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Autor Thema: Kündigungsfrist wirksam  (Gelesen 12680 mal)

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Offline pampersrocker

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Kündigungsfrist wirksam
« am: 08. September 2011, 13:52:15 »
Hallo zusammen,

die Stadtwerke Pirmasens hat mit Poststempel 18.08. ihre Kunden über eine Preiserhöhung im Sondervertrag SWPS Erdgas zum 01.10.2011 informiert. Eine Widerspruchsfrist war im Schreiben nicht erwähnt.

Eine Kündigung mit Zugang am 02.09.2011 lehnen sie ab. Sie fügen in ihren Vertragsbedingungen zu dem Tarif an, dass ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung mit einer Frist von einem Monat auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung besteht.

Schreiben ging am 23.08 ein. Man hätte also nur eine Woche Zeit gehabt der Preiserhöhung zu widersprechen.

Rechtens? Wenn nein, warum nicht?

Danke und Grüße
Rainer

Offline Christian Guhl

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Kündigungsfrist wirksam
« Antwort #1 am: 08. September 2011, 15:51:36 »
Zitat
Original von pampersrocker
.....dass ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung mit einer Frist von einem Monat auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung besteht.
Danach müsste bis zum 01.11.2011 gekündigt werden. Genug Zeit also.
Aber auch wenn die Frist mit der Ankündigung (18.08.) zu laufen beginnt, wäre
noch bis zum 18.09. Zeit. Wo ist das Problem ? Ich würde mir das mit der Frist mal näher erläutern lassen. Vielleicht haben die Stadtwerke ja nur ein Rechenproblem. Oder ist es so, dass die Kündigung nur bis 1 Monat vor
Wirksamwerden der Preisänderung möglich ist ? Das ist dann keine unveränderte Übernahme des § 5 GVV und die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

Offline gastrom

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Kündigungsfrist wirksam
« Antwort #2 am: 08. September 2011, 18:07:23 »
Zitat
Original von Christian Guhl

Danach müsste bis zum 01.11.2011 gekündigt werden.

Die Preiserhöhung soll am 01.10.2011 wirksam werden. Da dürfte der 01.11. sowieso zu spät sein.

Grüße von gastrom

Offline Christian Guhl

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Kündigungsfrist wirksam
« Antwort #3 am: 08. September 2011, 19:03:19 »
Zitat
Original von pampersrocker
....dass ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung mit einer Frist von einem Monat auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung besteht.
Das kann man so lesen, dass innerhalb von einem Monat nach Wirksamwerden der Preisänderung ( 01.10.) gekündigt werden kann. Und das wäre dann bis spätestens zum 01.11.

Offline pampersrocker

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Kündigungsfrist wirksam
« Antwort #4 am: 08. September 2011, 19:05:58 »
Hallo zusammen,  

Ich hab mich doof ausgedrückt. Sorry. Die Kündigungsfrist ist in den AGB so bezeichnet, dass die Kü 1 Monat vor Preiserhöhung zugegangen sein muss. ich hatte also bis 1.9. Kü müssen. Kü zugang bei mir war der 23.8.. Sind die Fristen rechtens?

Danke euch!

Offline Energietourist

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Kündigungsfrist wirksam
« Antwort #5 am: 09. September 2011, 09:47:03 »
@pampersrocker
ich verstehe die AGBs so. Einen Monat auf das Datum des Wirksamwerdens, also  sie können zum 1.11. aus dem Vertrag raus und müssen dieses min. 1 Monat vorher dem Unternehmen mitteilen (kündigen), haben sie also bis 30.9. Zeit.

 

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