Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gassperre  (Gelesen 18442 mal)

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Offline Sally08

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Gassperre
« am: 16. September 2011, 16:35:53 »
Hallo liebe Mitglieder,

ich bin auf der suche nach Infos und Hilfe im Netz auf diese Seite gestoßenund Falle auch mal sofort mit der Tür ins Haus.

Ich habe der letzten Gaspreiserhöhung meines Versorgers wiedersprochen die war im März diesen Jahres.
Im Juni wurde mir die Jahresabrechnung zugesendt, dieser habe ich auch wiedersprochen weil die Beträge die ich Abgezogen habe seit der Erhöhung mit eingerechnet waren gut 250 Euro, ich habe um eine neue Rechnung gebeten nicht geschah.

Vor 8 Wochen daan eine Mahnung, ich solle den Geasamtenbetrag von nun 265,- zahlen oder es würde abgeklemmt.

Ich habe angerufen und noch mal gesagt das ich nicht Zahle bis ich eine Korigierte Abrechnung vorliegen habe, und meine selbst errechneten Abschläge gezahlt.
Nix passierte.

Wegen einse Trauerefalls in der Familie bin ich nun seit dem 12.09 in Spanien, und werde auch bis ca.26-29.09 hier bleiben müßen, nun rief mich ein Freund meiner Familie an der einen Schlüssel für meinen Brifkasten hat und teilte mir mit das am Dienstag jemand vomVErsorger die Gasleitung sperren will bzw. den Zähler ausbauen möchte..angemahnt sind die Strittigen 250 Euro aus der Jahresabrechnung und angeblich die Abschlagszahlung von August, diese habe ich aber gezahlt (120,-Euro)
Nun meine Frage ich bin ja nun nicht in Deutschalnd zum gennanten termin und der Zähler befindet sich in einem EFH also reinkommen kann er ja dann Dienstag schon mal nicht...aber was passiert nun weiter bzw. wie gehe ich un am besten vor...

Viel grüße Sally

Offline berghaus

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Gassperre
« Antwort #1 am: 17. September 2011, 12:34:45 »
Ich bin auch in der Situation.

Geraten wird:
Widerspruch mit Hausverbot an den Versorger.
Schreiben an den Netzbetreiber mit Hinweis, dass nicht fällige bzw. strittige Beträge gefordert werden: Adresse findet man im Internet.
Bei mir in Arnsberg, NRW z.B. RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH,
Bochumer Str. 2, 45661 Recklinghausen Fax 02361/382708
Schutzbrief an Amtsgericht: Muster im Forum
Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung
Natürlich alles am besten mit Anwalt
Bundesnetzagentur
Büro für Energieunrecht beim BdE
Presse
usw.

Ich komme mir vor wie im wilden Westen, nur dass jetzt nicht mehr der Cowboy mit dem Revolver die Forderungen eintreibt, sondern der Sperrbeauftragte mit seinem Abklemmwerkzeug.

Und kommt er nicht an den Zähler,  wird  ab 100 EUR angeblichem Rückstand schon Krieg mit dem Bagger angedroht oder geführt.

Leben wir eigentlich in einem Rechtsstaat, in dem, wie das Büro für Energieunrecht auf Seite 38 der Energiedepesche 3 - 2011 schreibt, zwei Millionen Sperrandrohungen jährlich verschickt werden dürfen?

Wie kann es zulässig sein, dass in Fällen, in denen jahrelang darum gestritten wird, ob die Gaspreise billig sind oder die Preisanpassungsklauseln unwirksam und, wie beim mir, ob der Altvertrag wirksam gekündigt wurde, ohne dass der Versorger den ordentlichen Rechtsweg beschreitet, er nun die Begleichung strittiger Forderungen plötzlich durch die Androhung der Versorgungseinstellung erpressendarf.

Da ist doch auch die Politik gefordert.

Ich empfinde dieses Vorgehen als strafbare Nötigung!
Empfinden darf man ja, behaupten sollte man nicht.
Frage dazu: Sollte man seine Empfindungen und natürlich den Sachverhalt dem Staatsanwalt mitteilen?

berghaus 17.09.11

Offline Cremer

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Gassperre
« Antwort #2 am: 20. September 2011, 11:18:24 »
@sally08

Welchen Vertrag haben Sie denn?
Sondervertrag, wann abgeschlossen?
Welcher Versorger?

Grundsätzlich ist die gesamte Korrespondenz schriftlich zu führen !!!!!
Man kann es nicht oft genug widerholen, nichts mündlich, vor allem nicht am Telefon !!!!

Sie sind in der glücklichen Lage, dass der Sperrkassierer des versorgers nicht an den Zähler kann.

ich würde dringend empfehlen dem Versorger eine E-mail zu schreiben, gleichzeitig mit Brief hinterher, dass Sie nochmlas Ihren Widerspruch nach BGB §315/307 bekräftigen und die Angelegenheit klären, sobals Sie aus Spanien zurück sind.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Sally08

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Gassperre
« Antwort #3 am: 20. September 2011, 16:25:37 »
Hallo,

Versorger Regionalgas Euskirchen
Nein kein Sondervertrag, sondern Grundversorging Tarif Standard Plus

Ja das Telefonat war definitiv ein fehler von mir in Zukunft werde ich diesen auch nicht mehr machen und alles nur noch Schriftlich.

