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Autor Thema: Eilt! Androhung von Mahnung und gerichtlichem Vorgehen  (Gelesen 6549 mal)

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Offline Cate

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Eilt! Androhung von Mahnung und gerichtlichem Vorgehen
« am: 21. August 2011, 15:37:52 »
Hallo!

Ich habe 2007 einer Preiserhöhung der Stadtwerke Dresden(Drewag) nach § 315 BGB widersprochen. Außerdem habe ich als normaler Stromkunde die monatlichen Abschlagszahlungen minimal reduziert. Auch habe ich diese Reduzierung in der jährlichen Turnusrechnung jeweils zurückgerechnet. dies habe ich jedes Jahr bis 2010 getan. Inzwischen habe ich erfolgreich den Stromanbieter DREWAG gewechselt. In der jetzigen Endabrechnung erscheinen Forderungen aus der Verbrauchsrechnung von 2007 und 2008 mit Fälligkeit 20.02.2007/27.04.2007, 19.02.2008 sowie Mahnkosten von 3 € von 2011.

Meine Frage ist, wie soll ich mich verhalten bis jetzt bin ich nicht darauf eingegangen. Außerdem fage ich mich, ob das Ganze nicht schon verjährt ist. Auch wurden Forderungen von 2009 gar nicht mehr erwähnt, da ich damals intensiv dagen vorgengangen bin.

Ich bitte um Rat und Hilfe.

Eure Cate.

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Eilt! Androhung von Mahnung und gerichtlichem Vorgehen
« Antwort #1 am: 21. August 2011, 16:26:01 »
@Cate, wenn es keine Hemmung oder Unterbrechung gegeben hat, sind die Forderungen aus 2007 verjährt. Die Forderungen aus 2008 verjähren Ende des Jahres.

Die Forderungen sind damit nicht erloschen. Die Stadtwerke können sie weiter fordern. Zahlen muss man nicht mehr, man hat das Recht der Einrede der Verjährung. Wer trotzdem zahlt, ist selbst schuld, er kann berechtigte Forderungen dann nicht mehr zurückfordern.

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