Energiepreis-Protest > Erdgas Plauen
Versorger wechseln nicht möglich?
bolli:
--- Zitat ---Original von bjo
das spielt sehr wohl eine Rolle!
- Tarife der Grundversorgung Kündigungsfrist 6 Tage oder so
- Alle anderen Tarife der ehmaligen Zwangsanbieter zu meist 1 Jahr!
--- Ende Zitat ---
Wo haben Sie denn diese Weisheit her ? § 20 Absatz 1 GasGVV sagt klar:
--- Zitat ---(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---
und das wegen der Einschränkung von Abs. 1 Satz 3 auch nur vom Kunden. Der Versorger kann nur unter ganz engen Bedigungungen die Grundversorgung kündigen.
Und bei den anderen Tarifen, die wohl Sonderverträge sind, sollte sich die Kündigungsfrist aus dem Vertrag ergeben. Ob dieses \"zumeist 1 Jahr\" ist, ist belanglos, da es auf IHREN (genauer, den individuell zu kündigenden) Vertrag ankommt nicht auf \"die meisten\". Sagt der Vertrag bzw. die AGB, so sie denn wirksam einbezogen wurden, nichts darüber aus, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB, je nach Länge der bisherigen Vertragsdauer.
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