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Autor Thema: Vertragsübernahme  (Gelesen 5949 mal)

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Offline Mischel

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Vertragsübernahme
« am: 27. September 2005, 10:36:42 »
In zwei Wochen werde ich ein Haus kaufen. Der Vorbesitzer hat einen Vertrag mit Progas. Das bedeutet ein Miettank steht im Garten. Ich trage mich mit dem Gedanken einen eigenen Tank aufstellen zu lassen. Aber was ist mit dem bestehenden Vertrag ?
- Muss dieser best. Vertrag von mir übernommen werden ?
- Wer trägt die Kosten für die Abholung des alten Tankes ? (Diese dürften recht hoch ausfallen, da der Tank über 25m hinter das Haus gehoben werden muss.)

Desweiteren frage ich mich noch: wie finde ich einen günstigen unanhängigen Flüssiggaslieferanten/Tanklieferanten für den Bereich Aschaffenburg ?!

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Offline Watzl

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Vertragsübernahme
« Antwort #1 am: 27. September 2005, 15:55:28 »
Wer ein Haus kauft, wo ein Vertragstank steht, kauft die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit.

Wer aus einem bestehenden Vetrags aussteigen will, trägt alle Kosten, die sich aus dem Rückbau des Tanks ergeben.

LEIDER.

Sie könnten versuchen, sich den Verkäufer noch einmal zu angeln und ihn fragen, weshalb er sie nicht auf die Konsequenzen des beststehenden Gasvertrags aufmerksam gemacht hat.

Evtl. hat man ihnen beim Verkauf gesagt, der  Tank sei Eigentum des Vorbesitzers gewesen, weil dieser selbst nicht realisiert hat, dass er einen sog. Mietkauf mit Gasliefervertrag getätigt hat.

Also noch einmal nachhaken und dann den nächsten Schritt unternehmen.

Guten Erfolg soweit

H. Watzl

Offline Frank Busch

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Vertragsübernahme
« Antwort #2 am: 28. September 2005, 13:15:39 »
Kenne die Rechtslage auch nicht genau. Aber für die viele Kohle sollte man \"umfassende und neutrale Auskunft\" von seinem Notar verlangen können. Scheint sich in Notariatskreisen noch nicht rumgesprochen zu haben, was man da mit (ver)kauft.

Offline Watzl

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Vertragsübernahme
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2005, 18:09:22 »
Dem Notar will ich nichts unterstellen, aber der bessere Weg wäre der Anwalt. Und hier auch nicht nur irgendeinen, sondern einen Fachanwalt der sich mit dem Thema Flüssigas wirklich auskennt. Die erste Adresse hierfür wäre z.B. der Bund der Energieverbraucher.

H. Watzl

Offline Mischel

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Vertragsübernahme
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2005, 09:26:56 »
Weder der Käufer noch der Notar haben hier etwas beschönigt !! Hier wurde mit offenen Karten gespielt.

Etwas unglücklich ist der Standort des Tanks. Dieser steht hinter dem Haus. Bedeutet, für einen Abtransport ist ein extra Kran erforderlich, der ihn 30m weit den \"Hang\" und über einen Carport weghebt. Diese Kosten sind lt Progas von mir zu tragen. Dazu kommen die eigentlichen Rücktransportkosten. Aus diesem Grund habe ich einen 2 Jahresvertrag mit Progas geschlossen, in dem der Vermerk\" Der Tank kann nach 2 Jahren zum Zeitwert erworben werden\". Denke damit fahre ich ganz gut.

Offline Frank Busch

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Vertragsübernahme
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2005, 16:38:41 »
Will nicht unken aber könnte auch anders kommen. Warum haben die keinen EURO-Betrag genannt ? Den Zeitwert von \"in 2 jahren\" könnte man doch auch schon jetzt nennen.

Offline Mischel

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Vertragsübernahme
« Antwort #6 am: 20. Oktober 2005, 08:08:49 »
Mir hat der Vermerk zunächst einmal gereicht. Der Vertreter konnte mir keinen verbindlichen Preis nennen. Was ich ihm auch glaube. Er war schon mit dem gesonderten Vermerk ziemlich überfordert. Außerdem hatte, bzw. habe ich mir noch keine Informationen über den Zeitwert eines Behälters eingeholt und wollte mir da keinen Nachteil einhandeln.

 

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