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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 8351 mal)

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Offline wneumann

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Konzessionsabgabe
« am: 06. November 2010, 14:37:35 »
Der Biogasanlagenbetreiber in unserem Ortsteil möchte ein Nahwärmenetz aufbauen. Die Zusagen von der Politik und den Behörden waren zunächst positiv.

Nach Beginn der Baumaßnahmen und der genehmigten Erweiterung der Anlage werden nun von Seiten der Stadt und der Stadtwerke Steine in den Weg gelegt.

1. Von Seiten der Gemeinde werden Abgaben für die Gasdurchleitung zum Sateliten- BKW verlangt.
In Folge dieser Abgabe ist das Betreiben des Sateliten vermutlich nicht mehr rentabel.

2. Die Stadtwerke erwarten eine Beteilung an der Anlage und sind bereit dann das aufbereitete Gas in die vorhandene Erdgasleitung ein zu speisen.

Fazit: Durch das Verhalten der Stadt wird der Betrieb eines Sateliten unwirtschaftlich und der Betreiber der Anlager wird gezwungen mit den Stadtwerken zu kooperieren- die Verlierer sind die potenziellen Wärmekunden.

Da wir erst aktuell in die Diskussion gehen um die Nahwärmeversorgung zu bekommen würde ich mich auf einen Support durch andere Forenmitglieder freuen. Es wird sicher Fragen zu Kommunal und Verwaltungsrecht, sowie um Monopolisierung und Öffentlichkeitsarbeit gehen.
wolfne

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Konzessionsabgabe
« Antwort #1 am: 06. November 2010, 15:16:44 »
@wneumann, zum Thema der umstrittenen sogenannten Konzessionsabgabe, insbesondere bei Gas, gibt es hier eine Vielzahl von Beiträgen im Forum:

Konzessionsabgabe

Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe

usw. usf. Vielleicht die Suchfunktion nutzen!

Grundsätzlich ist keine Gemeinde zu einer Erhebung verpflichtet, die Entscheidung trifft letztendlich der Gemeinderat.

Siehe z. Beispiel hier: Konzessionsabgabe umstritten

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #2 am: 06. November 2010, 19:17:03 »
@wneumann
Vermutlich ist es so, dass die erwähnten Stadtwerke der Netzbetreiber des vorhandenen Gasnetzes sind!?

Die produzierte Energie aus der Biogasanlage soll also in deren Netz eingespeist werden!? Oder will der Biogasanlagenbetreiber ein eigenes Netz aufbauen?

Für die Erhebung der KA durch die Stadt wird dies letztlich unerheblich sein. Die KA ist im Fall der Erhebung durch die Kommune immer ein Preisbestandteil, genauso wie die Netzentgelte.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

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Konzessionsabgabe
« Antwort #3 am: 06. November 2010, 20:11:47 »
So ist es wohl, ausser der betreffende Ortsteil hat noch kein Versorgungsnetz und ist nicht konzessioniert:
    \"Die Stadtwerke Neustadt betreiben in vielen Ortsteilen der Stadt Neustadt a. Rbge. ein Netz zur Versorgung von Endverbrauchern mit Erdgas. In den Ortsteilen Mardorf und Schneeren betreibt die Gasversorgung Westfalica ein Erdgasnetz. In den Ortsteilen Himmelrich, Lutter, Luttmersen und Mecklenhorst ist noch kein Versorgungsnetz vorhanden.\"[/list]Die Konzession zur Gaslieferung auf dem Gemeindegebiet ist, wie so oft,  offensichtlich an die eigenen Stadtwerke vergeben. Die Konzessionsabgabe dürfte, wie leider überwiegend üblich, zu den Höchstsätzen der KAV berechnet und an die Stadt abgeführt werden.  Darauf will die Stadtverwaltung wohl nicht verzichten. Nach den Vorstellungen des Biogasanlagenbetreibers mit eigenem Netzwunsch müssten die Stadtwerke auf die Konzession verzichten und die Stadt auf die Konzessionsabgabe. Dann könnte das etwas werden.  Der Gemeindrat entscheidet das letztendlich direkt bzw. indirekt über den Aufsichtsrat der Stadtwerke.  Das wäre eine der seltenen Ausnahmen und daher wenig wahrscheinlich.