Nun ist es so das ich dem Versorger eine Mail gesendet hatte, in dem ich wie Sie sagen nochmals auf meinen Wiederspruch gemäß § 315 Abs.3 hingewiessen haben
Eine Antwort gab es dann erst am heutigen Tag.
Man ging in keinster weise auf mein Wiederspruch Schreiben ein.
Man bat mich einen Beleg des Abschlags zusenden, per Fax oder Mail mehr nicht.
Der Sperrkassierer jedenfalls ist nicht wie angekündigt bei mir zuhause gewesen, in der ZEit wo er kommen wollte ist unser Freund bei uns im Haus gewesen aber niemand ist aufgetaucht.

Der Gaszähler ist in unserem Keller EFH, ich habe in meiner Mail auch sofort Hausverbot ausgesprochen, anders wußte ich mir von Spanien jetzt erst mal nicht zuhelfen.

Nun bleibt mir nur zu hoffen das ich keine Böse überraschung habe wenn ich nach Hause komme.

Offline opferlamm-ma

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Gassperre
« Antwort #4 am: 20. September 2011, 19:18:40 »
Ist vielleicht nicht relevant, aber in welcher Form kamen denn die Antworten?
in Textform
in Schriftform
oder in der Form des berühmten Textbausteins der EDV Anlage bei dem vielleicht der Azubi den falschen Textbaustein erwischte ?
Per BriefPost per Mail oder wie ?
Gruss

Offline Sally08

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Gassperre
« Antwort #5 am: 20. September 2011, 20:13:06 »
@opferlamm-ma... die Antwort auf meine Mails kam ebenfalls per Mail...erst wurde nochmals in einer Mail nach meiner Kundennummer gefragt, hatte Sie nicht im Kopf als ich meine Schrieb, kurz nach dem ich Ihnen diese wieder per Mail zusendete ca.20 min. später ist dann wie oben geschrieben die Mail zurück gekommen, habe eben aber gesehen das die Mails an drei Verschiedene Mitarbeiter beim Versorger gesendet wurden, beantwortet wurden Sie aber immer von einer Dame.

Der Sperrtermin ist denke ich bewußt vom Versorger per schriftform geschickt wurden, denke nicht das da ein Azubi auf den falschen Knopf gedrückt hat.

Jedenfalls ist heute nix passiert, es war auch nichts im Briefkasten, sprich das jemand da war vor genannter Uhrzeit, und wieder abgezogen ist, also müßen Sie den Sperrmenschen wohl zurück gepfiffen haben.

Offline berghaus

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Gassperre
« Antwort #6 am: 21. September 2011, 17:21:51 »
Wer bezahlt eigentlich den \'Sperrmenschen\' vom Netzbetreiber, wenn er einen vergeblichen Sperrversuch macht?

Wenn man dem Versorger und seinen Beauftragten Hausverbot erteilt hat, braucht er doch gar nicht erst losgeschickt werden, bis das Hausverbot auf welche Weise auch immer aufgehoben ist.

Was ist, wenn der Versorger dem Netzbetreiber gar nicht mitgeteilt hat, dass ein Hausverbot besteht?

Wie geschieht eigentlich so eine Sperrung?
Plombe? Zählerausbau?

berghaus 21.09.11

Offline Cremer

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Gassperre
« Antwort #7 am: 21. September 2011, 23:58:26 »
@berghaus,

nur der örtliche Netzbetreiber kann eine Versorgungssperre durchsetzen.

Insofern muss der Energielieferant bei dem örtlichen Netzbetreiber eine Sperre beantragen.
MFG
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Offline bolli

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Gassperre
« Antwort #8 am: 22. September 2011, 08:31:34 »
Zitat
Original von Cremer
@berghaus,
nur der örtliche Netzbetreiber kann eine Versorgungssperre durchsetzen.
Ob der örtliche Netzzbetreiber sie DURCHsetzen kann, bleibt abzuwarten. Aber auf jeden Fall ist er für die UMsetzung zuständig.

Zitat
Original von Cremer
Insofern muss der Energielieferant bei dem örtlichen Netzbetreiber eine Sperre beantragen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das über einen ANTRAG oder über einen AUFTRAG erfolgt. Meines Wissens beAUFtragt der Energielieferant den Netzbetreiber, weshalb der oft auf dem Standpunkt steht, er habe nichts mehr zu prüfen (das sagt er nämlich, wenn man bei ihm anruft und ihm erklärt, dass der Lieferant unfug erzählt) und insofern handelt dieser nur.
Ist auch logisch, da dieser ja die vertraglichen Inhalte und tatsächlichen Abläufe zwischen Lieferant und Kunden nicht kennt.

Offline berghaus

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Gassperre
« Antwort #9 am: 22. September 2011, 14:41:25 »
Ich habe mal das von Sally benutzte Wort \"Sperrkassierer\" bei google eingegeben.
Da kommen dann spannende Beiträge meist von 2005 und älter. z.B.
Stromrechnung nicht bezahlt: ...http://www.welt.de...1. Nov. 2005 –  Mann erschießt Sperrkassierer

Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass dass der örtliche Netzbetreiber Geld für den Versorger eintreibt, auch wenn beide zu einem Konzern gehören.

