden weiterzugeben.

Seltsam und für mich nicht nachvollziehbar, was dieses Verbot überhaupt bewirken sollte - und wer das wie kontrollieren sollte.

Ein stümperhaft formuliertes Gesetz?

RR-E-ft:
Beitrag im BBH- Energieblog

Sukram:
...was zu erwarten war:

--- Zitat ---...Insgesamt stehen bei der Brennelementesteuer geplante Einnahmen von jährlich 1,3 Milliarden Euro infrage, die der Steuerkasse der Bundesregierung bis 2016 verloren gehen könnten.
--- Ende Zitat ---

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,793758,00.html

\"Infrage\" steht da seit der merkelinschen Panikreaktion garnix mehr.

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