    Offline wneumann

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #4 am: 07. November 2010, 13:43:36 »
    Ersteinmal Danke für den Beitrag.
    Es geht in keiner Weise um die Nutzung der Infrastruktur der Stadtwerke.
    Der Betreiber der Biogasanlage baut ein SatelitenBKW Ortsnah um die Wärme in ein eigenes Nahwärmenetz zu speisen.
    Die Gemeinde sieht einen ANspruch auf die Konzessionsabgabe und argumentiert mit den Bedürfnissen der Stadtwerke.
    wolfne

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #5 am: 07. November 2010, 14:05:07 »
    Zitat
    Original von wneumann
    ..
    Die Gemeinde sieht einen ANspruch auf die Konzessionsabgabe und argumentiert mit den Bedürfnissen der Stadtwerke.
    @wneumann, die Frage ist, ob die Stadt den Stadtwerken für das beabsichtigte Netzgebiet bereits eine Konzession erteilt hat. Wenn das so ist, haben die Stadtwerke das alleinige Rechte für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Betrieb von Energieversorgungsnetzen. Nur die Stadtwerke könnten dann  Gasleitungen bauen und unterhalten.  Für dieses Recht wird in aller Regel eine Konzessionsabgabe erhoben. Die Stadtwerke müssten daher bei gegebener Konzession erst auf ihr Konzessionsrecht in Einvernehmen mit der Stadt verzichten. Das entscheidet Gemeinderat und Aufsichtsrat der Stadtwerke.

    Ist für das Gebiet keine Konzession erteilt, dann müsste der Biogasanlagenbetreiber, der das BKW mit Gas in eigenen Leitungen durch öffentlichen Grund- und Boden beliefern möchte, diese bei der Stadt beantragen. Ob die Konzession erteilt wird und ob keine Konzessionsabgabe vereinbart wird, ist die Entscheidung des Gemeinderates.

    PS:
    An der KAV dürfte die Investition nicht scheitern. Bei Sonderverträgen dürfen maximal 0,03 ct/KwH berechnen werden. Wer betreibt denn das BKW?

    Ich habe mal recherchiert und folgenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat gefunden:

    Zitat
    Betreiber örtlicher Fernwärmeversorgungsnetze, die nicht Konzessionsnehmer der Stadt Neustadt a. Rbge. sind, können auf Anfrage unter folgenden Rahmenbedingungen auf stadteigenen und dem öffentlichem Verkehr dienenden Grundstücken eine Gestattung zu Leitungsverlegung, -betrieb und -unterhaltung erhalten:  Der Abschluss der Gestattungsverträge bedarf aufgrund der derzeitigen Vertragssituation zunächst der Zustimmung der Blockheizkraftwerke und Hallenbad GmbH als derzeitiger Konzessionsnehmerin für Fernwärme und dem Benehmen des jeweiligen Gasversorgers als indirekt Betroffener.  Die Gestattung erfolgt zu den gleichen Bedingungen entsprechend § 2 Absatz 2 Ziffer 2 b der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
    das  wären dann 0,27 ct/kWh und damit das Neunfache!

    Ich bin der Meinung, da ist  Absatz 3 Ziffer 2 zutreffend, dann sind es nur 0,03 ct/kWh für Gas.  Aber hier ist ja die Rede von Fernwärmeversorgungsnetzen,  da bestehen keine Vorgaben oder Deckelungen entsprechend der KAV.   Geht es nur nur um die Gaslieferung oder auch um die Fernwärmelieferung. Das mal klären.

    Offline RuRo

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #6 am: 07. November 2010, 18:50:42 »
    @wneumann
    Danke für die Erläuterungen. In Ihrem ersten Beitrag schreiben Sie mal von \"Einspeisung in das Gasnetz\" und dann wieder von Nahwärmeversorgung. Was ist es nun? Ich geh\' jetzt mal von der NWV aus.

    Nach m.E. fällt der Betrieb dieses (Nah-)wärmenetzes nicht unter das EnWG. Auch kann auf der Grundlage der Konzessionsabgaben-VO eine solche wohl nicht erhoben werden (siehe dort § 1  Abs. 2 KAV - Anwendungsbereich Strom und Gas).

    Der Kommune wird es im Rahmen der Vertragsfreiheit aber unbenommen bleiben, mit wem und zu welchen Konditionen Sondernutzungsverträge für derartige Wärmeleitungen, im vermutlich öffentlichen Grund geschlossen werden. So könnte natürlich auch ein sachgerechter Ausgleich in einer Vereinbarung, die an die KAV angelehnt ist, von der Stadt argumentiert werden.
    Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

     

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