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Autor Thema: Stadtwerke (SW) Hameln  (Gelesen 5677 mal)

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Offline Energisch

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Stadtwerke (SW) Hameln
« am: 17. Oktober 2005, 16:26:13 »
Guten Tag,

die SW Hameln haben den Arbeitspreis am 1.12.04 und 1.10.05 um
insgesamt 23,5 % erhöht. Da die Presse hier mit den SW \"unter einer Decke\" steckt, wissen die hiesigen Kunden nicht mal, um wieviel Prozent
erhöht wurde! Mein Leserbrief war leider der Einzige! Hier ist die Lage besonders verzwickt, die SW sind auch für öffentl. Nahverkehr, Parkhäuser, Wohnungsbauges. und vieles mehr zuständig. Da die Stadt kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht übernehmen die SW diese vielfältigen Aufgaben.

Wir haben nach § 315 widersprochen, da aber nach Minderverbrauch ein niedrigerer Abschlag verlangt wurde, zahlen wir den geforderten Abschlag unter Vorbehalt.

Können wir  trotzdem, z.B. nach der Abrechnung für 2005, die Rechnung/Abschläge kürzen?

Offline Graf Koks

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Stadtwerke (SW) Hameln
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2005, 18:12:33 »
@energisch:


Was nützt die Zahlung unter Vorbehalt ?
Wenn sich in der Jahresabrechnung nach dem alten Preis ein Guthaben ergibt, nach dem neuen aber nicht, ist das Geld weg. Aufrechnen dürfen Sie wegen § 31 AVBGasV nicht.

Also: Kürzen Sie die Abschläge auf den Betrag, der bei den neuen Verbrauch mult. mit dem alten Preis etwa 95 % der Jahresrechnungssumme brutto (inkl. Grundpreis) ergibt.

Alles weitere finden Sie bei Eingabe des Suchwortes \"Abschlagshöhe\" hier im Forum.


Allet jute
Graf Koks

Offline Cremer

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Stadtwerke (SW) Hameln
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2005, 22:29:02 »
@Energisch,

also auch bei Ihnen wird durch überhöhte Preise der SW die defizitieren Betrieb der Stadt Hameln finanziert.

Also auch bei Ihnen sind diese überhöhten Preise eine örtliche kommunale Steuer.

Ich empfehle den Geschäftsbericht der SW zu lesen und den Haushaltsplan der Stadt Hameln.

Auch dort wird vermutlich bei den SW ein Gewinnabführungsvertrag mit der Stadt bestehen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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