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Tarifvertrag: \"NEWstrom-fest\" (Grundv.), ohne Kündigungsrecht nach StromGVV?!

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Paul-MG:
Die NVV-AG ist in MG Grundversorger (Strom), sie muss einen Vertrag nach Maßgabe der StromGVV anbieten, soweit dürfte Einigkeit bestehen.

Es geht - und ging - mir nicht um die Ausgestaltung solcher Verträge im Allgemeinen. Festpreisverträge mit längerfristiger Bindung sind trivial (Anderes habe ich nicht behauptet).

Was ich anzweifle, ist, dass ein Grundversorger einen Grundversorgungsvertrag, gegen die Maßgaben der StromGVV, abändern kann. Insbesondere durch das bloße Versenden eines einfachen Abreißzettels (keine Individualvereinbarung, keine Einsicht in die AGB, ...).

Mein Zweifel liegt also im Zustandekommen des Vertrages. Das andere Grundversorger entweder eigenständige Verträge anbieten, oder Abänderungen vereinbaren wollen, die de facto nicht der StromGVV zuwiderlaufen, bestätigt mich in meiner Ansicht.

Paul-MG:
Die Angebote der GWG-Grevenbroich und der NVV-AG ähneln sich, weil die NVV-AG die Stromversorgung in Grevenbroich übernommen hat (Artikel).

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