Meine Frage geht dahin, was geschieht, wenn der Versorger das Schreiben des Kunden mit der Aufforderung zur sofortigen Aufhebung der Sperrandrohung (Frist drei Tage) und dem Hausverbot auf die übliche Ablage legt, Tage später freundlich schreibt, \"zur Klärung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit\", um zwei Tage später am Sonntag! -automatisiert- die dritte Mahnung mit dem Text \"wir haben die Sperrung bereits eingeleitet\" abzuschicken.

Der Mitarbeiter des Netzbetreibers weiß von nichts oder behauptet das und will nur mal nach seiner Leitung bis zum Zähler sehen, muss ja auch ablesen und sperrt so nebenbei.

Muss oder sollte man nicht auch dem Netzbetreiber Haus- und Grundstücksbetretungsverbot erteilen, damit dieser nicht sagen kann \"ich weiß von nichts\"?

Oder reicht es dem \"Versorger und seinen Beauftragten\" Hausverbot zu erteilen?


berghaus 22.09.11

Offline Cremer

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Gassperre
« Antwort #10 am: 22. September 2011, 15:46:21 »
@berghaus,

Sie haben sich doch selbst die Antwort gegeben

Zitat
Ob der örtliche Netzzbetreiber sie DURCHsetzen kann, bleibt abzuwarten. Aber auf jeden Fall ist er für die UMsetzung zuständig.

Der Netzbetreiber kann nur sperren.
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Gerd Cremer
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Offline berghaus

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Gassperre
« Antwort #11 am: 23. September 2011, 00:08:12 »
Das Zitat ist von bolli!

Meine Frage ist: Sollte man nicht grundsätzlich zuallererst dem Netzbetreiber Hausverbot erteilen? Sollte das in den Musterbriefen berücksichtigt werden.?

Oder genügt es dem Versorger (und seinen Beauftragten?) Hausverbot zu erteilen mit Kopie an den Netzbetreiber.? Der sagt dann: \"Der Versorger hat Hausverbot! Ich nicht!\"

berghaus 23.09.11

Offline bolli

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Gassperre
« Antwort #12 am: 23. September 2011, 07:44:50 »
Zitat
Original von berghaus
Meine Frage ist: Sollte man nicht grundsätzlich zuallererst dem Netzbetreiber Hausverbot erteilen? Sollte das in den Musterbriefen berücksichtigt werden.?
Das Problem ist, dass Ihr Vertragspartner ja der Energielieferant ist und nicht der Netzbetreiber. Mit DIESEM haben SIE kein Vertragsverhältnis, daher ist ein \"Abgeben mit diesem\" an und für sich nicht zielführend in Ihrem Vertragsverhältnis.
Anderseits ist eben der Netzbetreiber für\'s Netz und damit auch für Ihren Anschluss zuständig. Dieser führt halt über den Umweg des Energielieferanten. Es gibt aber Gerichte, die NUR dem Netzbetreiber die Durchsetzung eines Zugangsrechtes zu Ihrem Hausanschluss zusprechen. (z.B. LG Duisburg vom 30.04.10 - Az. 7 S 134/09 siehe auch hier: Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?

Zitat
Original von berghaus
Oder genügt es dem Versorger (und seinen Beauftragten?) Hausverbot zu erteilen mit Kopie an den Netzbetreiber.? Der sagt dann: \"Der Versorger hat Hausverbot! Ich nicht!\"
Ich würde zunächst diese Variante wählen, wenn ich ein EFH hätte, denn ohne mein zutun kommt er eh nicht in meine Hütte und ein Hausverbot kann ich auch zunächst mündlich aussprechen.

Offline Cremer

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Gassperre
« Antwort #13 am: 23. September 2011, 08:10:48 »
@berghaus,

sorry, hatte mich vertan.

Ich favorisiere die Variante, dem Netzbetreiber schriftlich Hausverbot zu erteilen und dem Versorger dies als Kopie/Info mitzuteilen.
Der NB ist schließlich für den Rohranschluß von der Straße , das Absperrorgan und für den Zähler zuständig.

Es tut sich nicht viel, wenn man dann noch eine Kopie des Schreibens auch dem Versorger schickt.

@bolli
bei einem Eigentum von EFH/ZFH kommt der Versorger eh nicht rein Es bleibt ihm dann nur noch die Variante auf der Straße Loch buddeln und abklemmen.
Bei mir hat der Versorger dies umgehend getan, nachdem ich auf Luft-Wärmepumpe umgestellt hatte und den Gasanschluß komplett abgemeldet hatte. :(
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ehändler

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Gassperre
« Antwort #14 am: 25. September 2011, 19:47:06 »
Könnte nicht eine Zahlung von 250,-€ unter Vorbehalt ratsam sein?
Danach würde ich einen Energiefachanwalt kontaktieren.
Zum Beispiel mail@rechtsanwalt-schuetter.de

 

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